Tag Archiv:Causa Öpfingen

TS28/21: Blackbox Gemeinderatssitzungen: Was in Tettnang nichtöffentlich verhandelt wird

Es gibt kaum ein anderes Phänomen, das die – meine Meinung: exponentielle – Demokratie-Anämie, Intransparenz und Bürgerferne von Kommunen und Verwaltung auf Kommunalebene anschaulicher beweist als nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen. Welchen Schaden solche und die in ihnen ggf. gefassten Beschlüsse anrichten, sieht man derzeit eindrücklich an den Beispielen der Amazon-Ansiedlungsbeschlüsse in Meßkirch und Trossingen. Wer die einschlägigen Pressemeldungen zu Amazon-Ansiedlungen bundesweit beobachtet (wer mag das wohl sein?), kommt schnell dahinter: Sie werden offensichtlich mehrheitlich, wenn nicht sogar ausschließlich, nichtöffentlich gefasst. Es ließe sich meines Erachtens sogar die These in den Raum stellen, ob Amazon und die willfährigen Drahtzieher des Konzerns es zur Ansiedlungsvoraussetzung machen, dass die Gemeinderats- oder Verbandsbeschlüsse dazu nichtöffentlich verhandelt werden?

Schon das rein formale Merkmal >Nichtöffentlichkeit< ist mit einer für Hinterzimmer- und Blackbox-Akteure logischen und sehr vorteilhaften Begleiterscheinung verknüpft: Eine Berichterstattung darüber findet nicht statt. Folge: Die Bürger kriegen gar nicht mit, dass es hier ein kapitales Problem gibt. Das Instrument Nichtöffentlichkeit wird gelegentlich/häufig/oft (?) – Genaues weiß man nicht – missbraucht. Richterliche Befunde zu dieser demokratiefeindlichen Praxis sind selten. Der Fall Ummendorf und dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) bilden eine angenehme Ausnahme. Dessen Reichweite wird von jenen, die auf frischer Tat ertappt werden, selbstredend wieder massiv zurückgesteckt – siehe unten.

Die Gemeinderäte selbst sind hinsichtlich der nichtöffentlichen Sitzungen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Gemeindeordnung § 35 Absatz 2). Ausnahmen sind nur bei besonderer Konstellation möglich (Fallbeispiele hier und hier). Verstöße dagegen können ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden (hier).
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SaSe hat für Sie einmal einen Blick auf Thema und Gestaltung einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung in Tettnang zu offensichtlichen Grundsatzfragen geworfen.
Bild von Enrique Meseguer auf Pixabay

 

Exklusiv: SaSe berichtet über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung
Nachstehend berichtet dieser Blog, was der Presse selten bis nie gelingt: über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung. Und zwar in Tettnang. Anschließend lesen wir uns die Rechtfertigungsversuche von Bürgermeister Bruno Walter dazu an.
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TS15/21: So meilenweit ist der Gemeindetag Baden-Württemberg vom Bürger entfernt

Das Presseecho auf die Gerichtsentscheidung in Sachen Öpfingen-Baupilot GmbH macht Mut. Am ausführlichsten hat sich die freie Journalistin Katy Cuko mit dem „bombigen Beschluss“ des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Az.7 K 3840/20) auseinandergesetzt.

Über ihren Artikel „Verwaltungsrichter stoppen Bauplatzvergabe“ im Staatsanzeiger Baden-Württemberg besteht auch die berechtigte Hoffnung, dass die wichtige Kunde exakt jene erreicht, die gewarnt sein sollten: Bürgermeister*innen und Gemeinderät*innen. Wenn es nach mir ginge, müssten alle Gemeinderäte in Baden-Württemberg unter Androhung einer herben Geldstrafe dazu gezwungen werden, den Beschluss oder mindestens eine Zusammenfassung dessen zu lesen. Mit nachgeschalteten Verständnisfragen …

Denn leider gibt es parallel dazu auch immer wieder lokale Presseberichte darüber, wie Kommunen ihre Bauplätze fröhlich weiter mit der Baupilot GmbH vermarkten. Deren „Gschmäckle“ ist legendär. Ganz offensichtlich ohne dass die Entscheider, die, wie aus obigem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zu lernen war, ja oft zeitgleich die Profiteure der rechtswidrigen Bauplatzvergabe sind, wüssten, was sie da gerade tun. Beispiel: die Gemeinde Hochdorf im Landkreis Biberach. Die SchwäZ-Redakteurin Katrin Bölstler berichtet am 29. Januar 2021: „Alle 24 Bauplätze in diesem Hochdorfer Baugebiet auf einen Schlag vergeben“, ohne den Lesern auch nur andeutungsweise zu verraten, dass diese Bauplatzvergabe möglicherweise ebenfalls rechtswidrig sein könnte. Wozu abonniert man eine Tageszeitung, wenn man aus ihr nicht wenigstens erfährt, dass Krieg ist?
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TS08/21: Bombiger Gerichtsbeschluss: Das Ende des Geschäftsmodells der Baupilot GmbH?

