Orte mit dem Namen „Dettingen“ gibt es mehrere. Ich beziehe mich auf Dettingen an der Iller im Landkreis Biberach. Die Gemeinde Ummendorf mit ihrer vom Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigten rechtswidrigen Bauplatzvergabe liegt auch im Landkreis Biberach. Ich schwöre: Das ist kein Zufall.
Offensichtlich jedoch hebt dieses Iller-Dettingen nun an, aus der Handvoll namensgleicher Kommunen negativ hervorzustechen. Die von Bürgermeister Alois Ruf schon seit 1986 (!) geführte Gemeinde nämlich backt sich ganz offensichtlich ein fetttriefendes Ei auf der Causa Ummendorf und den diesbezüglichen und in der mündlichen Verhandlung am 10. März 2020 vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) erteilten sehr ausführlichen rechtlichen Vorgaben zur Bauplatzvergabe. Was dabei gar nicht geht, ist jede Art von Einheimischen-Modell in der ausschließlichen Anwendung. Das sind Vergabekriterien, bei denen Einheimische in irgendeiner Weise bevorzugt werden. Dazu hatte der Europäische Gerichtshof schon 2013 entschieden.
Allerdings entsteht zunehmend der Eindruck, dass all so etwas für die Kommunen im Landkreis Biberach nicht gilt. Sogar der Spiegel kennt den Ausdruck „Lex Biberach“. Die Lesart dort allerdings ist eine andere, als sie mir meine Leser aus diesem dunkelsten aller südöstlichen Landkreise berichten. Nach deren Interpretation besagt „Lex Biberach“, dass man sich in diesem Landkreis grundsätzlich und gern auch mit dem Segen des Landratsamts Biberach über geltendes Recht hinwegsetze. Stimmt! Weiterlesen