TS91/20: Gemeinde Ummendorf veröffentlicht Kläger-Daten im Internet – Landesdatenschutzbeauftragter schreitet ein

Wer sich ein grobes Bild davon verschaffen möchte, wie viel Sachkompetenz Deutschlands pompöse Entscheidungsträger und solche, die sich dafür halten, aufweisen, dem sei die aktuelle Verteidigung der taz-Kolumne (Satire!) „All cops are berufsunfähig“ von taz-Anwalt Johannes Eisenberg ans Herz gelegt. Auch wenn ich die Schlusspointe der Satire-Kollegin in der taz vergangener Woche, die jetzt auf einmal ursächlich für die Krawalle in Stuttgart gewesen sein soll, nicht gutheiße, zeigt der Jurist im verlinkten Beitrag überzeugend auf, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer offensichtlich die Verfassung nicht kennt und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missachtet. Oder kurz: Er beweist dessen Inkompetenz.

Zur – meine Meinung – schmeißteuren Inkompetenz des Ummendorfer Bürgermeisters Klaus B. Reichert – im Kontext der Bauplatzvergabe – hatte sich vor Kurzem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 3 K 3574/19) umfassend geäußert. In meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ hatte ich die multiplen „Dehnungen“ geltenden Rechts durch die Gemeinde Ummendorf dezidiert aufgezählt.

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Bürgermeister Klaus B. Reichert verletzt weiter geltendes Recht
Irgendeine pädagogische Wirkung allerdings hat das Urteil offensichtlich nicht entfaltet, wie die jüngsten Entwicklungen in der Gemeinde Ummendorf belegen. Gestern Abend fand eine Gemeinderatssitzung wieder zum Thema Bauplatzvergabe statt, die einige Anwesende nachgerade sprachlos macht. Die Blogger-Kollegin Elke Krieg war dort. Was sie berichtet, beschreibt die vollständige Farce von Demokratie. Das geht so weit, dass der die Versammlung moderierende Rechtsanwalt Professor Dr. Andreas Staudacher die Gemeinderäte über die „juristisch Dogmatik“ informiert haben soll.  Er referierte über die Frage, wie man eine demokratische Gemeinderatssitzung abhält.

Ist das nicht ein bisschen spät?

Aber zunächst soll es hier um eine weitere massive Rechtsverletzung durch die Gemeinde Ummendorf gehen. Die nämlich hatte – nach meinem Wissen mindestens – ab Donnerstag, den 18. Juni 2020, die Sitzungsunterlagen für die Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2020 im Ratsinformationssystem der Gemeinde Ummendorf und mithin im Internet veröffentlicht. In diesen Sitzungsunterlagen wurden der Name der beiden Kläger sowie ihre Wohnadresse preisgegeben.

Dabei muss Bürgermeister Klaus B. Reichert ebenso wie der gesamten Presse, die bisher über die Causa Ummendorf berichtet hat, bekannt sein, dass die Kläger auf dem Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte bestehen und einer Nennung ihrer Namen nicht zustimmen. In keinem Zeitungsartikel weder bei der Schwäbischen Zeitung noch bei der Badischen Zeitung noch beim (inzwischen leider insolventen) Wochenblatt noch beim SWR noch in meinen Artikeln, auch nicht in dem auf Kontext, wurden deshalb diese Namen je genannt. Auch das VG Sig hat das Urteil selbstverständlich nur in anonymisierter Form veröffentlicht. Heißt: Alle, aber auch wirklich alle haben sich an den selbstverständlichen Schutz der Persönlichkeitsrechte des Kläger-Ehepaars gehalten.

Nicht so die Gemeinde Ummendorf. Die veröffentlicht mit den genannten Sitzungsunterlagen nicht nur den Namen und die Adresse der Kläger, sondern auch das Urteil im nicht anonymisierten Wortlaut. Halt! Einschränkung: Die Namen und Adressen der 54 Beigeladenen jedoch wurden gelöscht.

