Unser Thema heute: Industrie- und Handelskammer (IHK). Als berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen diese speziellen Auflagen. Zu denen gehört es etwa, dass sich IHKs zu allgemeinen politischen Themen nicht äußern dürfen. Das zulässige Betätigungsfeld von IHKs und vergleichbaren Institutionen ist durch eine auffallend lange Liste teilweise höchstrichterlicher Rechtsprechung (hier) ziemlich exakt abgesteckt.
Aber die Tatsache, dass Recht und Gesetz im Allgemeinen oder auch die laufende Rechtsprechung im Besonderen im Landkreis Biberach eher eine nachgeordnete bis überhaupt keine Rolle spielen, ist ja nicht zum ersten Mal Thema auf diesem Blog und meinen anderen Publikationsorten. Ich darf da nur die Causa Ummendorf erinnern. Im Volksmund ist deshalb gelegentlich von der „Lex Biberach“ die Rede; ein Begriff, der aber auch – Achtung! – in Einzelfällen bedeutungsgewandelt nachweisbar ist.
Deshalb verwundert den Szene-Kenner auch kaum, dass in Ochsenhausen (Landkreis Biberach) Nachstehendes möglich ist: Da verlautbart sich der Vizepräsident der IHK Ulm, Johannes Remmele, in der Schwäbischen Zeitung unter ausdrücklichem Hinweis auf seinen hohen IHK-Posten und versteigt sich dazu, den zwei Gemeinderäten von Pro Ox, Franz Wohnhaas und Armin Vieweger (im Artikel namentlich nicht genannt), Noten für die Ausübung ihres politischen Mandats zu erteilen.
Wollte man skandalisieren, so wäre hier von einem Skandal zu sprechen!
Der dazugehörige Artikel in der Schwäbischen Zeitung vom 2. Juli 2020 titelt: „IHK-Vizepräsident über Widerstand gegen Gewerbegebiet: „Ich kann mich nur sehr wundern“.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle – und aus nachfolgend noch zu nennenden Gründen – unbedingt diese Überschrift und ihren Wortlaut. Darin ist eben nicht von „Johannes Remmele“ die Rede, sondern explizit vom „IHK-Vizepräsidenten“. Das lässt nur den einen Schluss zu: Hier verlautbart sich die IHK Ulm! Weiterlesen