Tag Archiv:Verwaltungsgerichtshof Mannheim

TS41/21: Ob Ochsenhausen oder Regionalplan: Petitionsfrust statt Klagelust?

Ein irritierender SchwäZ-Artikel am 8. April 2021 aus Ochsenhausen (Landkreis Biberach): „Enttäuscht von der <Notrufsäule>: Petent kritisiert Petitionsausschuss“. Irritierend ist der Artikel deshalb, weil die Regionalzeitung damit einer Systemkritik Zeilen gibt, was sonst so gar nicht zum Tagesgeschäft der SchwäZ gehört. Die Hofberichterstattungspostille hatte zum Beispiel die gut besuchte und breiten zivilgesellschaftlichen Protest dokumentierende Veranstaltung des Aktionsbündnis zukunftsfähiger Regionalplan (AbzR) am 27. März 2021 komplett unterschlagen (hier). Starker Tobak!

In diesem Kontext sei neuerlich auf die Petition für einen zukunftsfähigen Regionalplan Bodensee-Oberschwaben hingewiesen (bisher und Stand 09.04.2021 über 1.100 Zeichner).
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In Ochsenhausen geht es um eine Petition mit baurechtlichem Hintergrund:

Auf einem Areal zwischen dem Burghaldenweg und der Straße „Auf der Steige“ in Ochsenhausen sollen drei Mehr- und zwei Einfamilienhäuser gebaut werden (SZ berichtete). Der dafür notwendige Bebauungsplan „Burghaldenweg“ war im Vorfeld wegen Bedenken von Anwohnern umstritten, wurde vom Gemeinderat jedoch vor einem halben Jahr als Satzung beschlossen. Bereits Monate zuvor war in dieser Angelegenheit eine Petition beim Landtag eingereicht worden. Ohne Erfolg.
(Schwäbische Zeitung 09.04.2021: „Enttäuscht von der <Notrufsäule>: Petent kritisiert Petitionsausschuss“)

Die soll uns inhaltlich nicht interessieren. Auch deshalb nicht, weil Baurechtssachen immer sehr komplex und für den Laien schwer zu beurteilen sind. SaSe greift das Thema deshalb auf, weil die erhebliche Frustration des Ochsenhausener Petenten Roland Limbeck Informationsgewicht enthält, das gerade auch im Hinblick auf die Petition zum Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (RPBO) relevant ist.
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TS60/20: 1.000-Kühe-Stall Ostrach: BUND zieht weiter zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Von den Pfullendorfer Initiatoren gegen den 1.000-Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest und insbesondere vom BUND, Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, könnte selbst Michael Ende noch etwas lernen! Denn die Naturschützer ziehen nach dem eher ernüchternden Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (hier inklusive Link auf den VG-Beschluss im anonymisierten Volltext) nun tatsächlich vor den Verwaltungsgerichthof Mannheim. Weiterlesen

TS57/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Kein Baustopp für den 1.000-Kühe-Stall

Die Würfel betreffs des Megastalls in Ostrach-Hahnennest  (Landkreis Sigmaringen) sind gefallen. Oder scheinen gefallen zu sein? Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 27. März 2020 in dem vom BUND Landesverband Baden-Württemberg beantragten einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugunsten des Landratsamts Sigmaringen und mithin des Betreibers Energiepark Hahnennest (EPH) entschieden. Beklagte in dem Verfahren war das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Sigmaringen.

Nachstehend die (anonymisierte) Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) im Volltext (Hervorhebungen K. B.), die mir am 17. April 2020 zugegangen ist: Weiterlesen

TS28/20: Bauplatzvergabe Ummendorf: SWR korrigiert Bericht massiv!

Wer auch immer beruflich über die Causa Ummendorf und die strittige Bauplatzvergabe dort berichtet, an den dabei aufgestellten Behauptungen und an der im Artikel verwendeten Sprache ist die – meistens einzige – Quelle der Informationen unschwer identifizierbar:  die Gemeinde Ummendorf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob BüM Klaus B. Reichert (CDU) als (einzige) Quelle fungiert oder vielleicht auch der diesbezüglich sehr umtriebige Ummendorfer Gemeinderat, stellvertretende Bürgermeister und MdL Thomas Dörflinger (CDU).

Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung über die Causa Ummendorf exklusiv auf diese eine Quelle stützen,  würdigen etwa die Verfügungskläger durchgehend als „Ehepaar“ herab, um solcherart einen Kontrast zu den armen „Familien“ herzustellen, die aktuell und durch die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) an der Realisierung ihrer Häuslebauerträume gehindert sind. Meiner Beobachtung nach ist die Bezeichnung „Ehepaar“ nachgerade der sicherste Hinweis auf diese eine und einzige Quelle, die von meinen Berufskollegen nicht einmal durch eine Nachfrage beim VG Sig abgesichert wird.

