Tag Archiv:Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser

TS83/20: Link- und Lese-Liste zu meinem KONTEXT-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“

Die Causa Ummendorf gehört zu den zentralen Themen auf diesem Blog für den Zeitraum Sommer 2019 bis heute. Sie gipfelt in meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ vom 3. Juni 2020.

Die SaSe-Berichterstattung dazu begann im Mai 2019 mit TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Spektakulär“ daran war die gerichtliche Feststellung fehlender Rechtsmäßigkeit bei der Bauplatzvergabe in der kleinen Gemeinde im Landkreis Biberach. Nichtgerichtlich festzustellen war das vorher auch schon. Und nicht nur in Ummendorf.
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Kein Wunder sind die Bauplätze in Ummendorf begehrt: Phantastische Lage in Hüpfnähe zur Kreisstadt Biberach. Bevor Sie sich hier um einen Bauplatz bewerben, sollten Sie sich vor allem über die Geisteshaltung der Ummendorfer Feuerwehr kundig machen!
Foto: Karin Burger

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Einseitige, maliziöse Berichterstattung der SchwäZ
Neben den in diesem Fall wirklich zahlreichen gerichtlichen Akzenten (Hängebeschluss, einstweilige Verfügung, Urteil im Hauptsachverfahren, dazwischen noch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheim) krabbelt das Interessante, Relevante, Bezeichnende und streckenweise Schockierende aber besonders aus der Art der Berichterstattung in der Schwäbischen Zeitung, beim SWR und sogar der Deutschen Presse-Agentur zu diesem Fall. Weiterlesen

TS67/20: „FragDenStaat“ klagt Corona-Auskunft in Niedersachsen ein

Eine Institution, die SaSe schon aus thematischen Gründen künftig enger im Auge behalten möchte, ist die Internetplattform FragdenStaat.de. Sie macht beziehungsweise versucht dasselbe, was dieser Blog und auch die Gefährtin in Langenargen permanent und nicht selten vergeblich – allerdings nur im kommunalen Bereich umgebender Landkreise – zu erlangen sich bemühen: Auskunft von Behörden zu erhalten. Mit welchem enormen Frust dieses für eine Demokratie eigentlich selbstverständliche Bemühen befrachtet sein kann, dokumentiert auch der Aufschrei-offene-Brief an den Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser, nachdem mir der Anspruch auf Presseauskunft vom Landratsamt Biberach zumindest partiell (abhängig von meinem anvisierten Publikationsmedium) abgesprochen worden war. (Im nächsten TagesSenf allerdings werde ich dazu Erfreulicheres zu berichten haben …)

Der Unterschied zu FragdenStaat liegt darin, dass die Mitstreiter des Plattformgründers Stefan Wehrmeyer und die Aktivisten des gemeinnützigen Trägervereins Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. rund um Projektleiter Arne Semsrott ihre Anfragen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes stellen; Blogger und hauptberufliche Journalist*innen tun dies auf der Grundlage des jeweiligen Landespressegesetzes.

Beiden Gruppierungen gemein ist das für eine Demokratie selbstverständliche Bemühen um Transparenz. Umso weniger Transparenz, desto weiter ist ein Bundesland oder ein Landkreis oder eine Kommune von dem in unserer Verfassung definierten Ideal- und Zielzustand entfernt. Der bisher am weitesten von Demokratie und Transparenz entfernte Landkreis in meinem Erfahrungs- und Berichtshorizont ist der Landkreis Biberach. Die bisher am weitesten von Demokratie und Transparenz entfernte Kommune ist die Gemeinde Wain im Landkreis Biberach. Weiterlesen

TS32/20: Link- und Leseliste zu meinem KONTEXT-Artikel Baupilot GmbH

Bitte beachten Sie die Aktualisierung vom 4. März 2020 am Ende des Textes!

Normalerweise bildet ein KONTEXT-Artikel von mir zu einem bestimmten Thema auch den zumindest vorläufigen Abschluss einer Recherche. Das ist im Fall Stephan Mantz, Bürgermeister der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) und Geschäftsführer sowohl der Firma Baupilot GmbH wie der HMF Holding GmbH, anders. Aber der Umfang an Informationen, der in einem Artikel verpackt werden kann, ist begrenzt.

