Tag Archiv:Vorsitzender Richter Christian Paur

TS61/20: Bauplatzstreit Ummendorf: Die Urteilsbegründung liegt vor

Sie ist da, die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zur Bauplatzvergabe in Ummendorf (Landkreis Biberach). So war es in der mündlichen Verhandlung am 10. März 2020 angekündigt worden. So ist es geschehen. Schon Ende letzter Woche.
Ja, ich bin berichtstechnisch etwas hinterher. Sagen Sie es nicht Boris Palmer, sonst bin ich mit meiner Wrack-Physiologie und meinem das Lebensrecht verzehrenden Alter weg vom Fenster!

Zunächst einmal die (blau gesetzte) Pressemitteilung des VG Sig zur Urteilsbegründung (v. 24.04.2020): Weiterlesen

TS45/20: Der hochriskante Skiausflug des Überlinger Baubürgermeisters Matthias Längin

Zunächst einmal ein sehr erfreuliches Zwischenfazit der Corona-Krise zum jetzigen Stand: In dieser schweren Zeit scheinen sich die beiden Tageszeitungen Südkurier und Schwäbische Zeitung aus mir bisher unerklärlichen Gründen urplötzlich zu ansatzweise kritischer Berichterstattung aufzuraffen. In Reaktion auf meinen gestrigen TagesSenf TS44/20 zum Kressbronner Bürgermeister Daniel Enzensperger und seine für heute (!!!) geplante Gemeinderatssitzung, der er selbst und expressis verbis nur noch eine „theoretische Öffentlichkeit“ zuschreibt, mailt mir ein SaSe-Stammleser: „wenn es Poimer kapiert UND schreiben darf, dann ist der Rubikon bereits meilenweit überschritten“. Gemeint ist die stellvertretende Redaktionsleiterin der Schwäbischen Zeitung Tettnang Tanja Poimer, die mutig und richtig in diesem Kommentar die völlig unverständliche Entscheidung des Kressbronner Rathauschefs kritisiert hatte.

So etwas kennen SchwäZ-Leser bisher nicht: Kritik an Rathäusern und Bürgermeistern.

By the way: Die Kollegin Elke Krieg hat eine Eil-Presseanfrage (etikettiert als „offener Brief“) an Enzensperger gerichtet. Sie will von ihm wissen, ob er für diese Gemeinderatssitzung eine Ansteckungsgefahr definitiv ausschließen kann.
Er wird wohl nicht antworten? In seiner Reaktion auf einen anderen offenen Brief der vergangenen Tage hatte er sich die „Einmischung“ von Bloggern in seine Amtsgeschäfte verbeten (hier).

Ein weiterer Aspekt dieses haarsträubenden Vorgangs in Kressbronn, der bisher weder von Krieg noch von mir artikuliert, dafür aber in Leserzuschriften an die Redaktion Agora-La angesprochen wird: die Diskriminierung von Risikogruppen, die Enzensperger mit seiner avisierten „Corona-Party“ ausschließt.  Weiterlesen

TS36/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Bauplatzvergabe in Ummendorf war rechtswidrig

Auch nach der Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) am 10. März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) überschlagen sich die Ereignisse immer noch. Inzwischen liegt – wie vom VG Sig in der Verhandlung angekündigt – der sogenannte Tenor vor. Er lautet:

die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat im gestern verhandelten Verfahren 3 K 3574/19 (Bauplatzvergabe Ummendorf) folgende Entscheidung getroffen:

Urteil vom 10.03.2020:
Es wird festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei weitere Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II vom 24.09.2018 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 4/5 und die Kläger 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese nicht zu tragen haben.“

Die vollständige Entscheidung folgt in den kommenden Wochen.
Die Beteiligten können binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen schriftlichen Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen (=Rechtsmittel).
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Pressemitteilung vom 11.03.2020; Hervorhebg. K. B.)

Wie nicht anders zu erwarten, wird der freilich irritierende Passus „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“ von der Gegenseite und namentlich dem Prozessbevollmächtigten der Gemeinde Ummendorf, Professor Dr. Andreas Staudacher, sofort und mit Entlastungsfunktion instrumentalisiert, um die offensichtliche Ohrfeige des Gerichts für Bürgermeister Klaus B. Reichert etwas abzupolstern. Für das Demokratie-Thema dieses wichtigen Rechtsstreits (und damit für diesen Blog) allerdings spielt der Teil der Klage, der abgewiesen wurde – die sogenannte Verpflichtungsklage -, eine nachgeordnete Rolle. Weiterlesen

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