Das sprachliche Instrumentarium zur „Sündenbockisierung“ der Verfügungskläger ist nun jüngst durch die tatsachenwidrige Behauptung erweitert worden, selbige hätten die Gemeinde „zum  zweiten Mal verklagt“. Das ist schlicht und einfach nicht wahr und mithin eine falsche Tatsachenbehauptung.

Nach wie vor läuft ein (1) aus prozesstechnischen Gründen zweigliedriges Verfahren vor dem VG Sig und – schon seit Sommer 2019 – ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Für das Verfahren vor dem VG Sig wurde für den 10. März 2020 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaunt. Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

TS09/19: Heiligenberg: Südkurier-Artikel wiederholt Falschinformation zur Kurtaxe

+++ Bitte lesen Sie diesen TagesSenf mit Hingabe. Zwei Leute haben sich zwei Tage lange die Birne strubbelig diskutiert, wie man all die Fehlinformationen und Unwahrheiten des hier zur Kuratierung anstehenden Südkurier-Artikels nachvollziehbar auseinanderdividieren kann! +++

Der Südkurier-Artikel vom 29. Januar 2019 „Tourismuschef: Kurtaxe in Heiligenberg entspricht Gesetzeslage“ ist kein „normaler“ Bericht, keine „reguläre“ Berichterstattung. Er hat eine Vorgeschichte. Diese beginnt mit dem Südkurier-Artikel vom 22. November 2018 „Gäste müssen mehr bezahlen“ (online barrierefrei nicht verfügbar). Darin berichtet Karlheinz Fahlbusch, der in seiner Funktion beim Südkurier keinesfalls zu unterschätzen ist und nach Ansicht einiger Satiriker inzwischen Inventarstatus genießt, über die Gemeinderatssitzung Heiligenberg am 20. November 2018. Thema war unter anderem die Verdopplung der Kurtaxe sowie im Gegenzug die Einführung der Echt Bodensee Card (EBC). Der Protokollant des Südkuriers zitiert Bürgermeister Frank Amann mit der Aussage:

Die Kurtaxe ist nicht zweckgebunden und fließt in den allgemeinen Haushalt ein, wie Bürgermeister Frank Amann auf Anfrage von Claudia Schacht (Bürgerliste) feststellte.
(Südkurier 22.11.2018: „Gäste müssen mehr bezahlen“)

Diese Aussage sei sachlich falsch, argumentiert Herbert März vom Verein Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen (GUM). Das sowie den tatsächlichen (und für jedermann leicht überprüfbaren) Sachverhalt beschrieb er in einem Leserbrief an den Südkurier, der, wen vermöge es noch zu verwundern, (wieder einmal) nicht abgedruckt wurde. Der Leserbrief ist kurz, sachlich und informativ. Weiterlesen

HInfo25: Heiligenberg: So geht Bürgermeister Frank Amann mit einer Bürgeranfrage um

Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
(Informationsfreiheitsgesetz Paragraf 1; Hervorhebg. K. B.)

Der Vorgang begann völlig unspektakulär mit dem Südkurier-Artikel „Gäste müssen mehr bezahlen“ vom 22. November 2018 (online nicht verfügbar). Zu dem Thema – Verdopplung der Kurtaxe – hatte ein Bürger, der auch Autor und zum Thema Echt Bodensee Card (EBC) in der Region aufgrund seines Engagements bekannt ist, eine ganz einfache Frage an das Rathaus Heiligenberg und an Bürgermeister Frank Amann (Freie Wähler). Seine Anfragemail vom 23. November 2018 war kurz, höflich und sachlich:

Sehr geehrter Herr Amann, Sehr [sic] geehrte Damen und Herren. [sic]
Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob und wann die Gemeinderatssitzung mit Abstimmung zum Beitritt bei der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH (Beitritt EBC) stattfand bzw. geplant ist. Der Artikel im Südkurier ist etwas unklar in der Aussage. Wie lautet das Abstimmungsergebnis des Gemeinderats? Gern erwarte ich Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Peter Groß
(Anfragemail Peter Groß an das Rathaus Heiligenberg am 23.11.2018)

Darüber hinaus kontaktierte Peter Groß die Heiligenberger Gemeinderätin Claudia Schacht telefonisch zu der nämlichen Frage. Sie sagte ihren Rückruf in der Angelegenheit zu.

Punkt.
Punkt? Weiterlesen

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