TS83/20: Link- und Lese-Liste zu meinem KONTEXT-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“

Die Causa Ummendorf gehört zu den zentralen Themen auf diesem Blog für den Zeitraum Sommer 2019 bis heute. Sie gipfelt in meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ vom 3. Juni 2020.

Die SaSe-Berichterstattung dazu begann im Mai 2019 mit TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Spektakulär“ daran war die gerichtliche Feststellung fehlender Rechtsmäßigkeit bei der Bauplatzvergabe in der kleinen Gemeinde im Landkreis Biberach. Nichtgerichtlich festzustellen war das vorher auch schon. Und nicht nur in Ummendorf.
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Kein Wunder sind die Bauplätze in Ummendorf begehrt: Phantastische Lage in Hüpfnähe zur Kreisstadt Biberach. Bevor Sie sich hier um einen Bauplatz bewerben, sollten Sie sich vor allem über die Geisteshaltung der Ummendorfer Feuerwehr kundig machen!
Foto: Karin Burger

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Einseitige, maliziöse Berichterstattung der SchwäZ
Neben den in diesem Fall wirklich zahlreichen gerichtlichen Akzenten (Hängebeschluss, einstweilige Verfügung, Urteil im Hauptsachverfahren, dazwischen noch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheim) krabbelt das Interessante, Relevante, Bezeichnende und streckenweise Schockierende aber besonders aus der Art der Berichterstattung in der Schwäbischen Zeitung, beim SWR und sogar der Deutschen Presse-Agentur zu diesem Fall.

Zumindest für die SchwäZ kann ich diese Berichterstattung nur als parteiisch und voreingenommen zugunsten der Beklagten – also der Gemeinde Ummendorf – bezeichnen. Meine Meinung: manipulativ und bösartig! Diese Meinung lässt sich auch belegen: zum Beispiel mit den sprachlichen Mitteln, die zum Einsatz kommen. So wurde etwa die klagende Familie durchgehend (bis zu meinen Veröffentlichungen dazu) als „Ehepaar“ (da assoziiert jeder Leser: ohne Kinder) bezeichnet. Tatsächlich jedoch handelt es sich bei dem Kläger um eine Familie mit zwei Kindern.

Das „Ehepaar“ wurde in Kontrast zu den als Opfer dargestellten „Familien“ gesetzt, die durch das anhängige Gerichtsverfahren in Sigmaringen am Baubeginn gehindert worden sein sollen. Die publizistische Schützenhilfe für den Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert  gipfelte in einem oberüblen SchwäZ-Artikel am 31. Januar 2019. Der Artikel enthielt ein Bild, für das alle anderen bauwilligen „Familien“ mitsamt Kindern und Kinderwagen zusammengetrieben worden waren. In der Bildunterschrift wurden sie eindrücklich als Opfer markiert: „Sie wähnten sich schon glücklich, dass sie eines der begehrten Grundstücke im Ummendorfer Neubaugebiet „Heidengäßle“ ergattert haben. Aufgrund rechtlicher Schritte leer ausgegangener Bewerber ist momentan völlig unklar, wann sie bauen können. Die betroffenen Familien sprechen darüber, wie es ihnen damit geht“ (Foto: Markus Dreher)“ (Quelle; Hervorhebg. K. B.). Man achte hier auf den vom SchwäZ-Redakteur Markus Dreher dem Leser suggerierten Kausalzusammenhang: „ … aufgrund rechtlicher Schritte leer ausgegangener Bewerber …“

Das ist nicht zutreffend: Denn die Ursache für die Verzögerung liegt nicht in dem Umstand, dass ein diskriminierter Bewerber den Rechtsweg beschreitet. Eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat. Die Ursache für die Verzögerung des Baubeginns für viele Familien liegt einzig und allein in der Tatsache, dass sich die Gemeinde Ummendorf bei diesem Projekt rechtswidrig verhalten hat. Das belegt spätestens das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Az.: 3 K 3574/19; in Volltextversion hier). Die Verschiebung der Verantwortlichkeiten und Kausalitäten in diesem Fall durch kommunale „Öffentlichkeitsarbeit“ ist systematisch. Das wiederum ist keine Ausnahme. Auf diesem Blog zeige ich das immer wieder.

In TS92/19 habe ich die meiner Meinung nach einseitige und manipulative Berichterstattung der SchwäZ analysiert.
Auch TS33/20 im März 2020 beschäftigt sich mit der manipulierenden Berichterstattung der SchwäZ.

Noch eindrücklicher ist die mutmaßlich zentral gesteuerte Desinformationskampagne zum Thema Bauplatzvergabe Ummendorf durch einen Bericht des SWR zu belegen. Der musste nach dem Widerspruch der betroffenen Familie i.e. des Klägers komplett neu formuliert werden. Er enthielt eine falsche Tatsachenbehauptung. Siehe: TS28/20: Bauplatzvergabe Ummendorf: SWR korrigiert Bericht massiv.