Das Thema Baupilot und Stephan Mantz ist mit diesem KONTEXT-Artikel noch lange nicht abgeschlossen.
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Legitimität versus Legalität
Noch einmal expressis verbis: Die Tatsache, dass ein Bürgermeister neben dieser hauptamtlichen Tätigkeit noch Geschäftsführer zweier privatwirtschaftlicher Unternehmen ist, die noch dazu Geschäftspartner anderer Kommunen sind, ist nicht illegal! Der „Skandal“ an dem Mantz-Konstrukt oder das, was man als den „Nachrichtenwert“ bezeichnet, liegt gerade in der Tatsache, dass so etwas eben nicht verboten ist. Wie das Landratsamt Biberach als „Dienstherr“ ja auch für den Fall Stephan Mantz bestätigt.

Aber es gibt – heute mehr denn je – einen von vielen Bürgern auch scharfkantig empfundenen Unterschied zwischen Legitimität und Legalität. Die meisten Menschen haben wenig Verständnis dafür, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister solche Nebentätigkeiten ausübt. Auch wenn es ihm vom Gesetz erlaubt ist. Weiterlesen

HInfo47: Reaktionen auf den Tappeser Brief I: Landratsamt Biberach

Holla, das ging jetzt aber mal flott? Auf den offenen Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser vom 9. Februar 2020 (HInfo45) erreicht mich schon eineinhalb Werktage später eine Reaktion des Landratsamts Biberach.

Zwar muss ich betrübt feststellen, dass sich am Arbeitsethos von Pressesprechern in den 20 Jahren seit meiner Zeit als Pressesprecherin der Stadt Überlingen offensichtlich einiges geändert hat, aber der Vollständigkeit halber soll diese „Reaktion“ ungekürzt und zur dokumentierten Schande der schreibenden Behörde zur Aufführung gelangen: Weiterlesen

HInfo46: Das schreibt der Gemeindetag Baden-Württemberg zu Baupilot GmbH

Heute habe ich mich mal „chic“ gemacht. Heißt bei mir: Aschenbecher geleert und ein buntes Schleifchen am Rollator. Und auf geht’s zum Redaktionstresor. Mit feierlichem Ernst ergreifen die zum Schutz des wertvollen Dokuments weiß behandschuhten Hände das kostbare und vereinzelte Exponat: eine Presseauskunft zur Firma Baupilot GmbH.

Wie hier schon einmal aufgezählt, halten sich insbesondere die Presseantworten von den Behörden, welche mit der Firma Baupilot kooperieren, in verdammt engen Grenzen. Der Trick, mit dem diese Umgehung von Paragraf 4 des Landespressegesetzes möglich wird: Man aberkennt mir meinen seit über 30 Jahren durchgehend bestehenden Journalistenstatus (sowohl sozialversicherungsrechtlich wie fiskalisch dokumentiert) in Verbindung mit diesem Blog. Aber keine Sorge: Ich werde jede einzelne der nicht beantworteten Anfragen und insbesondere von wem sie nicht beantwortet wurden, noch veröffentlichen.

Aus der Reihe der Schweigenden, Mauernden und Trotzenden rund um den kommunalen Dienstleister Baupilot GmbH sticht der Gemeindetag Baden-Württemberg (GT) wohltuend heraus. Zwar beantwortet auch er die ursprünglich neun Fragen von mir nur summarisch und unter Umgehung derjenigen Fragen, die auf die Seriosität des Unternehmens anspielen, aber immerhin: Er antwortet. Das verdient einen Keks und eine nicht durch defätistische Kommentare unterbrochene Wiedergabe. Here we are: Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

TS06/20: Überlinger Amtsblatt-Gate: Hier spricht die Rechtsaufsicht

Es ist sicherlich nicht übertrieben zu vermuten, dass nach der mutmaßlich völkerrechtswidrigen (oder auch nicht) Hinrichtung des iranischen Milizen-General Suleimani auf iranischem Boden durch Dump-Trump weltweit um Deeskalation gebetet, gebettelt und meditiert wird. Deshalb wollen wir nicht undankbar sein, wenn sich diese Deeskalation zunächst am Bodensee entfaltet. Immerhin ausgehend von staatlicher Gewalt – in diesem Fall vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen. Denn dessen Auskunft zum „Amtsblatt-Gate“ (skandalisierende Bezeichnung von SaSe) in Überlingen schwächt den Vorgang radikal ab.

Der Vorgang war: Die Veröffentlichung eines Gemeinderatsbeschlusses im Amtsblatt „Hallo Ü“, bevor dieser Beschluss überhaupt gefasst wurde und der dann gar nicht mehr gefasst wurde. Mehr dazu hier. Was zu gesteigerter Fassungslosigkeit nicht nur in Überlingen führte. Weiterlesen

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