TS56/20: Gemeinderatssitzungen in Corona-Zeiten: Keine klaren Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg

SaSe hatte sich mit dem Thema der Überschrift hier schon einmal ausführlich beschäftigt.

Elke Krieg vom Blog AGORA-La hat die Angelegenheit nun ganz aktuell und unter Rücksprache mit dem Innenministerium Baden-Württemberg abgeklärt und dazu eine Artikel-Serie unter dem beziehungsreichen Titel „Von oben nach unten“ zur Verfügung gestellt.
„Von oben nach unten“ als Flussrichtung von verbindlichen politischen Entscheidungen ist übrigens nicht wirklich demokratiekompatibel.

Begonnen hatte die allgemeine Verunsicherung mit dem ersten Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 31. März 2020 und einer Pressemitteilung dazu. Innenminister Thomas Strobl verkündete darin, Gremiensitzungen wie Gemeinderatssitzungen auch im elektronischen oder Umlaufverfahren zulassen zu wollen. Hier der entsprechende Erlass bzw. die dazugehörige Pressemitteilung dazu. Wichtig und für Demokratie-Besorgte beruhigend war der explizite Verweis des baden-württembergischen Innenministeriums auf den Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen, der auch in Corona-Zeiten zu wahren sei.

Aber das baden-württembergische Innenministerium kann noch so schöne Erlasse ersinnen – sie nützen nichts, wenn zum Beispiel der Hauptamtsleiter in Langenargen, Klaus-Peter Bitzer, nicht in der Lage ist, sie zu lesen und zu verstehen. Wahrheitswidrig behauptet er in einer Presseantwort an Elke Krieg:

Der Erlass des Innenministeriums stellt auf die Durchführung kommunaler Wahlen ab und bezieht sich auf diese, also nicht auf Sitzungen kommunaler Gremien. In Bezug auf die Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien ist noch keine Änderung der Corona-Verordnung erfolgt, hier besteht lediglich eine Absichtserklärung der Landesregierung, dies in die Corona-Verordnung aufzunehmen. Wie dies dann ganz konkret aussehen könnte, damit der so wichtige Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt wird, darauf sind wir ebenfalls gespannt. In den Hinweisen des Innenministeriums ist z.B. die Übertragung von Videokonferenzen mittels Schaltkonferenz in den Sitzungssaal vorgeschlagen. Insofern ist tatsächlich vom Innenministerium, bis auf diese Hinweise nichts vorhanden.
(Presseauskunft Gemeinde Langenargen, Hauptamtsleiter Klaus-Peter Bitzer, am 14.04.2020 an die Redaktion AGORA-La; Hervorhebg. K. B.; zitiert nach Blog AGORA-La)

Was der auch in Corona-Zeiten verlässlich bezahlte Beamte da behauptet,  ist korrekt falsch! Zumindest im ersten Teil. Wie jeder hier noch einmal nachlesen kann, sieht der Erlass (im Gegensatz zur später folgenden „Verordnung“) eben ausdrücklich auch Regelungen zu Gremiensitzungen vor.

Allerdings – und das könnte Bestandteil der kognitiven „Fehlleistung“ Bitzers sein? – besteht ein Unterschied zwischen „Erlass“ und Verordnung“:

Vom Erlass unterscheidet sich die Verordnung durch ihre Außenwirkung: Erlässe sind behördeninterne Weisungen, während Verordnungen außerhalb der Behörde, also nach außen hin wirken. Kein Unterschied ist hingegen der Empfängerkreis: Beide wirken für einen nicht mehr durch Individuen bestimmten Personenkreis.
(Wikipedia-Eintrag zu „Verordnung“)

Krieg überprüft dann die nachfolgende Verordnung und stellt zur Reputation des Langenargener Hauptamtsleiters fest, dass die Verordnung selbst tatsächlich keine Regelungen zu dem uns interessierenden Thema kommunale Gremiensitzungen i. e. Gemeinderatssitzungen enthält.

Was für ein Chaos!

Krieg lässt sich allerdings vom allgemeinen Keiner-weiß-Bescheid-Sprühnebel nicht infizieren und bleibt mit einer Presseanfrage direkt an das Innenministerium BW am Ball. Ohne weiteren Rekurs auf die verwirrenden Unterschiede zwischen Erlass und Verordnung fragt sie in dem Artikel „Von oben nach unten Teil 2“ nach konkreten Regelungen für die kommunale Praxis.

Die Antworten sind eierig. Es ist von „Hinweisen“ (ungleich „Verordnung“) die Rede, von „Spielräumen“. Viel „kann“, kein „muss“ oder „sollte“. Es wird „empfohlen“.

Damit bleibt die konkrete Gestaltung von Gemeinderatssitzungen wieder den Entscheidern vor Ort überlassen. Das Eingeständnis bisher fehlender verbindlicher Regelungen erfolgt erst auf Kriegs konkrete Frage nach einer entsprechenden Verordnung:

Um den Kommunen in der aktuellen Situation die Möglichkeit zu geben, notwendige Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse – bei Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes – ohne persönliche Anwesenheit der Ratsmitglieder in Form einer Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchzuführen, hatte das Innenministerium vorgeschlagen, eine entsprechende Rechtsgrundlage im Verordnungswege zu schaffen. Minister Thomas Strobl hat den Vorschlag in der Sitzung des Innenausschusses am 3. April 2020 vorgestellt. Aus dem Innenausschuss gab es zu diesem Punkt keinerlei Kritik oder Anzeichen fehlender Zustimmung. Aus der kommunalen Familie kam inzwischen der Wunsch, Gremiensitzungen auch in anderen Fällen als Videokonferenz durchführen zu können. Minister Strobl wäre zu einer schnellen und unbürokratischen Lösung über eine Änderung der Corona-Verordnung bereit gewesen. Eine dauerhafte Lösung ist freilich nur über eine Änderung der Gemeindeordnung – eine Gesetzesänderung – möglich. Das Innenministerium arbeitet  weiterhin an einer sachgerechten und raschen an einer [sic] Lösung.
(Presseauskunft Innenministerium Baden-Württemberg an die Redaktion AGORA-La am 16.04.2020; zitiert nach „Von oben nach unten Teil 2“; Hervorhebg. K. B.)