Die massiven Behinderungen, die meine Recherchen insbesondere im Landkreis Biberach erfuhren und die teilweise sogar bekennende Weigerung, im Verstoß gegen das Landespressegesetz meine Presseanfragen zu beantworten, führten im März 2020 zu einem offenen Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser.

Dabei wusste ich seinerzeit gar nicht, dass sogenannte offene Briefe dieses Jahr ganz groß in Mode sind!
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Tatort? Rathaus Ummendorf. Achtung: Die Idylle trügt!
Foto: Karin Burger

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Bauplatzvergabe und Baupilot GmbH
Richtig Fahrt nahm das Thema Bauplatvergabe dann noch durch die Tatsache auf, dass sich plötzlich eine Verbindung zwischen Ummendorf und der Gschmäckle-Firma Baupilot GmbH ergab. Auch zu Baupilot gibt es einen Kontext-Artikel von mir.

Die Tatsache, dass sich die Gemeinde Ummendorf mit einem Unternehmen einließ, für das sich ein derart anrüchtiges Umfeld recherchieren lässt, führte zu diesem reich bebilderten TagesSenf. Darin spielt die Sir Duke Robinson und ihr Internetshop Rauschpulver.com eine Rolle.  Inzwischen ist der Baupilot-Geschäftsführer Mathias Heinzler nicht mehr Geschäftsführer der Sir Duke Robinson GmbH (hier). Aber der Geruch von Baupilot hat sich dennoch nicht verbessert.
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Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen
Am 10. März 2020 – unmittelbar in der aufsteigenden Corona-Lähmung – fand die mündliche Verhandlung zum Verfahren Ummendorf vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen statt. Sie musste aufgrund der hohen Anzahl der „Beigeladenen“ (i. e. die übrigen Bauplatzbewerber für das Ummendorfer Baugebiet Mühlbergle II) auf zwei Verhandlungssäle mit Video-Übertragung verteilt werden.

10. März 2020: Verhandlung der Causa Ummendorf vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Links: Bürgermeister Klaus B. Reichert („König Klaus“). Rechts (mit Schal) der Rechtsbeistand der Gemeinde Ummendorf: Professor Dr. Andreas Staudacher. Das Foto dokumentiert nicht, welch schlechte Figur beide Herren vor der 3. Kammer des VG Sigs machten. Dabei hatte mir König Klaus, dem ich zuvor noch nie persönlich begegnet war, vor der Verhandlung ganz chauvinistisch zugezwinkert!
Foto: Elke Krieg

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Nicht nur geltendes Recht bedroht: Die Zuhörer saßen ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Sicherheitsabstand mehrere Stunden lang dicht an dicht beieinander. Während der mehr als zweistündigen Verhandlung wurde nicht ein Mal gelüftet. Alle Anwesenden haben großes Glück gehabt, dass sich keine Skifahrer aus Ischgl im Saal befanden! Die Hobbys zumindest einiger der Anwesenden liegen auch eher im Töten von Tieren …

Weitere wichtige Eindrücke aus der Verhandlung sind im vorliegenden Kontext-Artikel wiedergegeben. Es war phasenweise beschämend, welche billigen Ausreden und Revolverpistolen Bürgermeister Klaus B. Reichert und sein Rechtsbeistand Professor Dr. Andreas Staudacher Gericht und Zuhörern auftischten.

Das Dollstück der Ummendorfer Feuerwehr, als einseitiger (in jeder Hinsicht) Schriftsatz am Ende der Verhandlung an alle Zuhörer verteilt, konnte die Satirikerin natürlich nicht unbesenft vorübergehen lassen.

Am Tag nach der mündlichen Verhandlung gab es den Gerichtstenor: Die Bauplatzvergabe in Ummendorf war rechtswidrig.

Die Urteilsbegründung allerdings lag dann erst Ende April 2020 vor.
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Fernsicht auf den erigierten Gebäudeteil von Ummendorf, der das Denken der dort Verantwortlichen symbolisiert. Dass sich der ziemlich weit links im Bild befindet, vermittelt einen völlig falschen Eindruck!
Foto: Karin Burger

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Schnell abzusehen war auch, dass sich die Nachbargemeinden zu Ummendorf im Landkreis Biberach ganz offensichtlich nicht sehr von dem Gerichtsurteil beeindrucken lassen (Beispiel Dettingen).

Für den aktuellen Kontext-Artikel habe ich dann auch noch recherchiert, wie es jenseits des Landkreis Biberach und bundesweit mit der kommunalen Bauplatzvergabe gehandhabt wird. Aufgrund von Überlänge (klaro – meine Texte haben ALLE Überlänge …) fiel dieser Teil meines Artikels dem Rotstift zum Opfer. Er, der Artikelteil, wird demnächst separat auf diesem Blog veröffentlicht.

Stopp! Kann es sein, dass ich in diesem ganzen langen Text nicht ein einziges Mal den Wainer hauptamtlichen Bürgermeister und Baupilot-Geschäftsführer Stephan Mantz erwähnt habe? Da sei die Göttin vor!

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