Sie liegen überall nahe beieinander: MachtmittelUndMachtmittelmissbrauch. Im Kontext der Kommunalverwaltungen etwa ist das Amtsblatt, auch als „Amtliches Mitteilungsblatt“ bezeichnet, ein solches Instrument. Ein Bürgermeister hat über seine redaktionelle Verantwortung direkten und ungehinderten Zugang zu diesem zentralen und weitreichendem Kommunikationsmittel. Das führt immer wieder zu Beschwerden von Bürgern, Gemeinderäten oder Parteien, die in dem sie betreffenden Fall Missbrauch wähnen.
Amts- und amtliche Mitteilungsblätter werden aus Steuergeldern finanziert und dürfen eben nicht als persönliches oder politisches Verlautbarungsinstrument des Bürgermeisters zweckentfremdet werden.
Grundsätzliches dazu ordnet die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Paragraf 20:
Unterrichtung der Einwohner
(1) Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.
(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.
(3) Gibt die Gemeinde ein eigenes Amtsblatt heraus, das sie zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde nutzt, ist den Fraktionen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Der Gemeinderat regelt in einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt das Nähere, insbesondere den angemessenen Umfang der Beiträge der Fraktionen. Er hat die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens sechs Monaten vor Wahlen auszuschließen.
(Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000; Hervorhebg. K. B.)
Der Missbrauch und die Instrumentalisierungsvarianten im Graubereich sind nach meiner Wahrnehmung und den einschlägigen Suchmaschinen-Ergebnissen nicht ganz so selten. Am ehesten und exzessivsten erfolgt er um die Weihnachtszeit und zum Jahresbeginn, wenn Bürgermeister in ihren häufig quälend langatmigen Weihnachts- und Neujahrsanschreiben den verfassungsmäßig garantierten Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat grob missachten. Das in der Kommunalpolitik sonst 364 Tage im Jahr nicht spürbare „C“ im Parteinamen exakt der Bürgermeister, die durch freche Bürgerferne, Intransparenz und Demokratiedistanz auffallen, wird bei diesem Anlass exzessiv ausgelebt. Jüdische, buddhistische, muslimische oder gar atheistische Mitbürger müssen sich dann häufig von einer endlosen Suada katholischen Kitsches überziehen lassen. Der mündet dann gern nahtlos in exakt die moralischen Appelle, deren Befolgung durch die solcherart bepredigten Bürger dem Bürgermeister das Leben (noch) einfacher machen würde.
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Produktives Ärgernis: Amtsblatt „Monfort-Bote“ in Langenargen
Weg vom symptomatischen und nicht belegten Einzelfall zurück zum durchschnittlichen Missbrauch: Der nämlich sei nach Wahrnehmung der Badischen Zeitung nicht weit verbreitet und eher die Ausnahme, wie in einem Artikel 2015 argumentiert wird. Das Abschmelzen von diversen Missbrauchsverdächten auf „Einzelfälle“ hat in den Mainstream-Medien Methode. Staatstragende. Zumal für das Thema Missbrauch von Amtsblättern überhaupt keine statistisch relevanten Untersuchungen vorliegen.
Blicken wir auf die „Einzelfälle“. Sie mögen fall- und zahlenmäßig die Minderheit repräsentieren. Aber sie tun den Betroffenen richtig weh und funken als Laborbefunde der Demokratie auf Kommunalebene Alarm!
Legendär im südlichen Baden-Württemberg ist der Fall der Bodenseegemeinde Langenargen mit dem Amtsblatt Montfort-Boten. Dessen belegbare Defizite sind seit Jahren Thema auf dem kritischen Blog Forum Langenargen. In der ohnehin eigenartig verwalteten Bodenseegemeinde (dort werden Bänke am See mit dem Rücken zu selbigem aufgestellt …) erhält der Amtsblatt-Fall noch einmal besondere Dramatik durch die Tatsache, dass die Redaktion dort von der Tageszeitung Schwäbische Zeitung versehen wird.
Fragö: Eine angeblich „unabhängige“ Tageszeitung, die in dieser Funktion etwa auch über Gemeinderatssitzungen berichten soll, ist Auftragnehmer der Gemeinde und erhält die redaktionelle Kontrolle über das Machtmittel eines amtlichen Mitteilungsblatts? Ich empfinde es als verstörend, dass das deutsche Presserecht solche Konstrukte zulässt, wenn im Monopol agierende Tageszeitungen zeitgleich auch noch Amtsblätter redaktionell betreuen dürfen. Und da ist Langenargen bei Weitem kein „Einzelfall“.
