HInfo54: Satire-Workshop: Hier die Regionalplan-Satire ohne Pfusch und Staatsschutz

Im Februar 2021 hatten Unbekannte eine sogenannte „Postwurfsendung an alle Haushalte in Bodensee-Oberschwaben“ teilweise analog, teilweise digital verteilt. Dabei handelte es sich um einen Text auf dem Original-Briefpapier (!) des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO). Das Schreiben war nicht als Satire gekennzeichnet. Es enthielt auch nicht das für alle verteilten Druckerzeugnisse notwendige „V. i. S. d. P.“ Für den oberflächlichen (!) Betrachter konnte der Eindruck entstehen, dass dieser Brief tatsächlich vom RVBO stamme.

Inhalt des Schreibens unter der Überschrift „Regionalplan: Das kommt auf Sie zu“ waren die satirisch behaupteten Hintergründe zur Entstehung des Entwurfs des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (RPBO) sowie die – ebenfalls satirisch behaupteten – Auswirkungen desselben in den Themenbereichen „Buskosten“ (i. e. ÖPNV), „Kiesexport“ sowie „Flächenversiegelung“.

Ich behaupte: Jeder, der den Text gelesen hat, konnte erkennen, dass es sich unmöglich um eine Veröffentlichung des RVBO handeln konnte. Das bestätigt – vermutlich ungewollt – auch RVBO-Direktor Wilfried Franke im Gespräch mit der Schwäbischen Zeitung (SchwäZ) am 23. Februar 2021: „<Uns haben dazu zahlreiche Anrufe erreicht, hauptsächlich aus Ravensburg und Berg. Die meisten identifizieren es aber als Fake News>, sagt Franke“ (Quelle). Diese Angabe sollten die Urheber der Satire für die späteren Gerichtsverfahren schon einmal archivieren.

Nachdem mir das dazugehörige pdf-Dokument zur Kenntnisnahme zugeschickt worden war, habe ich mich – auch zum Selbstschutz – sofort und öffentlich von dieser „Satire“ distanziert: hier.

Grund: Für den publizistischen Profi war sofort und insbesondere an der Verwendung des RVBO-Briefpapiers erkennbar, dass es sich möglicherweise um eine Straftat handeln könnte. Die SchwäZ berichtete, siehe oben, prompt und eher reißerisch am 23. Februar 2021: „Aufregung um gefälschten Rundbrief zum Regionalplan – Strafanzeige gegen Unbekannt“. Man beachte die Wortwahl: „gefälschter Rundbrief“. Für eine Satire!

Wenn Sie länger als 2 Sekunden darüber nachdenken müssen, was dieses Bild mit diesem Artikel zu tun hat, gehören Sie noch zu den ungeübteren SaSe-Lesern! Und ein Foto, auf dem ein Elefant mühevoll eine Mücke zertritt, war auf Pixabay nicht verfügbar.
Bild von Free-Photos auf Pixabay

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Völlig drüber: Staatsschutz ermittelt

Da dem genannten SchwäZ-Artikel nicht klar zu entnehmen war, ob der RVBO nun Strafanzeige gestellt hat oder nicht, habe ich sowohl bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg wie beim Polizeipräsidium Ravensburg nachgefragt. Und erhielt unterschiedliche Auskünfte: Der Staatsanwaltschaft Ravensburg (Sta RV) lag zu dem Zeitpunkt keine Strafanzeige des RVBO vor. Da der Anfangsverdacht einer Urkundenfälschung bestehe und es sich damit um ein Offizialdelikt handele, ermittele die Staatsanwaltschaft von sich aus.

Davon abweichend die Auskunft beim Polizeipräsidium Ravensburg: Ja, eine Anzeige des RVBO liege vor. Plus Hinweis darauf, dass der Staatsschutz ermittele. Berichterstattung und Besenfung zu diesen Auskünften hier.
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Klimacamp Ravensburg outet sich als Urheber
Am 13. April 2021 erscheint auf einmal eine Pressemitteilung des Klimacamps Ravensburg, in dem die Aktivisten dort die Verantwortung für den „satirischen Rundbrief“ übernehmen und sich als Urheber outen. Sie entfalten darüber hinaus ihre Argumentation, warum es sich bei dem Brief nicht um eine Straftat handele. Was ich von dieser Argumentation halte, hatte ich auch schon rausgesenft – plus Hinweis auf entsprechende Gerichtsurteile, welche dieser Argumentation widersprechen.

