TS28/21: Blackbox Gemeinderatssitzungen: Was in Tettnang nichtöffentlich verhandelt wird

Es gibt kaum ein anderes Phänomen, das die – meine Meinung: exponentielle – Demokratie-Anämie, Intransparenz und Bürgerferne von Kommunen und Verwaltung auf Kommunalebene anschaulicher beweist als nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen. Welchen Schaden solche und die in ihnen ggf. gefassten Beschlüsse anrichten, sieht man derzeit eindrücklich an den Beispielen der Amazon-Ansiedlungsbeschlüsse in Meßkirch und Trossingen. Wer die einschlägigen Pressemeldungen zu Amazon-Ansiedlungen bundesweit beobachtet (wer mag das wohl sein?), kommt schnell dahinter: Sie werden offensichtlich mehrheitlich, wenn nicht sogar ausschließlich, nichtöffentlich gefasst. Es ließe sich meines Erachtens sogar die These in den Raum stellen, ob Amazon und die willfährigen Drahtzieher des Konzerns es zur Ansiedlungsvoraussetzung machen, dass die Gemeinderats- oder Verbandsbeschlüsse dazu nichtöffentlich verhandelt werden?

Schon das rein formale Merkmal >Nichtöffentlichkeit< ist mit einer für Hinterzimmer- und Blackbox-Akteure logischen und sehr vorteilhaften Begleiterscheinung verknüpft: Eine Berichterstattung darüber findet nicht statt. Folge: Die Bürger kriegen gar nicht mit, dass es hier ein kapitales Problem gibt. Das Instrument Nichtöffentlichkeit wird gelegentlich/häufig/oft (?) – Genaues weiß man nicht – missbraucht. Richterliche Befunde zu dieser demokratiefeindlichen Praxis sind selten. Der Fall Ummendorf und dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) bilden eine angenehme Ausnahme. Dessen Reichweite wird von jenen, die auf frischer Tat ertappt werden, selbstredend wieder massiv zurückgesteckt – siehe unten.

Die Gemeinderäte selbst sind hinsichtlich der nichtöffentlichen Sitzungen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Gemeindeordnung § 35 Absatz 2). Ausnahmen sind nur bei besonderer Konstellation möglich (Fallbeispiele hier und hier). Verstöße dagegen können ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden (hier).
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SaSe hat für Sie einmal einen Blick auf Thema und Gestaltung einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung in Tettnang zu offensichtlichen Grundsatzfragen geworfen.
Bild von Enrique Meseguer auf Pixabay

 

Exklusiv: SaSe berichtet über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung
Nachstehend berichtet dieser Blog, was der Presse selten bis nie gelingt: über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung. Und zwar in Tettnang. Anschließend lesen wir uns die Rechtfertigungsversuche von Bürgermeister Bruno Walter dazu an.

Eine insbesondere diesen sicherlich sehr interessierende Frage ist natürlich, wie kommt die Herausgeberin dieses Blogs an die Einladung zu besagter nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung am 17. Februar 2021? Nun ja, das ist ziemlich einfach: Den Stammlesern dieses Blogs sowie meiner Kontext-Artikel ist eventuell bekannt, dass ich ein großer Freund von Wildvögeln und deren ökotrophologischer Betreuung bin (hier). Nun scheint es aber so, dass die Nutznießer dieses altruistischen Engagements durchaus auf Ausgleich bedacht sind. Kommt also ein Vöglein geflogen, ich glaube, es war eine Vollmeise – und lässt die besagte Einladung zu der nichtöffentlichen Tettnanger Sitzung fallen.
Da machste nix!
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Sieht bei – aller Wildvogelliebe – ja auch tatsächlich etwas verschlagen aus … diese Vollmeise? Sie war es, die mir besagte Einladung brachte. Kompensatorisch, vermute ich, wenn ich an das Vermögen für Wildvogelfütterung denke, das ich so ausgebe?
Bild von David Álvarez López auf Pixabay

 

So formuliert es die Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Bevor wir uns aber mit Begeisterung in die Details des Vollmeise-Whistleblowing zu Tettnang stürzen, hier noch einmal die gesetzlichen Bestimmungen zum Phänomen nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen:

§ 35 Gemeindeordnung
(1) Die Sitzungen des Gemeinderats sind öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. In nichtöffentlicher Sitzung nach Satz 2 gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder, wenn dies ungeeignet ist, in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
(2) Die Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet; dies gilt nicht für Beschlüsse, soweit sie nach Absatz 1 Satz 4 bekannt gegeben worden sind.
(Paragraf 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg; Hervorhebg. K. B.)

