TS28/20: Bauplatzvergabe Ummendorf: SWR korrigiert Bericht massiv!

Wer auch immer beruflich über die Causa Ummendorf und die strittige Bauplatzvergabe dort berichtet, an den dabei aufgestellten Behauptungen und an der im Artikel verwendeten Sprache ist die – meistens einzige – Quelle der Informationen unschwer identifizierbar:  die Gemeinde Ummendorf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob BüM Klaus B. Reichert (CDU) als (einzige) Quelle fungiert oder vielleicht auch der diesbezüglich sehr umtriebige Ummendorfer Gemeinderat, stellvertretende Bürgermeister und MdL Thomas Dörflinger (CDU).

Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung über die Causa Ummendorf exklusiv auf diese eine Quelle stützen,  würdigen etwa die Verfügungskläger durchgehend als „Ehepaar“ herab, um solcherart einen Kontrast zu den armen „Familien“ herzustellen, die aktuell und durch die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) an der Realisierung ihrer Häuslebauerträume gehindert sind. Meiner Beobachtung nach ist die Bezeichnung „Ehepaar“ nachgerade der sicherste Hinweis auf diese eine und einzige Quelle, die von meinen Berufskollegen nicht einmal durch eine Nachfrage beim VG Sig abgesichert wird.

Das sprachliche Instrumentarium zur „Sündenbockisierung“ der Verfügungskläger ist nun jüngst durch die tatsachenwidrige Behauptung erweitert worden, selbige hätten die Gemeinde „zum  zweiten Mal verklagt“. Das ist schlicht und einfach nicht wahr und mithin eine falsche Tatsachenbehauptung.

Nach wie vor läuft ein (1) aus prozesstechnischen Gründen zweigliedriges Verfahren vor dem VG Sig und – schon seit Sommer 2019 – ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Für das Verfahren vor dem VG Sig wurde für den 10. März 2020 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaunt.
*

SWR-Bericht vom 3. Februar 2020
Nachdem oben nun noch einmal die Erkennungsmerkmale der Berichterstattung auf der Grundlage nur einer einzigen Quelle herausgepopelt wurden, liest sich der SWR-Bericht „Ehepaar verklagt Gemeinde zum zweiten Mal / Bauplatzvergabe in Ummendorf landet erneut vor Gericht“ mit ganz neuem Verständnis.

Hinweis: Ich habe den „alten“ SWR-Bericht noch einmal mit dem ursprünglichen Link versehen. Der geht allerdings inzwischen ins Leere. Offensichtlich hat der  SWR nach seiner Aktualisierung des Berichts am 20.02.2020 auch gemerkt, dass die originale URL immer noch die falsche Tatsachenbehauptung in sich trägt und dem Beitrag deshalb einen neuen Link zugewiesen!

Die Desinformation beginnt schon mit der Überschrift (und der URL): „Ehepaar verklagt Gemeinde zum zweiten Mal“. Und sie setzt sich fort im zweiten Teil mit „Bauplatzvergabe landet erneut vor Gericht“. Völliger Unsinn. Nichts ist „erneut“ vor Gericht. Die Verhandlung in Sigmaringen am 10. März 2020 gehört immer noch zum ersten und ursprünglichen Verfahren.

Und wieder: „Ehepaar“, obwohl es sich bei dem Verfügungskläger um eine Familie mit zwei kleinen Kindern handelt. Der SWR bezieht sich ausdrücklich auf den Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert. Mein Rückschluss: Er hat dem SWR diese falschen Angaben gemacht? Warum tut er das?

Dann wird es richtig übel in dem ersten SWR-Bericht:

Die Gemeinde will eigentlich die alten, umstrittenen Kriterien der Bauplatzvergabe aufheben und durch juristisch einwandfreie Kriterien ersetzen. Ziel der Kläger sei es, dies mit ihrer zweiten Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen zu verhindern, so der Bürgermeister. Dieser neue juristische Vorstoß habe ihn überrascht, denn so eine Neuregelung müsse doch auch im Interesse der Kläger sein.
(SWR 03.02.2020 „Ehepaar verklagt Gemeinde zum zweiten Mal“ in der originalen und nicht aktualisierten Fassung)

Hier ist die Desinformation schon zu konzentriert, dass es gar nicht so einfach ist, das Knäuel auseinanderzufieseln:
1. Es gibt keine „zweite Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen“.
2. Bürgermeister Klaus B. Reichert sollte wissen, dass durch Gemeinderatsbeschluss bestätigte nicht rechtskonforme Kriterien nicht einfach aufgehoben werden können! Wenn er es nicht weiß, sollte es ihm sein Rechtsbeistand mitteilen!

Auch wenn ich es persönlich grundsätzlich ablehnen muss, dass die Fortbildung des Gemeinde-Ummendorf-Rechtsbeistandes Professor Dr. Andreas Staudacher und seines bockigen Mandanten zunehmend in meine Hände gelegt wird, will ich mal nicht so sein:

Eine wegen Verstoßes gegen § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO (jris: GemOBW) rechtswidrige nichtöffentliche Beratung des Gemeinderats kann durch einen nachträglichen Beschluss des Gemeinderats nicht für „gegenstandslos“ erklärt werden.
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil vom 23.06.2015 Az. 8 S 1364/14; Hervorhebg. K. B.)