In der Darstellung der Schwäbisch Media i. e. Schwäbischer Verlag GmbH und Co. KG Drexler, Gessler brilliert die Übernahme der Redaktion von Amtsblättern durch das Unternehmen nachgerade als karitativer Akt:
Informationen aus den Gemeinden
Mit der Herausgabe der Amtsblätter unterstützt Schwäbisch Media die Gemeinden der Region. Damit wichtige Bekanntmachungen, Vereinsinformationen und Veranstaltungstermine, Ereignisse aus den Gemeinden und Neues aus der Region veröffentlicht werden, übernehmen wir den Anzeigenverkauf und die Verteilung.
(Selbstdarstellung Schwäbisch Media auf eigener Homepage; Hervorhebg. K. B.)
Jetzt muss ich wieder weinen! Die Schwäbische „unterstützt“ die armen kleinen Gemeindeleins, als hätten diese nicht von sich aus Pflicht und auch die Steuermittel dazu, „wichtige Bekanntmachungen, Vereinsinformationen und Veranstaltungstermine“ etc. zu veröffentlichen. Das erwärmt die Leser-Herzen in den Frostregionen von unabhängiger Berichterstattung und Interessenskonflikten angeblich unabhängiger Journalisten in der Funktion von Auftragnehmern der Kommunen!
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Außerdem heißt es dort weiter, man übernehme (nur) den Anzeigenverkauf und die Verteilung. Eigenartig. In Langenargen – in der Referenz gebenden Bilderleiste aufgeführt – versehen Redakteure der SZ auch die Redaktion des nichtamtlichen Teils! Das jedoch ist nicht in jedem der werbend aufgeführten Fälle der Fall. Im Impressum des Amtsblatt Riedlingen etwa heißt es: „Verantwortlich für den redaktionellen Teil: M. Schafft“ (i. e. Bürgermeister von Riedlingen).
Das Impressum des Montfort-Boten (Langenargen) lässt sich im Internet diesbezüglich nicht so einfach überprüfen. Denn – kapitalistisch relevanter Nebeneffekt des Outsourcings der Amtsblätter – dort erscheint nur noch der amtliche Teil des Mitteilungsblattes. Möglicherweise sieht man in Langenargen einen Impressumhinweis direkt unter dem Blatt-Titel als ausreichend an? Im Fließtext versteckt erfährt der geneigte Leser dort: „Verlag: Schwäbische Zeitung Tettnang GmbH & Co. KG“. Als verantwortliche Redakteure werden Angela Schneider und Mark Hildebrandt genannt. Zumindest Letztgenannter firmiert – zeitgleich – als Redakteur der SZ-Redaktion Tettnang.
Mit welcher „Sorgfalt“ die möglicherweise durch ihre Doppelaufgabe überlasteten SZ-Redakteure ihre Aufgaben für den Montfort-Boten versehen, belegt dieses Beispiel. Kein Einzelfall! Nach Angaben von Bürgern in Langenargen sei die falsche Notfallnummer über viele Monate hinweg so im Amtblatt abgedruckt worden.
Fazit: Es ist für den lesenden und zahlenden Bürger gar nicht so einfach festzustellen, wer jetzt eigentlich für welchen Teil des Amtsblattes welche Kompetenzen besitzt. Ich halte das für keinen Zufall und kein Versehen.
Das ist möglicherweise ein nicht irrelevantes Randthema unter der Überschrift „Missbrauch von Amtblättern“?
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Zeitungsverleger widersprechen der Gemeindeordnung
Taucht man tiefer in die Thematik ein, ergeben sich interessante Diskrepanzen. So etwa behauptet der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e. V. in seinem „Leitfaden für Kommunen“ zu den „Presserechtlichen Grundlagen für die Herausgabe von Amtsblättern in Baden-Württemberg“:
Neben der Tages- vs. Wochenaktualität unterscheiden sich die redaktionellen Konzepte in weiteren Punkten. Die Tagespresse zeichnet sich neben Informations-und Service-Teilen durch zusätzliche meinungsbildende Inhalte aus. Meinungsbildung erhält dagegen in Amtsblättern keinen Raum. Zeitungen haben den Anspruch einer lokalen, regionalen und nationalen, bis hin zur internationalen Berichterstattung. Amtsblätter konzentrieren sich auf die lokalen Geschehnisse, ergänzt durch vereinzelte regionale Ereignisse.
(Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger: „Presserechtliche Grundlagen für die Herausgabe von Amtsblättern in Baden-Württemberg – Leitfaden für Kommunen“ [ohne Datumsangabe], I Der Markt der Amts- und Mitteilungsblätter; Hervorhebg. K. B.)
Diese Behauptung und dieser „Rat“ stehen im Widerspruch zur oben zitierten Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Darin wird Amts- und Mitteilungsblättern ausdrücklich auch die Funktion zugewiesen, den „Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung zu geben“. Die Bürger in Langenargen etwa empört ganz besonders, dass Leserbriefe im Montfort-Boten nicht mehr abgedruckt werden.