Putzig: „aus der kommunalen Familie“.

Das mit der „dauerhaften Lösung“, die nur über eine Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg zu erreichen ist, beruhigt hinsichtlich der derzeit – nicht nur mein Eindruck – nicht viel wiegenden demokratischen Prozesse und Verfahren.

Die Langenarger Bloggerin tendiert bei ihrem nachgeschalteten Kommentar schon leicht ins Senfsatirische, wenn sie konstatiert:

Und unser „kommunales  Familienmitglied“, unsere Gemeinde? Hätte die denn eine Videolösung gewollt? Deren Affinität zu Digitalem ist eher schwach ausgeprägt.
Sie rüstet nun für eine Gemeinderatssitzung  im Münzhof  Anfang Mai ohne Videokonferenz, aber mit großzügiger Bestuhlung auf der Empore für die Zuhörerschaft. Hoffentlich finden dort dann alle genügend Platz!  Ärgerlich ist, dass man als Bürger*in nur indirekt mit Hilfe solcher Presseanfragen an Informationen  kommt. Nur durch dieses aufwändige Frage und Antwort-Spiel wird  klar, dass  die  Gemeinderatssitzung  von April wieder  verschoben wird. Für eine bessere Transparenz zu den Abläufen wären auch die Fraktionen in der Pflicht.
(Blog AGORA-La 17.04.2020: „Von oben nach unten Teil 2„)

Mit der „schwach ausgeprägten Affinität zu Digitalem“ spielt Krieg insbesondere auf das erschütternde Faktum an, dass Langenargen im Jahre der Herrin 2020 seinen Bürgern noch nicht einmal ein Ratsinformationssystem anbietet. Erfreulich auch, dass die Bloggerin die Gemeinderäte nicht aus ihrer Verantwortung entlässt.

Im Teil 3 der Artikelserie nimmt Krieg dann Bezug auf ein Interview des Monopolisten SchwäZ mit dem schwätzenden Innenminister Thomas Strobl. Dabei ging es auch um das Thema Gemeinderatssitzungen als Videokonferenzen.
(Es ging aber nicht „um dem Umgang mit Videokonferenzen in Gemeinderatssitzungen“! Vielleicht meinte die Schreibende „den Umgang mit Videokonferenzen von Gemeinderatssitzungen“?
Merke: „Wir müssen auseinanderhaltn“.)

Krieg sieht – wie ich auch – in der Zugangsmöglichkeit zu Gemeinderatssitzungen über Videokonferenzen einen Gewinn für die Demokratie.
Die BüMs aus dem SaSe-Berichtskreis werden sich das eher nicht wünschen, denn das gäbe auch mir noch mehr Möglichkeit, über Gemeinderatssitzungen und ihre viel zu häufigen undemokratischen Momente zu berichten.

Wie sich nun also die Gemeinderatssitzungen in der Region unter den immer noch scharfen Corona-Verordnungen, aber ohne konkrete Vorgaben für die Organisation derselben, in den nächsten Wochen und Monaten ausgestalten werden, bleibt abzuwarten und wird bisher von der Landesregierung nicht geregelt. Wie in der Vergangenheit zu lernen war, nehmen einzelne Bürgermeister ja nicht unbedingt so viel Rücksicht auf die ansonsten politisch als Faktum gehandelte extreme Corona-Infektionsgefahr.

Auch der Spiegel beschäftigt sich in dem (leider hinter einer Bezahlschranke liegenden) Beitrag „Politik ohne Parlament: Wie lange hält die Demokratie das aus?“ mit der Problematik – auf Landesebene. Teaser: „Sitzungen werden verkürzt, Tagesordnungen eingeschränkt, Anfragen zurückgehalten: Die Landesregierungen setzen Grundrechte und Verfahrensregeln außer Kraft, die Opposition schaut zu“.

Denn man muss nicht Beate Bahner heißen und man muss auch nicht gleich die bundesdeutsche Diktatur ausrufen, wenn man sich berechtigt Sorgen um die Demokratie in Corona-Zeiten macht. Der düstere Hang deutscher Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker zu höchst undemokratischen und potentiell verfassungswidrigen Maßnahmen ist offensichtlich. Blutendes Emblem dieses brandgefährlichen Hangs mag die aktuelle „Kritik“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel an den „Öffnungsdiskussionsorgien“ sein, was selbst der Springer-Presse bitter aufstößt!

In der Tat gehen derzeit schlimme Dinge vor in diesem Land! Dazu gehört auch die von Bundesministern geführte alarmierende Rede von der „neuen Normalität“ , wozu die frühere Bundesjustizministerin und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gestern Abend bei Anne Will die richtigen Worte fand.

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