Ergo: Die Kriterien können nicht einfach „aufgehoben“ werden. Und ich behaupte auch: Klaus B. Reichert weiß das!

Warum informiert der Ummendorfer Bürgermeister Bürger, Gemeinderat und Presse nicht entlang den Fakten? Warum behauptet der Ummendorfer Bürgermeister gegenüber dem SWR anderes? Warum stellt die Gemeinde Ummendorf den Verfügungskläger permanent, durchgehend und inzwischen jetzt schon „seit Jahren“ als kinderlosen, querulatorischen Prozesshansel dar?

Das sind natürlich nur rhetorische Fragen, denn die massiven Versäumnisse der Gemeinde Ummendorf in dieser ganzen Angelegenheit sind inzwischen – dem Verfügungskläger sei Dank – gerichtsfest dokumentiert.
*

SWR muss den ganzen Bericht neu schreiben
In derselben Angelegenheit (i. e. systematische Desinformation zum Thema Bauplatzvergabe in Ummendorf) hatte ich mich im Januar 2020 schon einmal ins Zeug geworfen, um einen gleichfalls faktenwidrigen dpa-Bericht auf Vordermann bringen zu lassen. Mit Erfolg. Da war es der Gemeindetag Baden-Württemberg, der behauptete, dass sich die einstweilige Verfügung des VG Sig auf die Kriterien für die Bauplatzvergabe selbst beziehe. Das ist falsch.

An der am 20. Februar 2020 erfolgten „Neufassung“ des SWR-Berichts allerdings trage ich kein Verdienst! Die Neufassung enthüllt: Dem Verfügungskläger und seinem Rechtsanwalt sind jetzt endlich mal Hutschnur mitsamt Kragen geplatzt.

Auf jeden Fall erscheint am 20. Februar 2020 diese Neufassung des SWR-Berichts: „Im März Verhandlung um Rechtmäßigkeit der Bauplatzvergabe in Ummendorf“ mit dieser (neuen) URL.

Die „Erweiterung“ hinsichtlich der Quellenlage des SWR springt sofort ins Auge: „Seit Sommer 2019 wird gerichtlich um die Rechtmäßigkeit der Vergabe gestritten. Eine Familie war leer ausgegangen und klagt“ (Hervorhebg. K. B.).

Dieser Statuswandel von „Ehepaar“ zu „Familie“ wird aber (immer noch) dem Ummendorfer BüM in den Mund gelegt: „Das Ehepaar mit zwei kleinen Kindern war bei der Bauplatzvergabe leer ausgegangen, so Klaus Reichert, Bürgermeister von Ummendorf.“

Da kann ja irgendwas nicht stimmen. Denn zuvor war es ja noch das „Ehepaar“ … „so Klaus Reichert“.

Ist das professionell? Also so professionell, wie man es vom SWR erwarten dürfte und wie es dem Pressekodex entspricht?

Wie fruchtbar es für Journalisten sein kann, sich auf mehr als eine Quelle zu beziehen, zeigt dieser ganz neue Passus des „aktualisierten“ SWR-Beitrags:

Der Rechtsanwalt der Kläger weist dies ebenso wie Verzögerungsvorwürfe des Ummendorfer Bürgermeisters zurück. Wie der Anwalt dem SWR schriftlich mitteilte, habe die Gegenseite, also die Gemeinde, mehr als die Hälfte der Verzögerungen zu verantworten, unter anderem, weil sie sich zunächst geweigert habe, Akten beizuschaffen, und sie später zunächst geschwärzt übergeben habe.
(ibid.; Hervorhebg. K. B.)

Die Änderungen an diesem Beitrag als „Aktualisierung“ zu bezeichnen, das ist schon mehr als grenzwertig:

Anmerkung der Redaktion
Gegenüber unserem Bericht vom 3.2.2020 haben wir einige Änderungen und Aktualisierungen vorgenommen.

(ibid.)

Ich musste ja selbst in letzter Zeit zwei Mal Beiträge aktualisieren und weiß deshalb, wie bitter so etwas ist. Aber ich bin auch nicht der SWR! Und ich musste auch nicht ganze Artikel neu schreiben! Und dann auch noch mit einer neuen URL versehen.

Diesem Laden – dem SWR – erteilt das Landratsamt Biberach bestimmt, sofort und vorbehaltlos Auskunft? Das sind also ganz andere Arbeitsbedingungen.

Auf der anderen Seite: Immerhin hat der SWR den Beitrag „aktualisiert“. Bei der SchwäZ ist das vermutlich völlig aussichtlos. Auch die kolportiert – durch keine zweite Quelle abgesichert – permanent die „alternativen Fakten“ der Gemeinde Ummendorf in dieser Angelegenheit.

Hast Du etwas zu sagen?

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.