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Stoßrichtungen des Amtsblatt-„Missbrauchs“
Der behauptete oder tatsächliche Missbrauch von Amts- und Mitteilungsblättern durch Bürgermeister ist zahlreich belegt. Die Stoßrichtungen des vorgeworfenen Missbrauchs sind dabei wenig überraschend: „Der Bürgermeister von Weißensee nutzt den Stadtanzeiger[,] um politische Konkurrenten zu diffamieren. SPD ficht Wahl an“, titelte die SPD Apolda (Thüringen) 2009 auf ihrer Webseite.
Was den Verdacht der unerlaubten und demokratisch nicht legitimierten Einflussnahme von Bürgermeistern durch Veröffentlichungen im Amtsblatt betrifft, lässt sich möglicherweise in absehbarer Zeit auch im südlichen Baden-Württemberg ein Beispiel finden?
Über den wiederholten (!) „Ärger mit dem Inhalt“ von Amtsblättern weiß auch das Südbadische Medienhaus 2016 etwas und bezieht sich dabei auf das Amtsblatt des Stadtteils Freiburg-Hochdorf mit Benzhausen. Dort soll sich ein Ortsvorsteher dazu verstiegen haben, Bürgerinnen und Bürger vor der Stimmabgabe zugunsten der Partei Alternative für Deutschland zu warnen. Sagenhaft!
Im Übrigen zeugt das Adverb „immer“ auch nicht gerade von „Einzelfällen“?
Zum Nebenthema Meinungsäußerung allerdings schwenkt auch das Südbadische Medienhaus auf die vorgegebene Linie des Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger ein:
Seitdem es Amtsblätter gibt, so gibt es auch den ständigen Ärger mit diesen Rathaus-Organen. Entsprechend der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und der Rechtsprechung sind Amtsblätter vor allem eines nicht: Zeitungen! Tagespolitische Kommentare und Parteireklame bei Wahlkämpfen, aber auch Leserbriefe haben in Amtsblättern nichts verloren. Bürgermeister und Ratsgremien sind in ihrer amtlichen Funktion in Wahlkampfzeiten zur konsequenten Neutralität verpflichtet. (KA)
(Südbadisches Medienhaus 29.04.2016: „Immer Ärger mit dem Inhalt“)
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Der Missbrauch und die juristischen Folgen
Der zitierte Artikel enthält aber den noch viel brisanteren Hinweis darauf, dass der Missbrauch von Amtsblättern durch Bürgermeister durchaus rechtliche Folgen haben kann:
Einen derartigen „Hammer“ erlebte in jüngster Zeit ja auch die Stadt Neuenburg am Rhein mit ihrem Bürgermeister Joachim Schuster. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald hatte die Wahlanfechtung der Gegenkandidatin Wörle im Zusammenhang mit dem örtlichen Amtsblatt abgewiesen, doch das übergeordnete Verwaltungsgericht sah die Nutzung des Amtsblatts für eine immerhin denkbare, Wahl beeinflussende Lobdarstellung der Bürgermeistertätigkeit als gegeben an und erklärte die Wahl für ungültig.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)
Mit ermunterndem Lächeln bette ich diesen Hinweis in die aufgebrachten Bürger-Gemüter in Langenargen, Ochsenhausen, Ostrach, Salem … Denn wir alle erinnern uns gern der psychohygienischen Wonnen von Richterschelte für Bürgermeister mit peinlicher Protzuhr am Arm, aber ohne demokratisches Augenmaß im Cerebrum!
Wer das Thema vertiefen möchte, der findet über jede beliebige Suchmaschine und den Suchbegriffen „Missbrauch von Amtsblättern“ Hülle und Fülle von Treffern.
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Was NICHT im Amtsblatt steht: Ostrach
Abschließend sei darauf verwiesen, dass nicht nur das, was in Amtsblättern steht, problematisch sein kann. In Ostrach (Landkreis Sigmaringen) etwa beschäftigt das, was eben nicht im Gemeindeblatt veröffentlicht wird, den Blogger Franz Schreijäg (Blog SOFA – Schönes Ostrach für alle).
Seit Jahren und Jahren mahnt der Bürger beim Ostracher Bürgermeister Christoph Schulz und der Gemeindeverwaltung die korrekte und zeitnahe Veröffentlichung etwa der Protokolle von Gemeinderatssitzungen oder – in Ostrach mit sehr viel Massentierhaltung sowie dem Projekt 1.000-Kühe-Stall besonders wichtig – die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Nitratwerte im Trinkwasser an. Es ist unfassbar und von nachhaltigem Unterhaltungswert, wie hartnäckig sich die Gemeinde Ostrach diesen Verpflichtungen entzieht. Schreijäg ist immer wieder gezwungen, die Aufsichtsbehörden einzuschalten. Die geben Christoph Schulz auch regelmäßig eins aufs Mützchen (hier nur der jüngste Artikel einer ganzen Serie zu dem Thema).
Allein: Es scheint ihn nicht zu interessieren?
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