Auch zu dem Outing berichtete die SchwäZ zeitnah – und mit den entsprechenden Framing zur Kriminalisierung und gesellschaftlichen Ächtung der Klimaschützer, in dem die Pressemitteilung zum „Bekennerschreiben“ hochstilisiert wurde. Bekennerschreiben versenden in der Regel Terrororganisationen nach ihren Anschlägen – mit nicht selten vielen Toten. Diese Form des Framings hatte ich hier kritisiert; der Senf enthält auch den aktuellen Stand der Ermittlungen nach Auskunft der Sta RV.
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Satire-Workshop: Die Straftaten-Anmutung war vollkommen unnötig
Was mich von Anfang an an dieser „Pfusch-Satire“ so extrem gestört hat, ist die Tatsache, dass der gesamte produzierte Ärger mit Strafanzeige, Staatsanwaltschaft, Staatsschutz und Drama völlig unnötig war. Die Urheber, das Klimacamp Ravensburg, hätten denselben Text völlig problemlos verteilen und damit satirisch auf das Thema Regionalplan Bodensee-Oberschwaben aufmerksam machen können, wenn sie nur folgende drei Punkte beachtet hätten:

+ keine Verwendung des Original-Briefpapiers des RVBO; stattdessen eine erkennbar verfremdete Version desselben verwenden und dabei weiteres satirisches Potential nutzen
+ klare Kennzeichnung als Satire
+ Nennung eines Vertreter im Sinne des Presserechts („V. i. S. d. P.“)

Nachdem ich mich ein wenig intensiver mit der Denke und den strategischen Kalkulationen von Klimaaktivisten beschäftigt habe, ist mir inzwischen auch klar, woher solche Ideen kommen und warum die jungen Leute meinen, so agieren zu können oder zu müssen. Zu der RVBO-Pfusch-Satire gibt es bundesweite Vorläufermodelle.

Für mich bleibt dennoch die Frage, warum man sich bei weiten Teilen der Zielgruppe völlig ohne Not diskreditiert und eine ungerechtfertigte Kriminalisierung in Kauf nimmt. Die erfolgt insbesondere durch die tendenziöse Berichterstattung lokaler Medien (siehe oben).

Deshalb ist es mir als Herausgeberin eines satirischen Blogs ein besonderes Anliegen zu zeigen, wie man solche durchaus sinnvollen Aktionen aufzieht, ohne sich gleich Strafanzeigen und Staatsschutz auf den Hals zu holen. Außerdem erscheint es mir die souveränere und elegantere Version, das „System“ mit seinen eigenen Waffen zu schlagen?

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Keine Empfindlichkeiten beim Klimacamp Ravensburg
An dieser Stelle ein fettes Lob auch für die Klimaaktivisten in Ravensburg und rund um die Altdorfer Waldbesetzer-Szene. Obwohl ich sie für die von mir als „Pfusch“ gelabelte Satire öffentlich scharf kritisiert hatte, blieb der Kommunikationskanal offen und vorbehaltlos. Mehr noch: Das Klimacamp Ravensburg hat mir den kompletten Text, der natürlich – Straftat hin, Terror her – seinem Urheberrecht unterliegt, zur (nachstehenden) Veröffentlichung freigegeben. Meine Hochachtung dafür.

Sinn der durch diesen Blog erfolgenden und meiner Meinung nach weder strafbaren noch abmahnfähigen neuerlichen Veröffentlichung der Regionalplan-Satire Februar 2021 ist einzig und allein zu zeigen, wie Aktivisten dabei ohne strafrechtliche Risiken vorgehen können.
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Juristisches Restrisiko für mich bleibt
Auch wenn ich die strafrechtlichen Risiken einer neuen Veröffentlichung durch o. g. drei Maßnahmen glaube ausschließen zu können, bleibt für die Herausgeberin dieses Blogs immer noch das zivilrechtliche Risiko.

Da sich beim Klimacamp Ravensburg niemand findet, der seinen Namen und seine Adresse für das „V. i. S. d. P.“ zur Verfügung stellt, blieb mir nichts anderes übrig, als selbst einzutreten. Damit liegt die juristische (insbesondere zivilrechtliche) Verantwortung allein bei der Herausgeberin dieses Blogs, Karin Burger.

Folgen? Nun, der RVBO könnte auf den folgenden zwei zivilrechtlichen Wegen versuchen, gegen die Veröffentlichung vorzugehen: 1. Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung mit der möglichen Argumentation falscher Tatsachenbehauptungen und/oder Persönlichkeitsrechteverletzungen; 2. Unterlassungsklage.

