Tag Archiv:Bürgermeister Klaus B. Reichert (CDU)

TS139/20: Ummendorf: Ist auch die wiederholte Bauplatzvergabe fragwürdig?

Ja.
Beleg:

Ich habe schon wieder einen anonymen Brief erhalten!
Ach du armes, armes Hascherl! [reicht der Redakteurin ein Tempo zu]
Nee, nicht so. Dieses Mal richtet sich die Anonymität gegen
den Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert.

„Anonymität gegen …“ – bist du sicher, Frau Linguistin?
Krutzitürken! Du weißt genau, was ich meine!
Besser wär, du schriebest es?
Und die verwendete Exklamation ist übrigens rassistisch.

Der anonyme Brief in der Causa Ummendorf, der mir gestern per Post zuging, endet mit:

Warum anonym? Vermeidung von negativen Folgen für den kritischen Fragesteller.
(Auszug aus einem anonymen Brief an „Karin Burger, SatireSenf“ vom 06.10.2020)

*
Der kritische Fragesteller … aus Ummendorf?

Allmählich wird es mit den anonymen Briefen und anonymen Ansichtskarten etwas anstrengend. Eingewebt in den vorliegenden Fall ist das mit obigem Zitat zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegen diese Redaktion, den immer wieder versprochenen Informanten-(Fragemanten-)schutz auch wirklich zu gewähren.

Hinzu kommt, dass der Adressat der im Brief gestellten Fragen nicht wirklich eindeutig ist. Soll ich die beantworten? Kann ich nicht. Ich kann sie noch nicht einmal so in einer Presseanfrage an die Gemeinde Ummendorf verwerten.

Außerdem wissen wir ja spätestens seit hier, dass der Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert auch noch über dem Landespressegesetz Baden-Württemberg steht und kritische Pressenfragen nicht beantwortet. Weiterlesen

TS28/20: Bauplatzvergabe Ummendorf: SWR korrigiert Bericht massiv!

Wer auch immer beruflich über die Causa Ummendorf und die strittige Bauplatzvergabe dort berichtet, an den dabei aufgestellten Behauptungen und an der im Artikel verwendeten Sprache ist die – meistens einzige – Quelle der Informationen unschwer identifizierbar:  die Gemeinde Ummendorf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob BüM Klaus B. Reichert (CDU) als (einzige) Quelle fungiert oder vielleicht auch der diesbezüglich sehr umtriebige Ummendorfer Gemeinderat, stellvertretende Bürgermeister und MdL Thomas Dörflinger (CDU).

Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung über die Causa Ummendorf exklusiv auf diese eine Quelle stützen,  würdigen etwa die Verfügungskläger durchgehend als „Ehepaar“ herab, um solcherart einen Kontrast zu den armen „Familien“ herzustellen, die aktuell und durch die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) an der Realisierung ihrer Häuslebauerträume gehindert sind. Meiner Beobachtung nach ist die Bezeichnung „Ehepaar“ nachgerade der sicherste Hinweis auf diese eine und einzige Quelle, die von meinen Berufskollegen nicht einmal durch eine Nachfrage beim VG Sig abgesichert wird.

Das sprachliche Instrumentarium zur „Sündenbockisierung“ der Verfügungskläger ist nun jüngst durch die tatsachenwidrige Behauptung erweitert worden, selbige hätten die Gemeinde „zum  zweiten Mal verklagt“. Das ist schlicht und einfach nicht wahr und mithin eine falsche Tatsachenbehauptung.

Nach wie vor läuft ein (1) aus prozesstechnischen Gründen zweigliedriges Verfahren vor dem VG Sig und – schon seit Sommer 2019 – ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Für das Verfahren vor dem VG Sig wurde für den 10. März 2020 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaunt. Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
*

Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

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