Aah, du strahlst ja heute wie ein Nektarkeksgaul?
Das Teil heißt „Honigkuchenpferd“!
Okay. Reset: Aah, du strahlst ja heute wie ein Honigkuchenpferd?
(mit schwungvollem gestischem Nachdruck) Yes! Yes! Yes!

Ist so viel offensichtliche (Schaden-)Freude nicht etwas unprofessionell?
Ich liebe „unprofessionell“! In diesem besonderen Baupilot-Fall …
Trotzdem …
Trotzdem ist es gut, wenn es eine Ungerechtigkeit weniger in der Kommunalpolitik gibt?
Oder so. Und kommt ja noch hinzu: Hattest du es nicht schon immer …
(strahlt wie Nektarkeksgaul und Honigkuchenpferd zusammen)
Wirst du denn vor lauter Freude trotzdem auf dem informativen Teppich bleiben?
Ich versuch’s. Die Pressemitteilung meines lieben Freundes Dr. Nagel wird mir sicherlich dabei helfen?
Kann ich den Teppich sicherheitshalber mal sehen?
Ich dachte eigentlich, wir fangen damit an:

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Bearbeiteter (rote Rahmungen) Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot am 24.12.2020 der Webseite Baupilot GmbH, die den Kommunen nach wie vor und trotz des Urteils zu Ummendorf und weiterer Erfahrungen Rechtssicherheit bei ihrem speziellen Vergabeverfahren verspricht. Mit von der Partie ist dort insbesondere der Ulmer Oberbürgermeister a. D. und Rechtsanwalt Ivo Gönner. Ein großer Name – der nicht hält, was er verspricht. (Das Porträt Gönners wurde zum Schutz seiner Rechte am eigenen Bild unkenntlich gemacht.)

 

Wie sehr vertrauen Sie einem Autoverkäufer, der sein Produkt (selbstverständlich) als das Beste und Einzige anpreist? Die Antwort darauf dürfte konsensual ausfallen: null. Fragt sich als nächstes, wie sehr man Personen vertraut, die das kostbarste und eigentlich nur der Allgemeinheit gehörende Gut der Kommunen gewinnträchtig vermarkten: kommunale Bauplätze. Kommunale und privatwirtschaftliche Akteure, die dabei ganz offensichtlich Einheimische, Gemeinderäte, die Ummendorfer Feuerwehr und – wie der aktuelle Fall der Gemeinde Öpfingen belegt – Bürgermeister bevorzugen?
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TS176/20: Das hatte die Gesundheitscoachin der Gemeinde Öpfingen gar nicht gesagt? Gericht untersagt Bauplatzvergabe!

Als wäre die erste globale Corona-Weihnacht nicht schon bitter genug, zentriert das Verwaltungsgericht Sigmaringen (nachstehend abgekürzt mit „VG Sig“) den über hundert Bauplatzbewerbern in der Gemeinde Öpfingen (Alb-Donau-Kreis) nun ein besonders sperriges und weit bis mindestens (wenn nicht …) in das Jahr 2021 hineinreichendes Geschenk unter den Weihnachtsbaum: Dem Antrag auf einstweilige Anordnung eines nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers für einen der 24 Plätze im Baugebiet Halde hat das VG Sig nun stattgegeben: Das Gericht untersagt der Gemeinde Öpfingen, die Bauplätze zu vergeben.

SaSe hatte über diesen Nachfolgefall zur berühmten Causa Ummendorf schon hier und hier berichtet.