Zugegeben: Die Formulierung zur einzigen Voraussetzung für nichtöffentliche Sitzungen – „das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner“ – lässt viel Interpretationsspielraum.  Und der wird von den Fans der nichtöffentlichen Beratung – hauptsächlich Bürger- und Oberbürgermeister – auch weidlich ausgenutzt.
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„Informationsveranstaltung baulandpolitische und wohnbaupolitische Grundsätze“
Es wird spannend sein zu ergründen, wie eine in Tettnang am 17. Februar 2021 zum Thema „baulandpolitische und wohnbaupolitische Grundsätze“ abgehaltene Gemeinderatssitzung das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen Einzelner derart tangiert, dass eine solche Grundsatzdiskussion nichtöffentlich durchgeführt werden muss.

Schon allein das Label „Informationsveranstaltung“ scheint mir darauf hinzuweisen, dass eine solche Sitzung der Information dienen soll? Aber warum dann nur der Information eines ausgewählten und privilegierten Personenkreises? Sollte die Information zu baulandpolitischen und wohnbaupolitischen Grundsätze (in Tettnang) nicht allen Bürgern zugänglich gemacht werden? Nicht?

Wobei: Selbst der eng definierte Empfängerkreis dieses privilegierten Wissens – allgemein bekannt unter dem Begriff „Herrschaftswissen“ – wird in Walters Einladung dann noch weiter verengt . Corona macht’s möglich:

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage können leider nicht alle Mitglieder der Ortschaftsräte an dieser Informationsveranstaltung teilnehmen. Wir bitten deshalb die Ortschaftsräte, je eine/n Vertreter/in jeder Fraktion bzw. jeder Gruppierung bzw. Partei im Ortschaftsrat zu benennen, der/die an der Informationsveranstaltung teilnehmen wird.
(Stadt Tettnang Bürgermeister Bruno Walter „Einladung zur Informationsveranstaltung baulandpolitische und wohnbaupolitische Grundsätze am Mittwoch, 17.02.2021)

Nun besteht natürlich immer die Möglichkeit, solche wichtigen Veranstaltungen – und eine über dieses Thema halte ich für extrem wichtig? – per Video dorthin zu übertragen, wo weitere Empfänger dieses kostbaren Wissens sitzen könnten. Aber es wäre natürlich kein Herrschaftswissen mehr, wenn Kreti und Pleti denselben Kenntnisstand haben wie ein Bürgermeister und seine kollaborierenden Gemeinderäte, die diesem klandestinen Handling offensichtlich nicht widersprechen.
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Wer etwas oder sogar Expertenwissen über die bauland- und wohnpolitischen Grundsätze in Tettnang erfahren möchte, kann sich ebenso gut die Karten legen (lassen). Der mutmaßlich aus Steuergeldern bezahlte Verwaltungsrechtsexperte jedenfalls verrät nicht, was er den Räten denn da so in ultrageheimer Sitzung empfohlen hat.
Bild von Girasol Tarsio Arte Visual auf Pixabay

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Aufschlussreiche Sitzungsdokumente
Die von Bürgermeister Bruno Walter vorgetragene Behauptung der (reinen) Informationsveranstaltung muss man auch nicht so ernstnehmen, wie ein Blick auf die beigefügten Sitzungsvorlagen verrät:

Vorlagendokumente
TOP N 1 Workshop baulandpolitische Grundsätze – Modelle und Anträge
Vorlage 026/2021

