Tag Archiv:Organisationspflicht

TS91/20: Gemeinde Ummendorf veröffentlicht Kläger-Daten im Internet – Landesdatenschutzbeauftragter schreitet ein

Wer sich ein grobes Bild davon verschaffen möchte, wie viel Sachkompetenz Deutschlands pompöse Entscheidungsträger und solche, die sich dafür halten, aufweisen, dem sei die aktuelle Verteidigung der taz-Kolumne (Satire!) „All cops are berufsunfähig“ von taz-Anwalt Johannes Eisenberg ans Herz gelegt. Auch wenn ich die Schlusspointe der Satire-Kollegin in der taz vergangener Woche, die jetzt auf einmal ursächlich für die Krawalle in Stuttgart gewesen sein soll, nicht gutheiße, zeigt der Jurist im verlinkten Beitrag überzeugend auf, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer offensichtlich die Verfassung nicht kennt und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missachtet. Oder kurz: Er beweist dessen Inkompetenz.

Zur – meine Meinung – schmeißteuren Inkompetenz des Ummendorfer Bürgermeisters Klaus B. Reichert – im Kontext der Bauplatzvergabe – hatte sich vor Kurzem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 3 K 3574/19) umfassend geäußert. In meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ hatte ich die multiplen „Dehnungen“ geltenden Rechts durch die Gemeinde Ummendorf dezidiert aufgezählt.

*
Bürgermeister Klaus B. Reichert verletzt weiter geltendes Recht
Irgendeine pädagogische Wirkung allerdings hat das Urteil offensichtlich nicht entfaltet, wie die jüngsten Entwicklungen in der Gemeinde Ummendorf belegen. Gestern Abend fand eine Gemeinderatssitzung wieder zum Thema Bauplatzvergabe statt, die einige Anwesende nachgerade sprachlos macht. Die Blogger-Kollegin Elke Krieg war dort. Was sie berichtet, beschreibt die vollständige Farce von Demokratie. Das geht so weit, dass der die Versammlung moderierende Rechtsanwalt Professor Dr. Andreas Staudacher die Gemeinderäte über die „juristisch Dogmatik“ informiert haben soll.  Er referierte über die Frage, wie man eine demokratische Gemeinderatssitzung abhält.

Ist das nicht ein bisschen spät? Weiterlesen

TS36/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Bauplatzvergabe in Ummendorf war rechtswidrig

Auch nach der Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) am 10. März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) überschlagen sich die Ereignisse immer noch. Inzwischen liegt – wie vom VG Sig in der Verhandlung angekündigt – der sogenannte Tenor vor. Er lautet:

die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat im gestern verhandelten Verfahren 3 K 3574/19 (Bauplatzvergabe Ummendorf) folgende Entscheidung getroffen:

Urteil vom 10.03.2020:
Es wird festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei weitere Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II vom 24.09.2018 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 4/5 und die Kläger 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese nicht zu tragen haben.“

Die vollständige Entscheidung folgt in den kommenden Wochen.
Die Beteiligten können binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen schriftlichen Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen (=Rechtsmittel).
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Pressemitteilung vom 11.03.2020; Hervorhebg. K. B.)

Wie nicht anders zu erwarten, wird der freilich irritierende Passus „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“ von der Gegenseite und namentlich dem Prozessbevollmächtigten der Gemeinde Ummendorf, Professor Dr. Andreas Staudacher, sofort und mit Entlastungsfunktion instrumentalisiert, um die offensichtliche Ohrfeige des Gerichts für Bürgermeister Klaus B. Reichert etwas abzupolstern. Für das Demokratie-Thema dieses wichtigen Rechtsstreits (und damit für diesen Blog) allerdings spielt der Teil der Klage, der abgewiesen wurde – die sogenannte Verpflichtungsklage -, eine nachgeordnete Rolle. Weiterlesen

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.