Tag Archiv:Verwaltungsgericht Sigmaringen Az.: 3 K 3574/19

TS42/21: Sexy Angebot an den mutigen Whistleblower in Heitersheim: Veröffentlichungsplattform gesucht?

Ja, ja, die viel zu vielen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen! Sie beschäftigen uns weiter. Jüngst hatten wir dieses nette Beispiel aus Tettnang (Landkreis Bodenseekreis). Mehr Furore machte das nichtöffentliche Verhandeln von Vergabekriterien für kommunale Baugrundstücke der Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach). Hier steht Bürgern und Demokratieanhängern sogar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zu dieser unseligen Hinterzimmer-Praxis zur Verfügung.

Bei der mündlichen Verhandlung zur Causa Ummendorf allerdings war klar erkennbar, dass verantwortliche Bürgermeister – in diesem Fall Rathauschef Klaus B. Reichert – sich auf den Belehrungen des Vorsitzenden Richters der 3. Kammer des VG Sig zum Öffentlichkeitsgebot von Gemeinderatssitzungen gelassen ein Ei backen. O-Ton Reichert an den Richter: „Da können Sie mir erzählen, was Sie wollen.“

Bundesweite Aufmerksamkeit erzielte das Vorgehen der Stadt Meßkirch, den Ansiedlungsbeschluss für ein Verteilzentrum der Konzernkrake Amazon nichtöffentlich vom Zweckverband Gewerbegebiet Industriepark Nördlicher [sic] Bodensee fassen zu lassen – ebenso wie die Stadt Trossingen zum gleichen Thema!
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Amazon-Verteilzentrum Meßkirch: Der entscheidende Beschluss zu dieser gruseligen und wirtschaftstoxischen Ansiedlung wurde nichtöffentlich gefasst!
Foto: Thomas W. Ascher

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Den Schadensrekord zum Thema Nichtöffentlichkeit hält die Gemeinde Bötzingen

Will man die offensichtlich zu häufig rechtswidrige, weil nicht den Ansprüchen von Paragraf 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) genügende Praxis nichtöffentlicher Sitzungen nach der Quantität des angerichteten Schadens bemessen, liegt der aktuelle Rekord vermutlich bei der Gemeinde Bötzingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald; 5.331 Einwohner). Dort hatten Gemeinderat und Bürgermeister Dieter Schneckenburger die Richtlinien zum Umgang mit dem Gemeindevermögen nichtöffentlich beschlossen (vgl. Berichterstattung Badische Zeitung). In der Folge hatten die Bötzinger Schlaubären 13,2 Millionen Euro, das sind 40 Prozent des gesamten Vermögens dieser Hobbit-Gemeinde, bei der inzwischen insolventen Bremer Privatbank Greensill Bank angelegt. Aktueller Stand: Das Vermögen ist mutmaßlich futsch, auch wenn eine von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei derzeit noch versuche, irgendetwas zu retten.
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TS28/21: Blackbox Gemeinderatssitzungen: Was in Tettnang nichtöffentlich verhandelt wird

Es gibt kaum ein anderes Phänomen, das die – meine Meinung: exponentielle – Demokratie-Anämie, Intransparenz und Bürgerferne von Kommunen und Verwaltung auf Kommunalebene anschaulicher beweist als nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen. Welchen Schaden solche und die in ihnen ggf. gefassten Beschlüsse anrichten, sieht man derzeit eindrücklich an den Beispielen der Amazon-Ansiedlungsbeschlüsse in Meßkirch und Trossingen. Wer die einschlägigen Pressemeldungen zu Amazon-Ansiedlungen bundesweit beobachtet (wer mag das wohl sein?), kommt schnell dahinter: Sie werden offensichtlich mehrheitlich, wenn nicht sogar ausschließlich, nichtöffentlich gefasst. Es ließe sich meines Erachtens sogar die These in den Raum stellen, ob Amazon und die willfährigen Drahtzieher des Konzerns es zur Ansiedlungsvoraussetzung machen, dass die Gemeinderats- oder Verbandsbeschlüsse dazu nichtöffentlich verhandelt werden?

Schon das rein formale Merkmal >Nichtöffentlichkeit< ist mit einer für Hinterzimmer- und Blackbox-Akteure logischen und sehr vorteilhaften Begleiterscheinung verknüpft: Eine Berichterstattung darüber findet nicht statt. Folge: Die Bürger kriegen gar nicht mit, dass es hier ein kapitales Problem gibt. Das Instrument Nichtöffentlichkeit wird gelegentlich/häufig/oft (?) – Genaues weiß man nicht – missbraucht. Richterliche Befunde zu dieser demokratiefeindlichen Praxis sind selten. Der Fall Ummendorf und dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) bilden eine angenehme Ausnahme. Dessen Reichweite wird von jenen, die auf frischer Tat ertappt werden, selbstredend wieder massiv zurückgesteckt – siehe unten.

