Tag Archiv:Gemeindeordnung Baden-Württemberg

TS66/19: Interkommunaler Gewerbepark Donau-Bussen (IGI Dobu): Behaupteter „Erfolg“ durch verschwörerische Intransparenz

Beim Lesen dieses Beitrags sollten Sie auf Ihren Atem achten. Er läuft Gefahr des Raubes – durch demokratische Ignoranz, machtbesoffene Selbstherrlichkeit und ein verstörendes Sicherheitsgefühl, das es den Sonnenkönigen auf kommunaler Ebene erlaubt, noch nicht einmal gegenüber der (unkritischen) Presse ihren Triumph zu verhüllen, wenn sie „erfolgreich“ gegen demokratische Grundsätze im Allgemeinen und das Transparenzgebot der Gemeindeordnung Baden-Württemberg im Besonderen verstoßen.

Es geht worum? Der neueste Furz, der Bürgermeistern und anderen Mächtchen-Inhabern auf regionaler Ebene seit geraumer Zeit ermöglicht, ihrer alten und bekannt zerstörerischen Wachstumsideologie unter neuem Etikett zu frönen: interkommunale Gewerbegebiete.

Zur Analyse von „Einzelfällen“ empfehle ich dazu auch den Blog SOFA Schönes Ostrach für alle des Kollegen Franz Schreijäg: Beispül.

Bewegen wir uns also aus dem bisher bekannten SaSe-Radius hinaus und hinein in den ohnehin spannenden Landkreis Biberach.

Die Schwäbische Zeitung (SZ) berichtet am 1. Juli 2019 unter dem Titel „Mit acht Unterschriften startet das interkommunale Projekt <Industriepark>“. Mit einer der Gigantomanie kaum abholden Gesamtfläche von 82 Hektar soll dieser Industriepark an zwei Standorten im Landkreis Biberach entstehen: in Riedlingen und in Ertingen. Dafür wurde der Zweckverband für den Interkommunalen [sic] Gewerbe- und Industriepark Donau-Bussen (IGI Dobu) gegründet. Hurra, neue Posten und Pöstchen in Sicht! Weiterlesen

HInfo31: Nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen: 1 Motiv und 1 O-Ton

Der Vorwurf mangelnder Transparenz der Gemeinderatsarbeit nahm in dem gerade abgeschlossenen Kommunalwahlkampf 2019 Baden-Württemberg breiten Raum ein.  Und das ganz unabhängig von einzelnen Gemeinden. Die „Unart“ der Bürgermeister, viel zu viele Themen in nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen zu behandeln, ist allgemein und weit verbreitet.
Die vielen „alternativen“ und zumeist parteiungebundenen Wählerinitiativen in der Region haben ihren Wählern allesamt versprochen, dieser undemokratischen Praxis massiv entgegenzuwirken.

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg verlangt ausdrücklich einen bedacht restriktiven Umgang mit dem Instrument der nichtöffentlichen Sitzung:

(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet; dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach Absatz 1 Satz 4 bekannt gegeben worden sind.

(Gemeindeordnung Baden-Württemberg Paragraf 35 „Öffentlichkeit der Sitzungen“; Hervorhebg. K. B.)

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Die Frage nach dem Warum für die intransparente, aber weit verbreitete Praxis nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen zieht zwangsläufig jede Menge Spekulationen nach sich und schafft Raum für Verschwörungstheorien.

Aber manchmal sind die Gründe erschütternd banal. Das bedeutet allerdings leider nicht, dass sie für die Demokratie deshalb ungefährlich wären. Ganz im Gegenteil. Weiterlesen

TS02/17: Realsatire im Landkreis Sigmaringen und Kopfnuss für die Hamburger Pressekammer

Übrigens: Eventuell wird es in naher Zukunft auf diesem Blog konzentrierter um Satire in der politischen Praxis gehen. Und zwar in der politischen Praxis auf Kommunalebene; aus gegebenem Anlass namentlich im Landkreis Sigmaringen. Da steppt der Satire-Bär, dass Tucholsky seine Freude gehabt hätte. Ein besonders effektiver Emittent realsatirischen Widersinns ist die Gemeinde Ostrach im Landkreis Sigmaringen. Entsprechend lautet TOP 1 des heutigen Tagessenfes:

+++ Die Gemeinde Ostrach und ihre berittenen Boten
Kritische Stimmen sucht der Satirefreund im Landkreis Sigmaringen besser mit der Lupe. Eine derer – noch dazu in tadellosem Akademikerduktus ohne jede Polemik (also ganz anders als SaSe) – verlautbart sich auf dem Blog Schönes Ostrach von Franz Schreijäg.

Der engagierte Bürger bemüht sich seit Jahren, seiner Gemeinde Transparenz anzudienen, wo diese jene nun doch partout nicht haben möchte. So kritisiert Schreijäg belegt die fehlende ZEITNAHE Veröffentlichung der Protokolle von Gemeinderatssitzungen. Zu seinem berechtigen Anliegen, die Gemeinde Ostrach irgendwie in Deckung mit der Gemeindeordnung Paragraf 41 b (bestehend seit 2015!) zu motivieren, wandte sich der Brave auch an den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Klaus Burger. (Die Herausgeberin dieses Blogs legt äußersten Wert auf die Feststellung, dass sie mit dem Gleichnamigen weder verwandt noch verschwägert ist, ja nicht einmal Sympathien hegt. Um das Mindeste zu sagen.)

Der Erfolg dieses bürgerlichen Hilfeschreis blieb mehr als bescheiden; und damit in seinem Ergebnis bekannt betrüblich. Weiterlesen

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