TS30/21: 1.000-Kühe-Stall Ostrach: Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bedeutet Baustopp

[Aktualisierung voom 10.03.2021 mit Link auf die anonymisierte Version des Urteils]

Die Finger schreibe ich mir wund an diesem Thema. Seit bald vier Jahren!  Einer der frühen Artikel 2017 dazu hier. Und nun kommt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) um die Ecke und tupft milde lächelnd Balsam auf diese wunden Fingerlein: Der am 23. Februar 2021 gefasste Beschluss des VGH BW (Az.: 10 S 1327/20 / VG Sig: 5 K 3036/19) – übrigens im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes (!) – bedeutet de facto den Baustopp für das Irrsinnsprojekt 1.000-Kühe-Stall in Ostrach.

Ufff!

Im April 2020 hatte (auch) SaSe über den nächsten Schritt des BUND Landesverband Baden-Württemberg berichtet, gegen den genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen beim VGH Mannheim Beschwerde einzulegen. Ehrlich gesagt hatte ich diesem Unterfangen kaum Chancen eingeräumt. Umso erfreulicher das Ergebnis jetzt!

Entsprechend prompt fällt die Zeitungsberichterstattung aus. „BUND-Beschwerde stoppt vorläufig den Bau des Stalls für 1000 Kühe in Hahnennest“ heißt es beim Südkurier, der in vorausgegangener Berichterstattung das in Mannheim laufender Verfahren auch mal gern aus den Augen verloren hatte …

Etwas angriffiger fällt da schon die Überschrift bei der SchwäZ aus, die das Defizit beim Landratsamt schnörkellos benennt: „VGH stoppt 1000-Kühe-Stall: Landratsamt hat nicht ausreichend geprüft“.  Es ist dann übrigens dieses hier klar benannte Defizit des Landratsamtes Sigmaringen, das die mit beiden Verfahren im Zusammenhang stehenden und jetzt dem Steuerzahler aufgebürdeten enormen Kosten zu verantworten hat. Hallo, Frau Bürkle?

Exakt dieses Versäumnis – die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVP), vom BUND von jeher bemängelt  – begründet den aktuellen Beschluss.

Beide oben verlinkten Zeitungsartikel beziehen sich auf dieselbe Pressemitteilung des BUND. SaSe macht es sich einfach und druckt diese im Original und ungekürzt (grün) ab. Steht alles drin, was man aktuell zum Thema wissen muss.

 

BUND-Beschwerde stoppt Bau des Megastalls Hahnennest in Oberschwaben

Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Bedenken des BUND Baden-Württemberg bestätigt und im Eilverfahren festgestellt, dass die Erteilung der Genehmigung zum Bau des Kuhstalles in Ostrach wohl rechtswidrig ist.

Stuttgart/ Ravensburg. Die Betreiber des Milchparks Hahnennest in Ostrach müssen den Bau des Megastalls für 1000 Kühe und 80 Kälber stoppen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 23. Februar 2021 in einem Eilverfahren entschieden, dass der Widerspruch des BUND vom 4. April 2019 weiterhin aufschiebende Wirkung hat. Damit wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. März 2020 geändert.

Unzureichende Vorprüfungen
Der Stall in Ostrach wäre in seiner geplanten Dimension eine Bedrohung für Natur und Umwelt. Der VGH kritisiert, dass das zuständige Landratsamt die Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und ihre Artenvielfalt nicht ausreichend geprüft hatte, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt war. Die Überwachung des Grundwassers alleine kann einer Gefährdung des Grundwassers nicht wirksam entgegenwirken.

Der BUND ist sehr erleichtert über den Beschluss. „Der VGH hat klargestellt, dass die Erteilung der Genehmigung zum Bau und Betrieb des Megastalls voraussichtlich rechtswidrig war. Die Vorprüfung zum Stallbauvorhaben in Ostrach war nicht sorgfältig gemacht. Es darf nun keine weiteren Baumaßnahmen geben. Nach den klaren Aussagen des VGH gehen wir davon aus, dass auch in der Hauptsache die Genehmigung keinen Bestand haben wird und der 1.000 Milch-Kühe nicht wie beabsichtigt gebaut werden kann“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg. „Mit dem Beschluss hat der VGH auch die Klagerechte der Umweltverbände gestärkt.“

Bedrohung für Natur und Umwelt
„Wir hätten uns gewünscht, dass Planer*innen, Genehmigungsbehörden und der Petitionsausschuss unsere Bedenken und Hinweise auf die rechtswidrige Planung viel früher ernst genommen und eine Umplanung erwirkt hätten – mit einem deutlich kleineren Stall und Maßnahmen zur Verbesserungen für Grundwasser und Biodiversität. Den Weg in eine industrielle Landwirtschaft geht der BUND nicht mit“, betont Ulfried Miller, Regionalgeschäftsführer des BUND Bodensee-Oberschwaben.

Weitere Megaställe in Planung
Der geplante Megastall in Ostrach ist nicht der einzige in Baden-Württemberg. Mehrere Mängel, die der VGH in diesem Fall rügte, sind auch beim Kobeleshof bei Ellwangen und beim 8000-Schweine-Stall in Langenburg-Nesselbach vorhanden. Gegen das Bauvorhaben des Kobeleshofes geht der BUND juristisch vor. Die Haltungsbedingungen in solchen Ställen, in denen Tiere auf engem Raum zusammengepfercht sind, führen zu großem Leid. Zudem beschleunigen solche industriell geführten Anlagen das Sterben von kleineren Höfen und treiben die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen nach oben.

Hintergrund
Die Beigeladene im Prozess, eine bürgerlich-rechtliche von vier Landwirten verfasste Gesellschaft, betreibt in unmittelbarer Nähe zum Kuhstall eine Biogasanlage, in der sie die Rindergülle und den Rindermist des Stalles verfeuern will. Dazu beantragte sie eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung. Das Landratsamt hielt damals eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für notwendig. Im Februar 2019 erteilte es den Betreibern eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Dagegen erhob der BUND am 4. April 2019 Widerspruch. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab – zu Unrecht, wie das VGH jetzt urteilte.

Weitere Informationen:
Webseite des BUND Baden-Württemberg zu Landwirtschaft: https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-sigmaringen/ostrach_artikel,-vgh-stoppt-bau-des-1000-kuehe-stalls-in-hahnennest-_arid,11335217.html

Webseite des BUND Bodensee-Oberschwaben zum Stall in Ostrach: https://www.bund-bodensee-oberschwaben.net/themen-projekte/naturschutz-planung/planungsvorhaben/

Kontakt für Rückfragen:
Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, 0172 / 834 42 94, Sylvia.Pilarsky-Grosch@bund.net

Ulfried Miller, Geschäftsführer BUND Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, 0751/21451, Ulfried.Miller@bund.net

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