TS81/20: Ochsenhausen: Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitsklage gegen BüM Andreas Denzel

Letztes Jahr hatte eine SchwäZ-Berichterstattung zu dem Phänomen demokratischen Streites noch getitelt: „Reibereien im Ochsenhauser Gemeinderat“. Dabei gehört die Verwendung des Wortes „Reibereien“ zum typischen und die demokratischen Prozesse abwertende Wording der SchwäZ-Lokalredaktionen.

Eine „Reiberei“ ist nach DUDEN-Definition eine „die partnerschaftlichen Beziehungen beeinträchtigende Meinungsverschiedenheit, Auseinandersetzung …“. Da es sich bei den „Beziehungen“ zwischen Gemeinderäten und Bürgermeister aber nicht um Partnerschaften handelt, ist dieser Begriff hier vollkommen fehl am Platz. Er manipuliert den Leser.

Streit ist der demokratische Regelfall! Und mithin keine „Nachricht“ wert, wie allen Journalisten als erste wichtige Unterscheidung zwischen den Meldungen „Hund beißt Mann“ und „Mann beißt Hund“ beigebracht wird. Wer also seine Berichterstattung aus dem Gemeinderat mit „Reibereien“ überschreibt, hat mit Demokratie nichts am Hut.

Hinzu kommt die negative Konnotation des Begriffs. Wer reibt, stört den kommunalen Frieden. Es spricht gegen die SchwäZ-Leser, wenn sie sich solcherart unwidersprochen manipulieren lassen. Und nicht anderes ist die Verwendung von „Reiberei“ im Kontext der Gemeinderatsberichterstattung. Man stelle sich diese Überschrift bitte mit Bezug auf den Bundestag vor: „Reibereien im Bundestag“? Die gibt es dort jeden einzelnen Tag. Alles andere sollte Demokraten schwer beunruhigen. Im chinesischen Volkskongress gibt es sie selbstverständlich nicht. Dort würde dem Schreiberling Tobias Rehm mit seinem Wording jedoch eine steile Karriere winken?

Doch inzwischen ist mein Freund (nur einer von vielen dort) und SchwäZ-Redakteur Tobias Rehm auch schon (und vielleicht mit meiner Hilfe?) etwas weiter.

Denn die demokratischen Prozesse im Ochsenhauser Gemeinderat leben doch tatsächlich fort! Ganz besonders, nachdem der von Bürgermeister Andreas Denzel so sehr geliebte und deshalb schon einmal erfolglos vor Gericht gezerrte Franz Wohnhaas (Fraktion Pro Ox) bei den Kommunalwahlen 2019 zusammen mit Armin Vieweger in den Gemeinderat einzog.
Tja: Wenn die Schmeiße bergauf läuft!

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Diese Dienstaufsichtsbeschwerde ist unbestritten
Anders als im Falle der Gemeinde Wain ist die Dienstaufsichtsbeschwerde in Ochsenhausen unstrittig. Franz Wohnhaas steht dazu. Protzuhr-Träger Andreas Denzel griff schon in der Gemeinderatssitzung Anfang Mai vor und avisierte zuversichtlich, „dass die Dienstaufsichtsbeschwerde nach telefonischer Auskunft des Kommunalamts des Biberacher Landratsamts vollumfänglich zurückgewiesen werden solle“ (Quelle).

Ja, natürlich wird sie abgewiesen. Wie das Landratsam Biberach immer alles abweist, was am Lacke der dort mit unerträglicher Selbstherrlichkeit regierenden Bürgermeister kratzt,  und wie alles, was noch dem neutralsten Beobachter als offensichtlich rechtswidrig erscheint. Landrat Dr. Heiko Schmid (der mit dem ausgeprägten Humor), Landratsamt und Bürgermeister: Man kennt sich. Man braucht sich. Man deckt sich. Und schwupps sind wir wieder beim Thema Bürgermeister in Kreistagen, das wir jetzt aber einmal unbeachtet liegenlassen, auch wenn zur erneuten Kandidatur dieses Pleiten-, Pech- und Pannen-Landrats schon seit 2019 spekuliert wird (hier).

