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TS18/21: SchwäZ kaputt II? Ausführlicher Artikel über die Amazon-Ansiedlungskritik in Trossingen

Die neue Bürgermeisterin von Trossingen, Susanne Irion, hat inzwischen ihre Amtsgeschäfte aufgenommen (hier). Erste Äußerungen der neuen Rathauschefin zum hochheiklen Thema der geplanten Amazon-Ansiedlung in Trossingen machen den Kritikern des Projektes wenig Hoffnung. In dem sehr ausführlichen SchwäZ-ArtikelAmazon-Gegner sammeln immer mehr Unterschriften – jetzt wollen sie rechtliche Aspekte ausloten“ vom 8. Februar 2021 wird dazu der Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Schura, Andreas Solleder, zitiert: „Ich werte ihre Aussagen (in unserem Interview vom 6. Januar, Anm. d. Red.) so, dass sie sich nicht mit dem Gemeinderat anlegen möchte.“ (ibid.).

Dabei ist es gerade der Trossinger Gemeinderat, der nach den erheblichen Protesten über die klammheimliche Ratsentscheidung (hier) auf Tauchstation gegangen war. Ziemlich herb auch das dürre Ergebnis einer Gemeinderatssitzung im Januar 2021, von der sich Gegner und  Kritiker Antworten erhofft, aber nicht erhalten haben (SchwäZ-Artikel dazu).

Möchtest Du für unsere Leser vielleicht zwischendurch die sonstigen Medienberichte
über Amazon bereitstellen, die ganz gut skizzieren,
mit welchem Dreckskonzern man es hier zu tun hat?

Du meinst in unserem berühmten und blogweit einzigartigen,
gelegentlichen auch befremdenden Seiten-Dialog?
Bei dem keine Sau weiß, wer hier eigentlich mit wem spricht?

Zum Bleistift! Und hast Du keine Sorge, dass der Terminus „Dreckskonzern“
justiziabel i. e. abmahnfähig sein könnte?

Das hast Du doch gesagt! Aber nein. Ist ganz klar eine zulässige, wenn auch deftige,
aber dem Blog-Namen durchaus angemessene Meinungsäußerung.

Du hältst den Kopf hin, nicht ich!
Ja. Genau. Also: Dreckskonzern.
Da hätten wir zum Beispiel den Vorwurf des Machtmissbrauchs
durch grundlose Sperrung eines Amazon-Verkäuferkontos hier.

Zu den von mir an dieser Stelle sicherheitshalber noch nicht bewerteten und massiv berechtigten (hö?) Bedenken der BI und der Amazon-Kritiker füge ich als schiere Sachinformation die auch nicht uninteressante Information hinzu, dass der Ehemann der neuen Trossinger Bürgermeisterin beruflich im Personaldienstleistungsgewerbe unterwegs ist. Tobias Irion ist Geschäftsführer der EPS Personalservice GmbH.
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HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

SatBur10: Fairness: Der Südkurier und die Schweinehonorare

Dieser Artikel ist der zweite Teil einer insgesamt vierteiligen Südkurier-Satire:
>>> Teil 1: SatBur9: Untertanen-Presse: Nach Michael Lünstroth feuert der Südkurier jetzt Hans Esser
>>> Teil 3: SatBur11: Beschissen: Der Südkurier und die journalistischen Grundsätze
>>> Teil 4: SatBur12: Glaubwürdigkeit: Der Südkurier als Untertan

SatBur10 knüpft nahtlos an SatBur9 an.

SATIRE

 

Schweinehonorare im Schweinesystem
Aber vielleicht war der Südkurier auch froh, einen Vorwand gefunden zu haben, um den Kollegen Hans Esser jetzt „freizusetzen“. Der hatte ewig und drei Tage an den nun wirklich üppigen Honoraren des Südkuriers herumgenörgelt und sogar behauptet, sie wären rechtswidrig. Weil sie deutlich unter den Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen (GVR) liegen. Das ist ein Vertrag zwischen den beiden Interessensvertretungen der Journalisten, dem Deutschen Journalisten Verband (DJV)  und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft VERDI / Deutschen Journalistenunion (DJU), und den Zeitungsverlegern. Auf der Seite der Zeitungsverleger hat diesen Vertrag auch der Verband südwestdeutscher Zeitungsverleger e. V. unterschrieben. Der Südkurier ist Mitglied des Verbands südwestdeutscher Zeitungsverleger e. V.

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Schweinesystem heißt dann folgerichtig auch: Der Südkurier hält sich nicht an die vertragliche GVR-Regelung und der Südkurier zahlt keine Honorare gemäß den GVR – sondern teilweise dramatisch weit darunter. Weiterlesen

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