Auch hinsichtlich des aktuell in manchen Gemeinden – zum Beispiel Kressbronn am Bodensee – heiß diskutierten Themas von Gemeinderatssitzungen in Zeiten von Corona präsentiert sich Deutschland als ein durch den Föderalismus bedingter Flickenteppich. Die Frage, ob derzeit und unter den verschärften Ausgangsbeschränkungen für die Bürger Gemeinderats- und Ausschusssitzungen abgehalten werden sollten, wird nicht nur in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, sondern auch in den Landkreisen und – im Falle der Verwaltungsgemeinschaft Eriskirch—Kressbronn-Langenargen – sogar innerhalb solcher. Während Langenargen und Eriskirch für den Moment alle Gemeinderatssitzungen abgesagt haben, drückt der knubbelige Kressbronner Bürgermeister Daniel Enzensperger eine solche gegen den Widerstand einiger Gemeinderäte und gegen breite öffentliche Kritik durch. Auffallend an seiner wenig überzeugende Argumentation dazu: Die Gemeinde möchte „Handlungsfähigkeit“ beweisen.
Im Landkreis Ravensburg etwa verzichten (gemäß SchwäZ) die Stadt Ravensburg, Altshausen und Grünkraut auf die demokratierelevante Basis-Veranstaltung. Die Stadt Aulendorf jedoch hat gerade erst eine Gemeinderatssitzung abgehalten.
Bei diesem ganzen Durcheinander wird es höchste Zeit, dass ich einmal wieder auf meinen guten Freund und Chefredakteur Christian Erhardt von Kommunal.de zurückgreife. Der kommt „just in time“ (manche Begriffe verändern derzeit ihren Klang …) mit dem sehr informativen Artikel „Gemeinderatssitzungen in Zeiten von Corona“ um die Ecke, der insbesondere die Empfehlungen der Juristen zusammenfasse. Weiterlesen