Die Gemeinderäte selbst sind hinsichtlich der nichtöffentlichen Sitzungen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Gemeindeordnung § 35 Absatz 2). Ausnahmen sind nur bei besonderer Konstellation möglich (Fallbeispiele hier und hier). Verstöße dagegen können ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden (hier).
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SaSe hat für Sie einmal einen Blick auf Thema und Gestaltung einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung in Tettnang zu offensichtlichen Grundsatzfragen geworfen.
Bild von Enrique Meseguer auf Pixabay

 

Exklusiv: SaSe berichtet über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung
Nachstehend berichtet dieser Blog, was der Presse selten bis nie gelingt: über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung. Und zwar in Tettnang. Anschließend lesen wir uns die Rechtfertigungsversuche von Bürgermeister Bruno Walter dazu an.
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PB1: Neue Rubrik auf SatireSenf.de: Bondage

Man möchte ja schon lieber wieder nicht wissen, warum Leser im Internet eine Rubrik anklicken, die da „Bondage“ verspricht? Was immer der aufgeregte Klicker vorzufinden erhofft – wie es sich für einen Blog mit dem Namensbestandteil „Satire“ gehört, wird er eines viel Besseren belehrt.

Und das auch nicht unbedingt schmerzfrei …

Die neue Rubrik „Bondage“ auf SatireSenf.de dokumentiert nämlich durchaus „eine Form der Fesselung“ und „Einschränkung“. Es ist allerdings nicht die der „Bewegungs“-, stattdessen aber die der Presse-, in meinem Fall etwas tiefergehängt die der publizistischen Freiheit.

In den Gesprächen mit meinen Lesern stelle ich immer wieder fest, dass nicht allen unmittelbar einsichtig ist, warum ich, salopp geschrieben, immer so einen Terz um nicht beantwortete Presseanfragen mache. Das hat einen ganz einfachen, sehr handfesten und unter Umständen sogar existentiellen Grund: Als hauptberufliche Journalistin MUSS ich den sogenannten journalistischen Sorgfaltskriterien genügen. Verletzungen derer, wie sie sich zum Beispiel der Südkurier hier leistet, scheiden für mich aus. Und das auch dann, wenn die Publizistik – wie die auf SatireSenf.de – nur stellenweise Berührungspunkte mit dem klassischen Journalismus aufweist. Weiterlesen

TS92/20: Spaichingen: Hänschens krümelgrelle Hinterlassenschaft

In Spaichingen Sommer 2020 ist es ein bisschen wie nach dem Krieg: Die Überlebenden zusammen mit dem neuen Statthalter versuchen sich nach dem bitterhart erkämpften Abzug des früheren Bürgermeisters Hans-Georg Schuhmacher einen Überblick über die Schäden zu verschaffen. Nur formal mittendrin, aber spürbar doch am Rande stehend, verrenken sich Schuhmachers frühere Wasserträger im Gemeinderat beim wenig glaubwürdigen „Das haben wir nicht gewusst“. Eigener Dummheit geschuldet, sind jene, von denen man nicht sicher weiß, ob sie nur Claqueure oder doch Profiteure waren,  immerhin durch einen (tatsächlich) offenen Dankes-Brief dem abziehenden Sonnenkönig hinterher namentlich erkennbar.

Nicht zuletzt durch den Heuberger Boten erhält der Aufarbeitungskrimi nahezu belletristische Qualitäten. Die schon zu Kriegszeiten erprobte Redakteurin Regina Braungart versucht seit Wochen, den noch gar nicht an den Frieden gewöhnten Spaichingern einen groben Schadensüberblick zu vermitteln. Der neue Bürgermeister-Besen aus dem nachbarlichen Immendingen – Markus Hugger (CDU) – muss seit dem 1. Mai 2020  Schaufelbagger-Arbeit leisten. Dazu zieht er auch weitere Kräfte heran: „Rechtsaufsicht und GPA sollen Ungereimtheiten aufklären“ titelt der Heuberger Bote am 27. Mai 2020. Der staunende und möglicherweise völlig naiv an eine funktionierende Kommunalaufsicht glaubende Bürger erfährt, dass jede Menge Gemeinderatsprotokolle insbesondere für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 (also nach der Kommunalwahl 2019) bis 17. Februar 2020 wahlweise fehlen, halbfertig oder gar nicht unterzeichnet sind. Von acht Gemeinderatssitzungen liegen überhaupt keine Protokolle vor. Sie sind ähnlich „weg“ wie die 1,9 Milliarden Wirecard-Euro. Eine Katastrophe. Aber anders als bei Wirecard gerät in Tuttlingen bisher die Finanz-/Kommunalaufsicht nicht ins Visier.