Aus diesem Umstand leiten die Betroffenen und Beobachter eine Absicht der Verantwortlichen ab.

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Mmmh. Überall anders würde ich diese schräge „Installation“ (?) eines Meßbechers am Gartenzaun vermutlich der Kunst und skurrilen Kreativität zuschlagen. Im Gesamtbild der Gemeinde Ummendorf, wie es inbesondere von König Klaus gezeichnet wird, allerdings erhält selbst diese Installation Alarm-Charakter?
Foto: Elke Krieg

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Gemeinde Ummendorf reagiert nicht auf Anwalts-Fax
Nach den mir vorliegenden Informationen hat der Rechtsanwalt des Kläger-Ehepaars die Gemeinde Ummendorf deshalb schon am Freitag, den 19. Juni 2020, schriftlich dazu aufgefordert, diese Daten umgehend aus dem Internet zu entfernen.

Das ist nicht geschehen. Sie waren weiterhin und meines Wissens bis Montagvormittag online verfügbar.

Dazu erklärt Bürgermeister Klaus B. Reichert in einer Presseauskunft an diese Redaktion:

Ich habe erst heute das Fax erhalten und alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet.
(Presseauskunft Gemeinde Ummendorf, Bürgermeister Klaus B. Reichert am 22.06.2020 an die SaSe-Redaktion)

Diese Antwort ist ein weiterer Beleg für meine Behauptung, dass die Gemeinde Ummendorf im Allgemeinen und ihr Rathauschef im ganz Besonderen aus dem Urteil des VG Sig nichts gelernt haben. Schlimmer noch: Es ist meiner Meinung nach noch nicht einmal ein guter Wille (zu lernen) erkennbar. Denn schon im dortigen Verfahren war die sogenannte Organisationspflicht der Gemeinde Thema gewesen (siehe dazu auch „Organisationsverschulden einer Behörde„). Bestandteil dieser ist es sicherzustellen, dass wichtige Faxe die Verantwortlichen auch zeitnah erreichen.

Und schon zum zweiten Mal redet sich der Ummendorfer Bürgermeister darauf raus, ein Fax erst mit mehrtägiger Verzögerung erhalten zu haben. Dieses Organisationsverschulden ermöglichte es König Klaus ja dann immerhin im Januar 2019, trotz gegenteiliger gerichtlicher Verfügung und einen ganzen Tag nach Eingang derselben noch schnell mehrere Kaufverträge für Baugrundstücke notariell beglaubigen zu lassen. Man sieht also ganz klar: Organisationspflichtverletzungen haben unbedingt Vorteile … für den Verletzer!

Rathaus Ummendorf? Lassen Sie sich nicht vom Schriftzug „Feuerwehr“ irritieren! Die wirklich wichtigen Entscheidungen und deren Profiteure in der Gemeinde Ummendorf versammeln sich mutmaßlich unter diesem Dach. Feuerwehrleute in Ummendorf kommen nicht nur trotz gegenteiliger gerichtlicher Ansage zu einem Bauplatz, nein, seit neuestem übernehmen Vertreter dieser mächtigen Spezie sogar das Hygiene-Management am Ummendorfer Badesee. Logisch: Wer so viel von Blut und Boden versteht, der kann auch Epidemiologie und Virologie!
Foto: Elke Krieg

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Landesdatenschutzbeauftragter schützt Kläger-Rechte
Schon im Kontext der Gemeinde Langenargen und der massiven Datenschutzprobleme rund um die Echt-Bodensee-Card hatte der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Kritikern wieder Vertrauen in die staatlichen Aufsichtsorgane zurückgegeben (SchwäZ-Artikel 2017 dazu). 2018 gab es dann eine Neuauflage der fruchtbaren Intervention des obersten Datenschützers im Kontext mit der Gemeinde Langenargen.