Gegen Variante 1 allerdings spricht – und zwar schwergewichtig – die Tatsache, dass diese Satire in ihrer Originalversion auf RVBO-Briefpapier seit Februar 2021 unwidersprochen durch den RVBO im Internet zu lesen steht; auch nachdem der Urheber bekannt war. Ich hatte mehrfach (und die Urheber warnend) darauf hingewiesen (z. B. hier). Mithin scheidet der Weg über eine einstweilige Verfügung m. E. deshalb aus, weil der RVBO aufgrund seiner mehrmonatigen Duldung dieser Veröffentlichung einstweiligen Rechtsschutz nicht mehr wird glaubwürdig argumentieren können.

Und einer Unterlassungsklage sehe ich gelassen entgegen. Sie würde eher zum Streisand-Effekt führen. Außerdem habe ich die besten (Meinungsäußerung – hö hö!) Medienanwälte der Republik, die mir schon bei früheren Presserechtsprozessen zum furiosen Erfolg verholfen haben. Also Trommelwirbel: Hier ist sie,

die Regionalplan-Satire des Klimacamps Ravensburg in neuem Gewande!

Hinweis: Der satirische Text wurde im Original und ohne sonstige Veränderungen gegenüber der Ursprungsversion übernommen. Die einzige Ausnahme: Die Agens-Bezeichnung „Regionalverband Bodensee-Oberschwaben“ wurde durchgehend durch „Regionalverbrand Bodenschwaben-Obersee“ ersetzt.
Natürlich und NUR aus juristischen Gründen!

Das Klimacamp Ravensburg hat die oben eingestellte überarbeitete Version des Textes zur Veröffentlichung freigegeben.
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Die charmanten Details des neuen Gewandes
Beginnen wir mit dem Logo des Briefpapiers. Auch das unterliegt natürlich dem Urheberrecht des RVBO (und möglicherweise des/der gestaltenden Grafiker*in) und darf deshalb im Original nicht verwendet werden, wenn man unnötige Rechtsstreitigkeiten vermeiden möchte.

Kein Problem: Gerade die Verfremdung und Überarbeitung bietet explosives satirisches Potential. Wir haben uns in diesem Fall für eine Motorsäge anstelle des ursprünglich schematisierten Bodensees entschieden. Danke dafür an meinen Grafiker, der allerdings – siehe juristisches Risiko oben – auch lieber nicht genannt werden möchte. Karin versteht das!

Unserer Meinung nach das passendere Logo für den „Regionalverbrand Bodenschwaben-Obersee“?

Dank an dieser Stelle aber auch an das Portal Pixabay und insbesondere an die Künstler von „Clker-Free-Vector-Images“, die solche Übernahmen und Bearbeitungen von Grafiken erst ermöglichen. Auch ich gebe das von uns entworfene neue Motorsägen-Logo ausdrücklich für die Verwendung auf anderen Blogs im Kontext des RVBO frei!

„Regionalverbrand Bodenschwaben-Obersee“: Bei der satirischen Verfremdung des Organisationsnamens kommt es mehr darauf an, gewisse Eigenheiten von Leseprozessen zu beachten als eine wirklich tiefsinnige Neuschöpfung hinzukriegen. Ich gehe auf die linguistischen Feinheiten dazu an dieser Stelle nicht weiter ein; Interessierten wird hier geholfen. Aus den dort genannten Gründen wird die gewünschte Assoziation unserer Namensverfremdung beim Leser zunächst spontan „falsch“, dann durch zunehmende Irritation reflektiert erfolgen. Dann arbeitet Satire!

Auf die äußerungsrechtliche Notwendigkeit, den Text ausdrücklich als „Satire“ zu kennzeichnen, hatte ich schon hingewiesen. Das war beim vorliegenden Original kein Problem und am sinnvollsten vor der „Postwurfsendung“ zu platzieren.

Die Änderung des Datums in das von Georg Orwell schon einmal thematisierte 1984 ist juristisch nicht erforderlich und in unserer Version nur als zusätzliche Absicherung und als Hinweis auf den satirischen Charakter des Schreibens gesetzt. In den Bereich der ergänzenden satirischen Verfremdungen gehört auch die Wahl der obsoleten Postleitzahl von Ravensburg „7980“.

Harren wir also der Dinge, die da kommen werden!

Dankööö!
Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

Im Übrigen stehe ich Klimaaktivisten & Co. jederzeit für Beratung zu Fragen rund um (juristisch unangreifbare) Satire und satirische Aktionskunst zur Verfügung!

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