[Aktualisierung voom 10.03.2021 mit Link auf die anonymisierte Version des Urteils]
Die Finger schreibe ich mir wund an diesem Thema. Seit bald vier Jahren! Einer der frühen Artikel 2017 dazu hier. Und nun kommt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) um die Ecke und tupft milde lächelnd Balsam auf diese wunden Fingerlein: Der am 23. Februar 2021 gefasste Beschluss des VGH BW (Az.: 10 S 1327/20 / VG Sig: 5 K 3036/19) – übrigens im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes (!) – bedeutet de facto den Baustopp für das Irrsinnsprojekt 1.000-Kühe-Stall in Ostrach.
Ufff!
Im April 2020 hatte (auch) SaSe über den nächsten Schritt des BUND Landesverband Baden-Württemberg berichtet, gegen den genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen beim VGH Mannheim Beschwerde einzulegen. Ehrlich gesagt hatte ich diesem Unterfangen kaum Chancen eingeräumt. Umso erfreulicher das Ergebnis jetzt!
Entsprechend prompt fällt die Zeitungsberichterstattung aus. „BUND-Beschwerde stoppt vorläufig den Bau des Stalls für 1000 Kühe in Hahnennest“ heißt es beim Südkurier, der in vorausgegangener Berichterstattung das in Mannheim laufender Verfahren auch mal gern aus den Augen verloren hatte …
Etwas angriffiger fällt da schon die Überschrift bei der SchwäZ aus, die das Defizit beim Landratsamt schnörkellos benennt: „VGH stoppt 1000-Kühe-Stall: Landratsamt hat nicht ausreichend geprüft“. Es ist dann übrigens dieses hier klar benannte Defizit des Landratsamtes Sigmaringen, das die mit beiden Verfahren im Zusammenhang stehenden und jetzt dem Steuerzahler aufgebürdeten enormen Kosten zu verantworten hat. Hallo, Frau Bürkle?
Exakt dieses Versäumnis – die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), vom BUND von jeher bemängelt – begründet den aktuellen Beschluss. Weiterlesen