Die Redakteurin beugt sich über das Neugeborene und grinst enthirnt: „Dutzi, dutzi, dutzi! Ja, was bist du denn du für ein Süßbollen? Meine Güte, so ein putziger Knuffel! Ja, und wo ist denn der Papa? Wo ist er denn?“
Hier: Bürgerinitiative Schura (BI Schura), namentlich Andreas Solleder. Er präsentiert das Hervorgebrachte mit deutlich gedimmtem Stolz. Der „Zeugungsakt“ in diesem Fall lässt auch die Lust, für die er sonst bekannt ist und erstrebt wird, erheblich vermissen. Und die Geburt zog sich über ganze drei Monate hinweg. Wer möchte denn so etwas?
Die quälend lange Niederkunft mit einem eher kleinwüchsigen Ergebnis fällt klar in die Verantwortung der Gebärenden: Landratsamt Tuttlingen. Am 19. Januar 2021 hatte sich die BI Schura zu der nichtöffentlichen Beschlussfassung der Trossinger Amazon-Ansiedlung (bundesweite Berichterstattung hier) in einem Schreiben an Landrat Stefan Bär gewandt:
Wir fragen uns, ob eine solche Grundsatzentscheidung, welche das Leben in Trossingen mit Sicherheit erheblich verändern wird, ohne Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformation getroffen werden darf und mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg vereinbar ist. Unsere Beschwerde bezieht sich tatsächlich auf das politische Vorgehen der Stadtverwaltung, nämlich eine solch grundsätzliche Entscheidung hinter verschlossener Tür zu treffen. Welche Möglichkeiten der Mitwirkung bleiben bei solch einem Vorgehen seitens der Stadtverwaltung dann überhaupt noch den Bürgerinnen und Bürgern?
(Bürgerinitiative Schura Schreiben an Landrat Stefan Bär 21.01.2021; Hervorhebg. K. B.)
Die BI bat das Landratsamt Tuttlingen als zuständige Kommunalaufsicht darüber hinaus, „die getroffene Entscheidung einer rechtlichen Prüfung“ zu unterziehen.
Damit war die Geburt eingeleitet. Allerdings musst Solleder in den Wochen und Monaten danach immer wieder einen Wehentropf anlegen und in weiteren Mails um Antwort zu der ja nicht ganz uninteressanten Frage bitten.
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