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Unverdrossener Streiter für Demokratie und Transparenz
Betrachten wir lieber den Pro-Ox-Gemeinderat Franz Wohnhaas. Der gibt für die Demokratie weitaus mehr her. Wer ihn kennt, ballt das Fäustlein mit verschmitztem Lächeln zusammen und freut sich: Denn ein Franz Wohnhaas wird sich vermutlich von dieser Zurückweisung durch das Landratsamt Biberach nicht betrüben lassen. Dieser Mann ist auf besondere Weise für die Auseinandersetzung mit dem Ochsenhauser Sonnenkönig qualifiziert und gerüstet. Er war selbst Bürgermeister. Lange Zeit: knapp vier Jahre im bayerischen Boos, von 1987 bis 2003 bürgermeisterte er die Gemeinde Warthausen (Landkreis Biberach). Der dynamische Senior muss sich eben nicht erst mühsam in die verwaltungsrechtlichen Grundsätze einarbeiten. Und wenn das Landratsamt eine seiner professionellen Einschätzung nach substantielle Dienstaufsichtsbeschwerde abweist, wird er einfach die nächste Stufe des Distanzenweges besteigen.

Aus Wohnhaas‘ Sicht stellt sich die Angelegenheit wie folgt da (dort: Stellungnahem Pro-Ox vom 14.05.2020).

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Weiteres Signal der Vetternwirtschaft
In der gut lesbaren Pro-Ox-Stellungnahme zum Vorgang, der ausschließlich auf mehr Transparenz der Gemeinderatsarbeit abzielt, findet sich noch eine besonders pikante Stelle:

Im Übrigen ist schon auch seltsam, dass der Bürgermeister zu einem Zeitpunkt im Gemeinderat von diesen Eingaben berichtete, als das schriftliche Ergebnis den Antragstellern noch nicht vorgelegen hat. Eine Erwiderung in der Gemeinderatssitzung hat somit nicht stattfinden können. Ein Schelm, der dabei Böses denkt!
(Homepage Pro-Ox, Stellungnahme der Pro-Ox-Fraktion 14.05.2020)

Da sind wir wieder: Man kennt sich. Man braucht sich. Man informiert sich – auch gegen alle Regeln. Da darf BüM Denzel schon in der öffentlichen Gemeinderatssitzung mit Herrschaftswissen (abgelehnte Dienstaufsichtsbeschwerde) auftrumpfen, wenn der Beschwerdeführer selbst noch gar keinen Bescheid vom Landratsamt bekommen hat.

Und die Landrat-Amigos merken einfach nicht, dass sie mit all solchen groben Fehlern die Sache immer nur noch schlimmer machen. Vom professionellen Genießen und Schweigen verstehen sie und versteht auch Andreas Denzel nichts.
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„Einfach rechtswidrig“
Und dann ist da ja noch die Klage Wohnhaas‘ vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Dort ist man im Thema „nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen“ bestimmt noch gut drin. Sie spielten in der Causa Ummendorf eine entscheidende Rolle.

Der von demokratischem Streit offensichtlich grundsätzlich verstörte SchwäZ-Redakteur nähert sich der nächsten Reibung so:

Zur Untätigkeitsklage gegen die Stadt führte der Bürgermeister aus, dass das Verwaltungsgericht Sigmaringen diesbezüglich noch nicht entschieden habe. Bei dieser Klage geht es darum, dass die Pro-Ox-Vertreter seit geraumer Zeit Einsicht in Protokolle aus nichtöffen[t]lichen Gemeinderatssitzungen vergangener Jahre fordern, was ihnen bislang verwehrt wurde.
(Schwäbische Zeitung 30.05.2020: „Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitsklage: Weshalb in diesem Rat gestritten wird“; Hervorhebg. K. B.)

Und ich turne Denzel das Profi-Programm gern noch einmal vor: genießen und schweigen … bis sich das Verwaltungsgericht Sigmaringen zum Thema verlautbart hat. Dessen Urteilsbegründungen gehört zu meinen besonders präferierten Zitatquellen! Und wenn ich mal wieder etwas traurig bin, weil mir irgendein bockiger BüM aus dem Landkreis Biberach keine Presseauskunft erteilt, dann kuschele ich ein wenig mit ihnen! Aber: Pssst!

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