1 Baulandmodell und Wohnbaupolitische [sic] Grundsätze 6   026/2021
2 Baulandmodell FW-FDP  026/2021
2_1 Baulandmodell FW-FDP Bewertung 026/2021
3 Antragsentwurf 3 zusammengefasst  026/2021
3_1 Antragsentwurf 3 zusammengefasst Bewertung 026/2021
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Die beigefügten Sitzungsunterlagen strafen die reine „Informationsveranstaltung“ Lügen? In dieser Sitzung geht es auch ganz konkret um die Baulandmodelle und wohnbaupolitische Grundsätze der im Gemeinderat Tettnang vertretenen Parteien Freie Wähler und FDP. Für mich ist das eine baulandpolitische Grundsatzdebatte? Die natürlich unbedingt in die Öffentlichkeit gehört?
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Das schreibt Bürgermeister Bruno Walter
Der Verantwortliche für diese Geheimveranstaltung, Bürgermeister Bruno Walter, nimmt zu meinen Fragen wie folgt Stellung:

Die Stadt Tettnang hat am 17.02.2021 eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Gemeinderats sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ortschaftsräte zum Thema wohnbaupolitische Grundsätze durchgeführt.
Es war das Ziel, hier die Mitglieder bei diesem sehr komplexen Thema zu informieren, ohne eine Sachdiskussion zu führen. Ebenso war von Beginn an klar, dass es keine Beschlussfassung geben wird.
Die öffentliche Beratung und damit eine umfassende Sachdiskussion mit Beschlussfassung sind in der Sitzungsrunde März / April sowohl in den Gremien der Ortschaftsräte als auch des Gemeinderates vorgesehen.

Mit dieser Vorgehensweise wird damit nicht gegen das Urteil des VG Sigmaringen verstoßen, das hier einen deutlich anderen Sachverhalt geprüft und entschieden hat.
Eine Vorwegnahme der Sachdiskussion ist bei uns nicht erfolgt.
(Presseauskunft Stellungnahme des Tettnanger Bürgermeisters Bruno Walter zur nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.02.2021; Hervorhebg. K. B.)

Walters Verweis auf eine nicht geplante Beschlussfassung ist bedeutungslos. Das war im Fall Ummendorf auch so und hat das VG Sig gar nicht beeindruckt. Im Gegenteil. Es stimmt, dass das VG Sig in der Causa Ummendorf einen anderen Sachverhalt geprüft hat. Dort ging es um Vergabekriterien für die kommunale Bauplatzvergabe. Allerdings sind die Aussagen des VG Sigs im Falle Ummendorf so weitreichend und grundsätzlich, dass sie sogar in die Kommentierung von Paragraf 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg eingeflossen sind.
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Bearbeiteter (rote Rahmung) Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 35 Öffentlichkeit der Sitzungen: Die Aussagen des zitierten Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zum Thema sind derart grundsätzlich, dass sie sogar in die Kommentierung dieses Paragraf eingeflossen sind.

 

Ich verzichte an dieser Stelle auf das neuerliche Zitat aus dem Sigmaringer Urteil (dort:  Seite 22), auch wenn dieses deutlich macht, dass es hier um Grundsätzliches geht. Es spielt m. E. keine Rolle, ob Bauplatzvergabe-Kriterien nichtöffentlich beraten werden oder sogar die baupolitischen Grundsätze einer Kommune – wie hier in Tettnang. Es spielt insbesondere keine Rolle, ob dabei Beschlüsse gefasst werden. Das haben die Sigmaringer Richter glasklar formuliert.

Ebenso spielt es keine Rolle, ob weitere Diskussionen des Themas dann öffentlich erfolgen werden, wie Walter hier ankündigt. Angehängte öffentliche Diskussionen heilen meiner Meinung nach den Verstoß gegen die Gemeindeordnung nicht. Das war in Ummendorf so; das kann in Tettnang schwerlich anders sein.

Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und auch auf die Kommunalaufsicht ist nicht zu hoffen. Es ist eine zentrale These dieses Blogs, dass die auf breiter Basis nicht funktioniert. Sie hat in der Causa Ummendorf schon nicht funktioniert. Sie hat im Fall Öpfingen nicht gefunzt und mir ist überhaupt kein Fall bekannt, wo die Kommunalaufsicht korrigierend auf Bürgermeister eingewirkt hätte, die viel zu viele Themen im klaren Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot der Gemeindeordnung nichtöffentlich behandeln.
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Mutmaßlich aus Steuergeldern bezahlter Experte schweigt
Besonders bitter: Zu dieser Hinterzimmer-Gemeinderatssitzung in Tettnang war ein ausgesuchter Baurechtsexperte geladen: Dr. Gerhard Spieß der Münchner Anwaltskanzlei Döring-Spieß. Aufhorchen lässt in seinem Leistungsangebot auf der Kanzlei-Website das Stichwort „Einheimischenmodelle“.
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Die „Tätigkeitsschwerpunkte“ des Rechtsanwaltes Dr. Gerhard Spieß, der trotz Corona eigens aus München anreiste, um die Tettnanger Gemeinderäte in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Ich finde es schon bemerkenswert, dass ein Anwalt das Stichwort „Einheimischenmodelle“ ausdrücklich nennt, wo doch die jüngeren Verwaltungsgerichtsurteile zum Thema die Bevorzugung von Einhemischen ausdrücklich kritisieren.
Bearbeiteter (rote Rahmung) Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot der Kanzlei-Homepage Döring * Spieß; das Konterfei des Anbieters wurde zum Schutz seiner Bildrechte unkenntlich gemacht

So lockt man Kommunen als Auftraggeber an, die immer gern nach Wegen suchen, Einheimische bei der kommunalen Bauplatzvergabe  trotz gegenteiliger Rechtsprechung doch noch zu bevorzugen. Was nur in den Fällen vereitelt wird, wo sich Kläger finden – außer in Ummendorf aktuell im Fall Öpfingen!

Spieß tritt gelegentlich als Berater von Kommunen öffentlich auf (hier und hier); allerdings scheint er auf das bayerische Baurecht spezialisiert. Der Begehrte referiert zum Beispiel auch auf Veranstaltungen des bayerischen Gemeindetags (hier).

Es wäre sicherlich für alle Bürger und politisch Interessierte in Tettnang aufschlussreich gewesen zu erfahren, was der Verwaltungsrechtsexperte zum Thema zu sagen hat. Deshalb hatte ich eine Presseanfrage an Spieß gerichtet und um ein schriftliches Exemplar seines Vortrags gebeten. Gefragt hatte ich auch danach, ob Spieß als solcher nicht Bauchschmerzen bei einem Auftritt zu diesem grundsätzliche Thema in nichtöffentlicher Sitzung habe. Seine Presseantwort ist knapp und enttäuschend und in der Argumentation nicht nachvollziehbar:

[…] ich bitte um Verständnis, dass ich zu Mandaten gegenüber der Presse keine Äußerungen abgebe.
(Presseauskunft Dr. Gerhard Spieß an diese Redaktion am 19.02.2021)

Unterstellt, dass sein Expertenreferat von der Stadt Tettnang bezahlt wurde, was logisch ist, ich aber nicht belegen kann, ist Spieß‘ Mandant recht eigentlich die Gemeinschaft der Bürger von Tettnang; vulgo: die Öffentlichkeit. Warum darf diese nicht erfahren, was Spieß einem ausgewählten Kreis von Gemeinderäten zu den Grundsatzfragen der Bauland- und Wohnbaupolitik vorgetragen hat?

Interessant bleibt das Phänomen, dass selbst ausgewiesene Verwaltungsrechtsexperten offensichtlich bedenkenlos bei solchen Hinterzimmerveranstaltungen zu Grundsatzfragen von öffentlichem Interesse mitmachen.

Und schön, dass Dr. Spieß in schlimmsten Corona-Zeiten, in denen sich nicht einmal drei Familienmitglieder unterschiedlicher Hausstände zu Opas 91. Geburtstag treffen dürfen und auch nur jeweils ein (1) Tettnanger Ortschaftsrat an der Hinterzimmerveranstaltung teilnehmen darf, eigens aus München zu einem Präsenz-Vortrag nach Tettnang anreisen darf.

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