Brink und seine Behörde waren es auch, die im aktuellen Fall Ummendorf die fortgesetzte und sich über mehrere Tage hinwegziehende Rechteverletzung durch die Gemeinde beendeten:

Als Aufsichtsbehörde haben wir die Befugnis, eine ungesetzliche Datenverarbeitung zu untersagen. Davon haben wir in diesem Fall Gebrauch gemacht und den Verantwortlichen aufgefordert, die Namen des Klägerehepaars auch aus der Vorlage für die Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2020 Az.: 640.32 TOP 1 herauszunehmen.
Die Namen in dem beigefügten Gerichtsurteil vom VG Sigmaringen Az.: 3 K 3574/19 waren bei unserer Überprüfung am 22.06.2020 (morgens) herausgenommen worden.
(Presseauskunft Pressestelle des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg an diese Redaktion vom 22.06.2020; Hervorhebg. K. B.)

Interessant der Hinweis auf die teilweise Löschung der Kläger-Namen. Tatsächlich konnte ich im Verlaufe des Montags, 22. Juni 2020, insgesamt drei verschiedene Versionen der Ummendorfer Sitzungsunterlagen abspeichern:
1. Sitzungsunterlagen mit den Namen sowohl im Urteil wie im Begleittext
2. Sitzungsunterlagen mit den Kläger-Namen im Begleittext; im Urteil waren sie zwischenzeitlich gelöscht worden
3. Sitzungsunterlagen – zum ersten Mal rechtskonform: ohne Namen und Adressen der Kläger im Begleittext und im Urteil

Was für ein Chaos! Mit welcher Sorgfalt wird im Rathaus Ummendorf gearbeitet, wenn man zwischendurch zwar erkennt, dass die Namen aus dem Urteil zu löschen sind, gleichzeitig die Namen aber im Begleittext stehen bleiben?

Oder hat das weniger mit mangelnder Sorgfalt denn mit Absicht zu tun?

Dafür spricht auch die Auskunft von Bürgermeister Klaus B. Reichert, der allen Ernstes erklärt:

[…] nachdem das Urteil öffentlich verkündigt wurde, waren wir der Meinung, das [sic] wir berechtigt sind, die Unterlagen zu veröffentlichen. Wir haben die Namen heute unverzüglich gelöscht.
[…]
Wir waren der Auffassung, dass das Urteil rechtskräftig ist und damit auch die Namen nicht geschwärzt werden müssen.
(Presseauskunft Gemeinde Ummendorf, Bürgermeister Klaus B. Reichert am 22.06.2020 an die SaSe-Redaktion)

Da stimmt schon die Einleitung nicht, denn das Urteil wurde nicht „öffentlich verkündigt“. Das Urteil wurde eben selbstverständlich nur in anonymisierter Version veröffentlicht.

Große Sorge macht auch Reicherts Verknüpfung von Rechtskräftigkeit mit Namensnennung. Kann jemand, der über derart defizitäre Rechtskenntnisse verfügt, einer Gemeinde vorstehen?

Diese Äußerung von Bürgermeister Klaus B. Reichert ist nicht der einzige Hinweis darauf, dass er das Urteil entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat. In einer heutigen Mail an mich fragt er doch tatsächlich nach einer Konkretisierung der von mir aus dem Urteil zitierten Staatshaftung. Für die sieht das Sigmaringer Urteil die Voraussetzungen gegeben. König Klaus hat auch das offensichtlich nicht mitgekriegt.

So langsam wird die Fähigkeitslücke dieses Bürgermeisters zum Problem? Reichert spricht in der Presseauskunft des Weiteren von einem „Versehen“. Und er entschuldigt sich ausdrücklich dafür!

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Kläger steht Schadensersatz zu
Diese Entschuldigung des Ummendorfer Bürgermeisters sei hiermit den Geschädigten sicherheitshalber weitergeleitet. Denn ich gehe nicht davon aus, dass König Klaus das Format und die charakterliche Größe besitzt, diese Entschuldigung direkt und persönlich an diejenigen zu richten, die hier betroffen und geschädigt sind.

