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TS33/20: Ummendorf: SchwäZ-Artikel, die den Boden bereiten

Der Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert ist empört. WENN man der (Hof-)Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung vom 4. März 2020 glauben möchte.

Zu Empörung hat dieser Bürgermeister auch reichlich Anlass – zuvorderst vielleicht die Empörung über den Riesenschlammassel, den er selbst und seine Verwaltung für die bauwilligen Familien des Neubaugebietes „Heidengäßle / Mühlbürgle II“ angerichtet hat. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat zur defizitären Rechtmäßigkeit des Vergabeprozedere eine dezidiert kritische und dem BüM nicht so arg schmeichelnde Meinung, die es unter anderem in einem Beschluss im Sommer 2019 zum Ausdruck brachte. Nächste Woche ist Verhandlung dazu in Sigmaringen.

Aber nein, nicht wie zurecht zu erwarten und der Bauplatzvergabe-Schlammasselquantität wie –qualität angemessen bewirft sich Klaus B. Reichert von allen Seiten mit Asche. Stattdessen wirft er selbst … mit starken Vorwürfen um sich. Und zwar – ganz im Trend der populistischen Zeit – gegen die EU. Weiterlesen

TS32/20: Link- und Leseliste zu meinem KONTEXT-Artikel Baupilot GmbH

Bitte beachten Sie die Aktualisierung vom 4. März 2020 am Ende des Textes!

Normalerweise bildet ein KONTEXT-Artikel von mir zu einem bestimmten Thema auch den zumindest vorläufigen Abschluss einer Recherche. Das ist im Fall Stephan Mantz, Bürgermeister der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) und Geschäftsführer sowohl der Firma Baupilot GmbH wie der HMF Holding GmbH, anders. Aber der Umfang an Informationen, der in einem Artikel verpackt werden kann, ist begrenzt.

Das Thema Baupilot und Stephan Mantz ist mit diesem KONTEXT-Artikel noch lange nicht abgeschlossen.
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Legitimität versus Legalität
Noch einmal expressis verbis: Die Tatsache, dass ein Bürgermeister neben dieser hauptamtlichen Tätigkeit noch Geschäftsführer zweier privatwirtschaftlicher Unternehmen ist, die noch dazu Geschäftspartner anderer Kommunen sind, ist nicht illegal! Der „Skandal“ an dem Mantz-Konstrukt oder das, was man als den „Nachrichtenwert“ bezeichnet, liegt gerade in der Tatsache, dass so etwas eben nicht verboten ist. Wie das Landratsamt Biberach als „Dienstherr“ ja auch für den Fall Stephan Mantz bestätigt.

Aber es gibt – heute mehr denn je – einen von vielen Bürgern auch scharfkantig empfundenen Unterschied zwischen Legitimität und Legalität. Die meisten Menschen haben wenig Verständnis dafür, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister solche Nebentätigkeiten ausübt. Auch wenn es ihm vom Gesetz erlaubt ist. Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

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