Tag Archiv:CDU Fraktionssprecherin Petra Herter

TS94/20: Salem: Südkurier-Schwurbel-News zu Berichtsreportern, Haarfriseuren und Pferdereitern

So etwas gibt es nur bei der Provinzpresse? Da veröffentlicht der Südkurier einen ganzen langen Artikel über ein Thema und lässt einen der beiden Hauptakteure noch nicht einmal zu Wort kommen. So geschehen in Salem. Dort verfasst die Südkurier-Redakteurin Jenna Santini einen Text, bei dem schon die Überschrift (sprachliche) Rätsel aufwirft: „Darum hat die Gemeinde Salem rechtliche Schritte gegen eine Blogschreiberin ergriffen“.

Was zur Hölle bitte ist eine „Blogschreiberin“? Ist das so etwas Ähnliches wie eine „Wäschebüglerin“, eine „Stoffnäherin“ oder ein „Pflanzengärtner“?

Wir alle haben uns inzwischen daran gewöhnt, dass die SchwäZ– und Südkurier-Redakteure – vornehmlich in den ländlichen Redaktionen – vom Pressekodex nicht viel halten; ihn teilweise möglicherweise nicht einmal kennen? Dabei wäre es schon Bestandteil gesellschaftlicher Anstandsregeln demjenigen, den man zu Gegenstand seiner Berichterstattung macht, die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auf diesen Anstand ist beim Südkurier geschmissen!

Denn: Berichtsgegenstand von Santinis oben genanntem Artikel bin: ICH! Die von der Tautologie in der Überschrift beleidigte „Blogschreiberin“ ist: KARIN BURGER. Weiterlesen

TS89/20: Offener Brief an Bürgermeister Manfred Härle: Können Sie sich keinen guten Anwalt leisten?

In Reaktion auf meinen TagesSenf vom 26. Mai 2020 „TS76/20: Offener Brief an den CDU-Ortsverband Salem: Wieso schreibt ein Rathaus-Mitarbeiter Ihre Pressemitteilung?“ habe ich am 13. (!) Juni 2020 per Einschreiben Einwurf eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung namens und im Auftrag des Salemer Bürgermeisters Manfred Härle (CDU!) i. e. „Gemeinde Salem“ erhalten.

Nachstehender offener Brief, der entgegen des Usus in der Region auch tatsächlich offen ist, antwortet sowohl Herrn Bürgermeister Manfred Härle wie auch dem für diese Abmahnung beauftragten Rechtsanwalt.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung dieses offenen Briefes ergeht per E-Mail entsprechende Mitteilung mit dem Link auf diesen Text an Härle wie auch die beauftragte Anwaltskanzlei. Des Weiteren werden alle Räte im Gemeinderat Salem per E-Mail von dem Vorgang unterrichtet.
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Foto: rotmarder / pixelio.de

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Härle,

herzlichen Dank für die von Ihnen beauftragte Abmahnung, die mir per Einschreiben Einwurf am 13. Juni 2020 postalisch zugegangen ist. In der Abmahnung versucht der von Ihnen mandatierte Rechtsanwalt, mir unter Verweis auf ein angeblich fehlendes Fragezeichen in dem betreffenden, aber noch nicht einmal korrekt bezeichneten Artikel eine falsche Tatsachenbehauptung unterzuschieben.
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TS76/20: Offener Brief an den CDU-Ortsverband Salem: Wieso schreibt ein Rathaus-Mitarbeiter Ihre Pressemitteilung?

Sehr geehrter Herr Franz Jehle,

bitte verzeihen Sie die Form des „offenen Briefes“ für meine scheue Kontaktaufnahme mit Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender der CDU Salem. Aber von der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) und aus Spaichingen (Landkreis Tuttlingen) hatte ich als Publizistin zu lernen, dass sogenannte offene Briefe in der Kommunalpolitik immer final markieren, wenn die Kacke so richtig am Dampfen ist.

Und dieser Befund Wärme abgebender Hinterlassenschaft lässt sich für die aktuellen Zustände in Salem doch durchaus konstatieren? Also die Zustände, die eingetreten sind, nachdem der Salemer Bürgermeister Manfred Härle (gehört witzigerweise zur selben Partei wie Sie!) meinte, im Windschatten von Corona ohne Beteiligung des Gemeinderats eine sogenannte Eilentscheidung über sage und schreibe 3,4 Millionen Euro fällen zu müssen.  (Hier lesen sich SaSe-Leser zum Thema ein).

Besonders hässlich an der Causa: Nun rafft sich der Südkurier schon einmal zu zarter Kritik auf, da unterläuft ihm leider noch ein Fehler hinsichtlich der erlaubten oder nicht statthaften Zahlengrenzen für derlei „Eilentscheidungen“. Den Südkurier-Kollegen neigt sich mein vollstes Verständnis zu: Bei der Komplexität des heutzutage in Deutschland geltenden Verwaltungsrechts als Journalist*in hier einen Fehler zu machen, ist nahezu unvermeidlich. Fragen Sie besser nicht, wie oft mir das schon passiert ist. Und der Südkurier hat diesen Fehler  ja auch formvollendet richtiggestellt.
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