Und die Gemeinde Ummendorf verletzt ja auch nicht zum ersten Mal die Rechte dieser Personen.

In meiner Presseanfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten hatte ich deshalb auch danach gefragt, welche Kompensationsmöglichkeiten den Geschädigten offenstehen, zumal diese über Tage hinweg bestehende Persönlichkeitsrechteverletzung nachträglich nicht mehr zu heilen ist:

Es bestünde unter Umständen ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung. Daneben könnte auch ein Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 Abs. 1 DS-GVO in Betracht kommen.
(Presseauskunft Pressestelle des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg an diese Redaktion vom 22.06.2020)

Und das sieht vielversprechend aus, wenn man sich die länglichen Verse des Artikels 82 Absatz 2 der Datenschutzgrundverordnung einmal durchliest.

Das Kläger-Ehepaar lässt es dieser Redaktion gegenüber offen, ob es von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.

Es übersteigt leider meine Recherche-Möglichkeiten, konkret zu beziffern, was die diversen Fähigkeitslücken dieses Bürgermeisters den Steuerzahler tatsächlich kosten. „Lücken“ ist hier auch nur noch ein  hilfloser Euphemismus; treffender muss vom Fähigkeitsabgrund die Rede sein. In dem versinken derweil die enormen Gerichts- und Verfahrenskosten für sage und schreibe (mindestens) drei Gerichtsverfahren im Kontext der Bauplatzvergabe, möglicherweise für die vom VG Sig konstatierte Staatshaftung, für die aktuelle Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kläger-Ehepaars sowie die bestimmt nicht niedrigen Kosten dafür, dass ein Rechtsanwalt die mehrstündige Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2020 leiten muss, weil König Klaus dazu offensichtlich nicht in der Lage ist.

Symbolbild: Wer sich länger mit der Gemeinde Ummendorf beschäftigt, dem zerbröselt es automatisch das bisherige Weltbild. Wer Kuchenformen bisher dazu verwandte, Kuchen zu formen, wird sich analog den Wertemaßstäben in Ummendorf aber ganz gewaltig umstellen müssen … und sollte seine Kuchenform dann besser an den Gartenzaun nageln. Wo sie doch hingehört?
Foto: Elke Krieg

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Dem Landratsamt geht das alles am Dings vorbei
Weder diese Frage noch irgendeine andere krümmen das Landratsamt Biberach. Das antwortet mir auf mehrere detaillierte Fragen zum aktuellen Fall lakonisch:

[…] die Kommunalaufsicht hat Ihre Hinweise überprüft und umgehenden Kontakt mit der zuständigen Gemeindeverwaltung aufgenommen. Die Sitzungsvorlage wurde mittlerweile geändert. Insofern sieht die Kommunalaufsicht keine Notwendigkeit, weitere Schritte zu verfolgen und einzuleiten.
(Presseauskunft Landratsamt Biberach am 22.06.2020 an diese Redaktion)

Übertragen wir diese Reaktion auf die Stuttgarter Krawalle, würde die parallele Auskunft der Stadt Stuttgart lauten: „Teile der Stuttgarter Innenstadt liegen in Trümmern, Geschäfte wurden zerstört. Das Stadtbild wurde leicht verändert. Insofern sieht die Kommunalaufsicht keine Notwendigkeit, weitere Schritte zu verfolgen und einzuleiten.“
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Nein, das ist nicht der Bürgermeister von Ummendorf. Das ist der durchaus auch interessante Bürgermeister Stephan Mantz von Wain. Da ich ihn in diesem ganzen Artikel nicht ein einziges Mal erwähnt habe, was völlig untypisch für SaSe ist, soll er wenigstens ikonografisch zu Ehren kommen!
Foto: Jens Volle / KONTEXT

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