Die Gemeinderäte der Fraktion Pro Spaichingen und der Grünen sind fein raus, denn sie hatten schon seit Monaten das Fehlen dieser wichtigen Dokumente angemahnt. Die Räte der anderen Fraktionen versuchen es derweil mit den bewährten Verfahren des Verantwortungsschachs. Weiterlesen

TS91/20: Gemeinde Ummendorf veröffentlicht Kläger-Daten im Internet – Landesdatenschutzbeauftragter schreitet ein

Wer sich ein grobes Bild davon verschaffen möchte, wie viel Sachkompetenz Deutschlands pompöse Entscheidungsträger und solche, die sich dafür halten, aufweisen, dem sei die aktuelle Verteidigung der taz-Kolumne (Satire!) „All cops are berufsunfähig“ von taz-Anwalt Johannes Eisenberg ans Herz gelegt. Auch wenn ich die Schlusspointe der Satire-Kollegin in der taz vergangener Woche, die jetzt auf einmal ursächlich für die Krawalle in Stuttgart gewesen sein soll, nicht gutheiße, zeigt der Jurist im verlinkten Beitrag überzeugend auf, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer offensichtlich die Verfassung nicht kennt und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missachtet. Oder kurz: Er beweist dessen Inkompetenz.

Zur – meine Meinung – schmeißteuren Inkompetenz des Ummendorfer Bürgermeisters Klaus B. Reichert – im Kontext der Bauplatzvergabe – hatte sich vor Kurzem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 3 K 3574/19) umfassend geäußert. In meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ hatte ich die multiplen „Dehnungen“ geltenden Rechts durch die Gemeinde Ummendorf dezidiert aufgezählt.

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Bürgermeister Klaus B. Reichert verletzt weiter geltendes Recht
Irgendeine pädagogische Wirkung allerdings hat das Urteil offensichtlich nicht entfaltet, wie die jüngsten Entwicklungen in der Gemeinde Ummendorf belegen. Gestern Abend fand eine Gemeinderatssitzung wieder zum Thema Bauplatzvergabe statt, die einige Anwesende nachgerade sprachlos macht. Die Blogger-Kollegin Elke Krieg war dort. Was sie berichtet, beschreibt die vollständige Farce von Demokratie. Das geht so weit, dass der die Versammlung moderierende Rechtsanwalt Professor Dr. Andreas Staudacher die Gemeinderäte über die „juristisch Dogmatik“ informiert haben soll.  Er referierte über die Frage, wie man eine demokratische Gemeinderatssitzung abhält.

Ist das nicht ein bisschen spät? Weiterlesen

TS83/20: Link- und Lese-Liste zu meinem KONTEXT-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“

Die Causa Ummendorf gehört zu den zentralen Themen auf diesem Blog für den Zeitraum Sommer 2019 bis heute. Sie gipfelt in meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ vom 3. Juni 2020.

Die SaSe-Berichterstattung dazu begann im Mai 2019 mit TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Spektakulär“ daran war die gerichtliche Feststellung fehlender Rechtsmäßigkeit bei der Bauplatzvergabe in der kleinen Gemeinde im Landkreis Biberach. Nichtgerichtlich festzustellen war das vorher auch schon. Und nicht nur in Ummendorf.
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Kein Wunder sind die Bauplätze in Ummendorf begehrt: Phantastische Lage in Hüpfnähe zur Kreisstadt Biberach. Bevor Sie sich hier um einen Bauplatz bewerben, sollten Sie sich vor allem über die Geisteshaltung der Ummendorfer Feuerwehr kundig machen!
Foto: Karin Burger

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Einseitige, maliziöse Berichterstattung der SchwäZ
Neben den in diesem Fall wirklich zahlreichen gerichtlichen Akzenten (Hängebeschluss, einstweilige Verfügung, Urteil im Hauptsachverfahren, dazwischen noch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheim) krabbelt das Interessante, Relevante, Bezeichnende und streckenweise Schockierende aber besonders aus der Art der Berichterstattung in der Schwäbischen Zeitung, beim SWR und sogar der Deutschen Presse-Agentur zu diesem Fall. Weiterlesen

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