TS67/20: „FragDenStaat“ klagt Corona-Auskunft in Niedersachsen ein

Eine Institution, die SaSe schon aus thematischen Gründen künftig enger im Auge behalten möchte, ist die Internetplattform FragdenStaat.de. Sie macht beziehungsweise versucht dasselbe, was dieser Blog und auch die Gefährtin in Langenargen permanent und nicht selten vergeblich – allerdings nur im kommunalen Bereich umgebender Landkreise – zu erlangen sich bemühen: Auskunft von Behörden zu erhalten. Mit welchem enormen Frust dieses für eine Demokratie eigentlich selbstverständliche Bemühen befrachtet sein kann, dokumentiert auch der Aufschrei-offene-Brief an den Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser, nachdem mir der Anspruch auf Presseauskunft vom Landratsamt Biberach zumindest partiell (abhängig von meinem anvisierten Publikationsmedium) abgesprochen worden war. (Im nächsten TagesSenf allerdings werde ich dazu Erfreulicheres zu berichten haben …)

Der Unterschied zu FragdenStaat liegt darin, dass die Mitstreiter des Plattformgründers Stefan Wehrmeyer und die Aktivisten des gemeinnützigen Trägervereins Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. rund um Projektleiter Arne Semsrott ihre Anfragen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes stellen; Blogger und hauptberufliche Journalist*innen tun dies auf der Grundlage des jeweiligen Landespressegesetzes.

Beiden Gruppierungen gemein ist das für eine Demokratie selbstverständliche Bemühen um Transparenz. Umso weniger Transparenz, desto weiter ist ein Bundesland oder ein Landkreis oder eine Kommune von dem in unserer Verfassung definierten Ideal- und Zielzustand entfernt. Der bisher am weitesten von Demokratie und Transparenz entfernte Landkreis in meinem Erfahrungs- und Berichtshorizont ist der Landkreis Biberach. Die bisher am weitesten von Demokratie und Transparenz entfernte Kommune ist die Gemeinde Wain im Landkreis Biberach.

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Verwaltungsgericht Hannover entscheidet zugunsten der Transparenz
Einen wichtigen Erfolg in die dem Landkreis Biberach entgegengesetzte Richtung hat FragDenStaat nun vor dem Verwaltungsgericht Hannover errungen. Dort wurde ein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das niedersächsische Justizministerium betreffs Auskunft zu den ministeriellen Corona-Erlassen zugunsten der Transparenzstreiter entschieden. Dazu ist zu wissen, dass Niedersachsen bisher bezüglich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ein blinder Fleck auf der bundesdeutschen Landkarte ist, weil das IFG dort – wie übrigens auch in Sachsen und in Bayern – nicht gilt.

Die Ausgangssituation für den Gerichtserfolg war:

Zuvor hatte sich das Ministerium geweigert, die Erlasse herauszugeben, mit denen es auf den Umgang der Gerichte mit der Corona-Pandemie Einfluss nimmt – und mit denen es möglicherweise die richterliche Unabhängigkeit und den Zugang zu Gerichten beeinträchtigt.
(FragDenStaat 12.05.2020: „Wichtige Entscheidung nach unserer Klage: Niedersachsen muss Corona-Erlasse herausgeben„)

Die Entscheidung habe in zweifacher Hinsicht grundsätzliche Bedeutung, erläutert FragDenStaat. Zum einen bewertet das Gericht Erlasse in der Corona-Krise als Umweltinformationen. Bedeutet: Diesbezügliche Anfragen werden vom Umweltinformationsgesetz abgedeckt, das bundesweit gilt. Außerdem bekräftige die vergleichsweise zügige Gerichtsentscheidung, dass Anfragen zu Corona besonders eilbedürftig sind.

Zu dem gemeinsamen Thema von FragDenStaat und Bloggern wie Elke Krieg & Co. konstatieren die Demokratiefreunde:

Es [das Verwaltungsgericht Hannover – Anmerkg. K. B.]  betont die „Notwendigkeit zur Kontrolle des Regierungshandelns mit Blick auf die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen“. Besondere Bedeutung habe auch die Frage nach der Funktionsfähigkeit der Gerichte und einer möglichen Einflussnahme der Exekutive auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Signalwirkung für weitere Corona-Maßnahmen
Von dem Beschluss des Gerichts dürfte eine Signalwirkung für vergleichbare aktuelle Fälle ausgehen. So weigern sich beispielsweise Gefängnisse und Betreiber:innen von Asylunterkünften, Informationen zu Corona-Maßnahmen herauszugeben. Eine solche Blockadehaltung dürfte nach der Argumentation des Verwaltungsgerichts kaum aufrechtzuerhalten sein.

(ibid.)

Der wegweisende Gerichtsbeschluss ist auch im Volltext hinterlegt.

In Zeiten massenweiser „Hygiene-Demos“ in ganz Deutschland und den teilweise extremistisch instrumentalisierten Aktionen der vielen Pandemie-Leugner und Staatsnager ist auch die tiefergehende Wirkung dieses wichtigen Gerichtserfolgs im Hinblick auf das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zu unterschätzen. Gemeinnütziger kann Gemeinnützigkeit kaum sein? Leider ist der mühsame, anstrengende und nicht zuletzt teure rechtsstaatliche Weg über die Verwaltungsgerichte nicht ganz so populär und YouTube-Video-fähig wie das öffentliche Dekorieren des eigenen Lügenhalses mit irgendwelchen Aluminiumbommeln.

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