Wenn es etwas gibt, was mich noch rascher auf die Palme bringt als Bürgermeister und Gemeinderäte in Feudalherrenpose, dann sind das anwaltliche Abmahnungen (mit äußerungsrechtlichem Bezug) und die Androhung von einstweiligen Verfügungen. Die extrem kurze Reaktionszeit erklärt sich aus meiner diesbezüglich ruhmreichen publizistischen Vergangenheit, mit derer 208. Wiederholung ich die SaSe-Stammleser nicht langweilen möchte.
Auch deshalb mein ganz persönlicher Bezug zu der Leuchtturm-Entscheidung des Landgerichts Ravensburg im Verfahren Stadt Ochsenhausen gegen den Bürgermeister-Kritiker Franz Wohnhaas (hier und hier).
Im Übrigen bin ich bei meiner redaktionellen Arbeit zum Thema Bürgerrechtler in Baden-Württemberg ständig mit den nahezu panischen Ängsten der Kritiker vor den genannten anwaltlichen Abmahnungen und angedrohten einstweiligen Verfügungen konfrontiert. Jüngstes Beispiel: Der Energiepark Hahnennest (EPH) und die Metzler-Brodmann Saaten GmbH mahnen zwei Kleinbauern anwaltlich und mit Abmahnkosten in Höhe von – je Adressat – über 1.000 Euro wegen vier Wörtern ab; zwei von denen lauten: „die Pflanze …“, das dritte Wort ist eine Negation.
Immerhin passt diese von mir als Einschüchterungsversuch gewertete Attacke in ein Szenario, bei der so banale Veranstaltungen wie ein Informationsabend über die Agrarpflanze Silphie mit Polizei und einem Sicherheitsdienst abgesichert werden muss (Bericht hier).
Heute erhalte ich den Leser-Hinweis auf eine weitere Leuchtturm-Entscheidung in der Sparte einstweilige Verfügungen – auf einem höheren Level: Die Wochenzeitung kontext hat vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe zum Thema AfD eine Entscheidung erstritten, die sie selbst als Stärkung der „Wächterfunktion der Presse“ bewertet. Dabei ging es um einen ganzen Stapel von öffentlichen Verlautbarungen von Marcel Grauf, einem rechtsextremen AfD-Mitarbeiter im Landtag Baden-Württemberg. Einzelheiten und Verfahrenschronologie dazu hier. Weiterlesen