Tag Archiv:Redakteur Markus Dreher

TS61/20: Bauplatzstreit Ummendorf: Die Urteilsbegründung liegt vor

Sie ist da, die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zur Bauplatzvergabe in Ummendorf (Landkreis Biberach). So war es in der mündlichen Verhandlung am 10. März 2020 angekündigt worden. So ist es geschehen. Schon Ende letzter Woche.
Ja, ich bin berichtstechnisch etwas hinterher. Sagen Sie es nicht Boris Palmer, sonst bin ich mit meiner Wrack-Physiologie und meinem das Lebensrecht verzehrenden Alter weg vom Fenster!

Zunächst einmal die (blau gesetzte) Pressemitteilung des VG Sig zur Urteilsbegründung (v. 24.04.2020): Weiterlesen

TS36/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Bauplatzvergabe in Ummendorf war rechtswidrig

Auch nach der Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) am 10. März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) überschlagen sich die Ereignisse immer noch. Inzwischen liegt – wie vom VG Sig in der Verhandlung angekündigt – der sogenannte Tenor vor. Er lautet:

die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat im gestern verhandelten Verfahren 3 K 3574/19 (Bauplatzvergabe Ummendorf) folgende Entscheidung getroffen:

Urteil vom 10.03.2020:
Es wird festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei weitere Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II vom 24.09.2018 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 4/5 und die Kläger 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese nicht zu tragen haben.“

Die vollständige Entscheidung folgt in den kommenden Wochen.
Die Beteiligten können binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen schriftlichen Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen (=Rechtsmittel).
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Pressemitteilung vom 11.03.2020; Hervorhebg. K. B.)

Wie nicht anders zu erwarten, wird der freilich irritierende Passus „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“ von der Gegenseite und namentlich dem Prozessbevollmächtigten der Gemeinde Ummendorf, Professor Dr. Andreas Staudacher, sofort und mit Entlastungsfunktion instrumentalisiert, um die offensichtliche Ohrfeige des Gerichts für Bürgermeister Klaus B. Reichert etwas abzupolstern. Für das Demokratie-Thema dieses wichtigen Rechtsstreits (und damit für diesen Blog) allerdings spielt der Teil der Klage, der abgewiesen wurde – die sogenannte Verpflichtungsklage -, eine nachgeordnete Rolle. Weiterlesen

TS35/20: Causa Ummendorf: Richtet die EU Torpedos auf die Feuerwehr?

Gestern war der lang erwartete Tag: die mündliche Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die Verhandlung zog sich über mehr als Stunden hin.

Viele Stunden auch heute und zwar die, während derer ich zwanghaft versuche ernst zu bleiben. Ernst zu bleiben angesichts einer „Stellungnahme“ der Ummendorfer Feuerwehr, die vom Anwalt der Gemeinde, Professor Dr. Andreas Staudacher, mit EIL-Vermerk dem Gericht gestern noch vorgelegt und von einigen übereifrigen Personen dann auch noch in Papierversion im Saal an Krethi und Plethi verteilt wurde.

Sie, die Ernsthaftigkeit, will und will mir nicht gelingen. Deshalb gebe ich jetzt auf und mache aus meinem Herzen keine Feuerwehrleute-Grube! Weiterlesen

TS12/20: Bauplatzvergabe in Achstetten: Wie soll das eigentlich weitergehen?

Leserhinweis auf einen interessanten SchwäZ-Artikel zur Bauplatzvergabe in der Gemeinde Achstetten, Landkreis Biberach.

Da sie ja nicht alle schlecht sind, die SchwäZ-Redakteure und Schreiber*innen, nehmen wir diesen Bericht als (seltenes) Positivbeispiel. Der Artikel erklärt wunderbar, wo die Probleme beim virulenten Thema Bauplatzvergabe auf dem Land liegen: EU-Vorgaben und das Verhältnis von ortsgebundenen versus sozialen Kriterien bei der Auswahl der Bewerber sowie fehlende klare Vorgaben allgemein. In Achstetten bewerben sich sage und schreibe 180 Bauwillige um 16 Bauplätze. Da darf man sich schon fragen: Wie soll die Bauplatzvergabe im ländlichen Raum eigentlich weitergehen?

Und der SchwäZ-Artikel verzichtet dankenswerter Weise auf den Bezug zur Causa Ummendorf. Der spektakuläre Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) dort hat nämlich so gut wie gar nichts mit den Vergabekriterien zu tun – auch wenn andere SchwäZ-Redakteure wie etwa Markus Dreher (stellvertretender Redaktionsleiter Biberach) das immer wieder versuchen so darzustellen. Ganz im Sinne von Ummendorfs Bürgermeister Klaus B. Reichert.

Jüngstes Beispiel ist ein Dreher-Drehartikel vom 14. Januar 2020. Darin lässt der SchwäZ-Redakteur (erneut) zu, das Bürgermeister Reichert den Verfügungskläger indirekt an den Pranger stellt. Das geht ganz einfach über die indirekte Rede von Reichert, die als Schlussakkord des Artikels unwidersprochen bleibt: „Er sagte, eine andere Gemeinde habe die Ummendorfer Richtlinien <eins zu eins> übernommen. Dort habe es keine Klage gegeben.“ (Schwäbische Zeitung 14.01.2020: „Deshalb brauchen die neuen Bauplatzvergabekriterien in Ummendorf noch etwas Zeit“). Weiterlesen

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