Tag Archiv:Bauplatzvergabe Ummendorf

TS61/20: Bauplatzstreit Ummendorf: Die Urteilsbegründung liegt vor

Sie ist da, die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zur Bauplatzvergabe in Ummendorf (Landkreis Biberach). So war es in der mündlichen Verhandlung am 10. März 2020 angekündigt worden. So ist es geschehen. Schon Ende letzter Woche.
Ja, ich bin berichtstechnisch etwas hinterher. Sagen Sie es nicht Boris Palmer, sonst bin ich mit meiner Wrack-Physiologie und meinem das Lebensrecht verzehrenden Alter weg vom Fenster!

Zunächst einmal die (blau gesetzte) Pressemitteilung des VG Sig zur Urteilsbegründung (v. 24.04.2020): Weiterlesen

TS36/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Bauplatzvergabe in Ummendorf war rechtswidrig

Auch nach der Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) am 10. März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) überschlagen sich die Ereignisse immer noch. Inzwischen liegt – wie vom VG Sig in der Verhandlung angekündigt – der sogenannte Tenor vor. Er lautet:

die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat im gestern verhandelten Verfahren 3 K 3574/19 (Bauplatzvergabe Ummendorf) folgende Entscheidung getroffen:

Urteil vom 10.03.2020:
Es wird festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei weitere Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II vom 24.09.2018 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 4/5 und die Kläger 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese nicht zu tragen haben.“

Die vollständige Entscheidung folgt in den kommenden Wochen.
Die Beteiligten können binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen schriftlichen Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen (=Rechtsmittel).
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Pressemitteilung vom 11.03.2020; Hervorhebg. K. B.)

Wie nicht anders zu erwarten, wird der freilich irritierende Passus „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“ von der Gegenseite und namentlich dem Prozessbevollmächtigten der Gemeinde Ummendorf, Professor Dr. Andreas Staudacher, sofort und mit Entlastungsfunktion instrumentalisiert, um die offensichtliche Ohrfeige des Gerichts für Bürgermeister Klaus B. Reichert etwas abzupolstern. Für das Demokratie-Thema dieses wichtigen Rechtsstreits (und damit für diesen Blog) allerdings spielt der Teil der Klage, der abgewiesen wurde – die sogenannte Verpflichtungsklage -, eine nachgeordnete Rolle. Weiterlesen

TS28/20: Bauplatzvergabe Ummendorf: SWR korrigiert Bericht massiv!

Wer auch immer beruflich über die Causa Ummendorf und die strittige Bauplatzvergabe dort berichtet, an den dabei aufgestellten Behauptungen und an der im Artikel verwendeten Sprache ist die – meistens einzige – Quelle der Informationen unschwer identifizierbar:  die Gemeinde Ummendorf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob BüM Klaus B. Reichert (CDU) als (einzige) Quelle fungiert oder vielleicht auch der diesbezüglich sehr umtriebige Ummendorfer Gemeinderat, stellvertretende Bürgermeister und MdL Thomas Dörflinger (CDU).

Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung über die Causa Ummendorf exklusiv auf diese eine Quelle stützen,  würdigen etwa die Verfügungskläger durchgehend als „Ehepaar“ herab, um solcherart einen Kontrast zu den armen „Familien“ herzustellen, die aktuell und durch die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) an der Realisierung ihrer Häuslebauerträume gehindert sind. Meiner Beobachtung nach ist die Bezeichnung „Ehepaar“ nachgerade der sicherste Hinweis auf diese eine und einzige Quelle, die von meinen Berufskollegen nicht einmal durch eine Nachfrage beim VG Sig abgesichert wird.

Das sprachliche Instrumentarium zur „Sündenbockisierung“ der Verfügungskläger ist nun jüngst durch die tatsachenwidrige Behauptung erweitert worden, selbige hätten die Gemeinde „zum  zweiten Mal verklagt“. Das ist schlicht und einfach nicht wahr und mithin eine falsche Tatsachenbehauptung.

Nach wie vor läuft ein (1) aus prozesstechnischen Gründen zweigliedriges Verfahren vor dem VG Sig und – schon seit Sommer 2019 – ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Für das Verfahren vor dem VG Sig wurde für den 10. März 2020 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaunt. Weiterlesen

TS122/19: Stadtrat Lindau: Missachtung demokratischer Gepflogenheiten?

Zunächst hier meine persönliche Überlastungsanzeige: Im Moment werde ich auf SaSe meinen Publikationspflichten nicht mehr gerecht. Ich bin vollkommen überlastet. Das liegt nicht zuletzt auch an meinen KONTEXT-Artikeln, die extrem aufwändig sind und spezielle Sorgfalt erfordern.

Derzeit weiß ich nicht, worüber ich auf SaSe zuerst berichten soll:

+ Über die spektakuläre Traktoren-Demo in Meßkirch am vergangenen Montag?  Beeindruckend die böse aus ihrer Arbeitskleidung blickenden Jung-Landwirte, die dann aber in der Diskussionsveranstaltung im völlig überfüllten Gasthof Adler die Klappe nicht aufkriegten?
Und das Sahne-Häubchen dazu: Der Südkurier Meßkirch berichtet bis heute gar nicht darüber. Gar nichts. Null. Niente. Einen Südkurier-Adlatus konnte ich bei der Veranstaltung auch nicht entdecken. Wie jetzt? Da machen Landwirte in der Erbsenstadt Meßkirch das Berliner Fass auf und der Südkurier dort berichtet nicht?

In dem Fall ist die SchwäZ-Existenz dann doch ein Segen: hier! Weiterlesen

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