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Rechtssicherheit und
Baupilot GmbH: no risk, no fun?
Eine der ersten Lehren aus der Öpfinger Neuauflage von Gerichtsverfahren rund um die kommunale Bauplatzvergabe könnte auch die Frage sein, wie intelligent eine Kommune ist, die sich von einer sogenannten Gesundheitscoachin unter anderem zu Fragen der Rechtssicherheit bei einer so komplexen Aufgabe wie Bauplatzvergabe beraten lässt (hier).
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Die Gemeinde Öpfingen hatte sich zu den hochheiklen Fragen der kommunalen Bauplatzvergabe von einer Gesundheitscoachin beraten lassen, die ihr von der Firma Baupilot GmbH als sogenannte Expertin geschickt worden war. Jetzt hat die Kommune den Salat: Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen verbietet ihr die Bauplatzvergabe und bringt alles im Baugebiet Halde zum Stillstand. Davon betroffen sind vor allem auch über hundert andere Bauplatzbewerber für die insgesamt 24 Bauplätze.
Bearbeiteter (rote Rahmungen) Screenshot der Internetpräsenz der Gesundheitscoachin Martina Maigler. (Die Webseite wurde erst nach dem SaSe-Artikel TS79/20 stillgelegt.)

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Es spricht Bände über die Seriosität der auch in Öpfingen mitmischenden Firma Baupilot GmbH, dass sie solcherart „qualifizierte“ Mitarbeiter auf arglose Gemeinderäte loslässt. Aber zum Thema Seriosität dieses Unternehmens gab es ja schon verschiedentlich „Zweifel“ (hier). Weiterlesen

TS163/20: Bauplatzvergabe Öpfingen: Endlich klagt mal wieder ein Bewerber!

[Aktualisierung vom 22.11.2020 betr. Kriterien; in der Erstversion zu wenig differenziert]

Frohe Botschaft in schlechten Zeiten: In der Gemeinde Öpfingen, Alb-Donau-Kreis, wehrt sich jetzt endlich wieder einmal ein Bauplatzbewerber gegen das offensichtliche Unrecht bei der kommunalen Bauplatzvergabe. Der letzte spektakuläre Fall dazu war die Causa Ummendorf; das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) fiel entsprechend und zugunsten des Klägers aus.

Dass die Bauplatzvergabe viel zu vieler Kommunen – und übrigens fast immer im Zusammenwirken mit dem Gschmäckle-Unternehmen Baupilot GmbH – mutmaßlich rechtswidrig ist, hatte SaSe erst jüngst wieder hier thematisiert.

Dieser Verdacht stützt sich auch auf die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, die „weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen gerichtlicher Auffassung“ vermutet. Anwalt Oliver Leuze war auch der Rechtsbeistand des Klägers in der Causa Ummendorf.

Inzwischen wurde auch die Europäische Kommission von der mutmaßlich weiterhin rechtswidrigen Vergabepraxis besonders (vermutlich aber nicht nur) in Baden-Württemberg verständigt. Feedback von dort bisher: Danke für den Hinweis. Man werde das prüfen.

Die nächste Klage, der nächste Antrag auf einstweilige Verfügung im Kontext von Bauplatzvergabe in all den Fällen, wo definierte Kriterien und damit dann wieder die Firma Baupilot zum Einsatz kommen, konnte man also in Ruhe abwarten. Jetzt ist sie da!

Die Schwäbische Zeitung berichtet aus dem Alb-Donau-Kreis: „Mitbewerber stoppt vorerst Vergabe von 24 Bauplätzen: Waren die Kriterien ungerecht?“.

Aua, aua, aua. Da ist schon die Frage vom SchwäZ-Redakteur Reiner Schick falsch. Der entscheidende Punkt nämlich ist der, ob überhaupt irgendwelche nicht sozialen Kriterien (z. B. mit Ortsbezug – wie gerecht auch immer) zum Einsatz kommen DÜRFEN. Das ist gemäß oben verlinkter Rechtsauffassung in Rückgriff auf das Ummendorf-Urteil NUR dann der Fall, wenn es sich um subventionierte Bauplätze handelt.

Abgesehen davon ist auch die Frage nach „gerecht“ versus „ungerecht“ völlig daneben. Vielmehr geht es in diesem Kontext um die Frage danach, ob Kriterien und Anwendung geltendem Recht entsprechen.

Dem SchwäZ-Artikel ist zu diesem wichtigen Merkmal der Angelegenheit überhaupt kein Hinweis zu entnehmen. Erst nach telefonischer Rücksprache mit dem Autor des Beitrags, der von der Relevanz dieses Kriteriums ganz offensichtlich gar keine Ahnung hat, war zu erfahren, es soll sich bei dem infrage stehenden Baugebiet in Öpfingen nicht um subventioniertes Bauland handeln.

Darauf einen Hopfensteiner! Ob und was der Öpfinger Bürgermeister Andreas Braun dazu weiß, habe ich nicht recherchiert. SaSe-Leser wissen, warum (nicht) … Weiterlesen

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