Tag Archiv:Öffentlichkeitsgebot

TS42/21: Sexy Angebot an den mutigen Whistleblower in Heitersheim: Veröffentlichungsplattform gesucht?

Ja, ja, die viel zu vielen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen! Sie beschäftigen uns weiter. Jüngst hatten wir dieses nette Beispiel aus Tettnang (Landkreis Bodenseekreis). Mehr Furore machte das nichtöffentliche Verhandeln von Vergabekriterien für kommunale Baugrundstücke der Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach). Hier steht Bürgern und Demokratieanhängern sogar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zu dieser unseligen Hinterzimmer-Praxis zur Verfügung.

Bei der mündlichen Verhandlung zur Causa Ummendorf allerdings war klar erkennbar, dass verantwortliche Bürgermeister – in diesem Fall Rathauschef Klaus B. Reichert – sich auf den Belehrungen des Vorsitzenden Richters der 3. Kammer des VG Sig zum Öffentlichkeitsgebot von Gemeinderatssitzungen gelassen ein Ei backen. O-Ton Reichert an den Richter: „Da können Sie mir erzählen, was Sie wollen.“

Bundesweite Aufmerksamkeit erzielte das Vorgehen der Stadt Meßkirch, den Ansiedlungsbeschluss für ein Verteilzentrum der Konzernkrake Amazon nichtöffentlich vom Zweckverband Gewerbegebiet Industriepark Nördlicher [sic] Bodensee fassen zu lassen – ebenso wie die Stadt Trossingen zum gleichen Thema!
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Amazon-Verteilzentrum Meßkirch: Der entscheidende Beschluss zu dieser gruseligen und wirtschaftstoxischen Ansiedlung wurde nichtöffentlich gefasst!
Foto: Thomas W. Ascher

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Den Schadensrekord zum Thema Nichtöffentlichkeit hält die Gemeinde Bötzingen

Will man die offensichtlich zu häufig rechtswidrige, weil nicht den Ansprüchen von Paragraf 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) genügende Praxis nichtöffentlicher Sitzungen nach der Quantität des angerichteten Schadens bemessen, liegt der aktuelle Rekord vermutlich bei der Gemeinde Bötzingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald; 5.331 Einwohner). Dort hatten Gemeinderat und Bürgermeister Dieter Schneckenburger die Richtlinien zum Umgang mit dem Gemeindevermögen nichtöffentlich beschlossen (vgl. Berichterstattung Badische Zeitung). In der Folge hatten die Bötzinger Schlaubären 13,2 Millionen Euro, das sind 40 Prozent des gesamten Vermögens dieser Hobbit-Gemeinde, bei der inzwischen insolventen Bremer Privatbank Greensill Bank angelegt. Aktueller Stand: Das Vermögen ist mutmaßlich futsch, auch wenn eine von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei derzeit noch versuche, irgendetwas zu retten.
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TS28/21: Blackbox Gemeinderatssitzungen: Was in Tettnang nichtöffentlich verhandelt wird

Es gibt kaum ein anderes Phänomen, das die – meine Meinung: exponentielle – Demokratie-Anämie, Intransparenz und Bürgerferne von Kommunen und Verwaltung auf Kommunalebene anschaulicher beweist als nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen. Welchen Schaden solche und die in ihnen ggf. gefassten Beschlüsse anrichten, sieht man derzeit eindrücklich an den Beispielen der Amazon-Ansiedlungsbeschlüsse in Meßkirch und Trossingen. Wer die einschlägigen Pressemeldungen zu Amazon-Ansiedlungen bundesweit beobachtet (wer mag das wohl sein?), kommt schnell dahinter: Sie werden offensichtlich mehrheitlich, wenn nicht sogar ausschließlich, nichtöffentlich gefasst. Es ließe sich meines Erachtens sogar die These in den Raum stellen, ob Amazon und die willfährigen Drahtzieher des Konzerns es zur Ansiedlungsvoraussetzung machen, dass die Gemeinderats- oder Verbandsbeschlüsse dazu nichtöffentlich verhandelt werden?

Schon das rein formale Merkmal >Nichtöffentlichkeit< ist mit einer für Hinterzimmer- und Blackbox-Akteure logischen und sehr vorteilhaften Begleiterscheinung verknüpft: Eine Berichterstattung darüber findet nicht statt. Folge: Die Bürger kriegen gar nicht mit, dass es hier ein kapitales Problem gibt. Das Instrument Nichtöffentlichkeit wird gelegentlich/häufig/oft (?) – Genaues weiß man nicht – missbraucht. Richterliche Befunde zu dieser demokratiefeindlichen Praxis sind selten. Der Fall Ummendorf und dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) bilden eine angenehme Ausnahme. Dessen Reichweite wird von jenen, die auf frischer Tat ertappt werden, selbstredend wieder massiv zurückgesteckt – siehe unten.

Die Gemeinderäte selbst sind hinsichtlich der nichtöffentlichen Sitzungen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Gemeindeordnung § 35 Absatz 2). Ausnahmen sind nur bei besonderer Konstellation möglich (Fallbeispiele hier und hier). Verstöße dagegen können ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden (hier).
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SaSe hat für Sie einmal einen Blick auf Thema und Gestaltung einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung in Tettnang zu offensichtlichen Grundsatzfragen geworfen.
Bild von Enrique Meseguer auf Pixabay

 

Exklusiv: SaSe berichtet über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung
Nachstehend berichtet dieser Blog, was der Presse selten bis nie gelingt: über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung. Und zwar in Tettnang. Anschließend lesen wir uns die Rechtfertigungsversuche von Bürgermeister Bruno Walter dazu an.
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