Tag Archiv:Redakteurin Regina Braungart

TS95/20: Der Würger von Spaichingen: FDP-Gemeinderat wird gewalttätig

Soo kann ich nicht arbeiten! Was sind das denn bitte für Zustände? Doppelpunkt: Noch immer warte ich auf die Auskunft vom Gemeindetag Baden-Württemberg (GTBW) (Hintergründe hier). Dann musste ich ausreichend Senf ansetzen, um dem Vizepräsidenten der IHK Ulm Verdientes zukommen zu lassen. Artikel folgt. Da platzt mir in all das die nächste Horrormeldung zu Spaichingen hinein. Das war die vorherige.

Der Gemeinderat dort zeigt in der „Aufarbeitung“ (?) der toxischen Hinterlassenschaft des im März 2020 nicht wiedergewählten Bürgermeisters Hans Georg Schuhmacher (intern abgekürzt als „HGS“) ein Eskalationstempo, das meine gesamte Artikelplanung über den Haufen wirft. Aber wenn in Spaichingen der FDP-Fraktionsvorsitzende Leo Grimm am vergangenen Montag zwischen der nichtöffentlichen und der öffentlichen Gemeinderatssitzung dem Ortsvorsitzenden der Grünen, Hermann Polzer, an die Gurgel geht, müssen eben GTBW, der IHK-Ulm-Vizepräsident Johannes Remmele und die Erst-Spende-dann-Grundstückszusage-Vorgänge in Ochsenhausen noch einen Moment warten.
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Symbolbild / Foto: pixabay

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Konfliktbewältigungskompetenz eines Neandertalers
Zu dem präzivilisatorischen Event liegen (mir) mehrere Augenzeugenberichte vor. Mir persönlich blieb der Anblick sich würgender Gemeinderäte erspart. Aber ich weiß jetzt auch, warum ich schon aus gesundheitlichen Gründen besser nicht nach Spaichingen fahre. Außerdem hat meine Mutti immer gesagt, Proleten seien kein Umgang für mich. Weiterlesen

TS92/20: Spaichingen: Hänschens krümelgrelle Hinterlassenschaft

In Spaichingen Sommer 2020 ist es ein bisschen wie nach dem Krieg: Die Überlebenden zusammen mit dem neuen Statthalter versuchen sich nach dem bitterhart erkämpften Abzug des früheren Bürgermeisters Hans-Georg Schuhmacher einen Überblick über die Schäden zu verschaffen. Nur formal mittendrin, aber spürbar doch am Rande stehend, verrenken sich Schuhmachers frühere Wasserträger im Gemeinderat beim wenig glaubwürdigen „Das haben wir nicht gewusst“. Eigener Dummheit geschuldet, sind jene, von denen man nicht sicher weiß, ob sie nur Claqueure oder doch Profiteure waren,  immerhin durch einen (tatsächlich) offenen Dankes-Brief dem abziehenden Sonnenkönig hinterher namentlich erkennbar.

Nicht zuletzt durch den Heuberger Boten erhält der Aufarbeitungskrimi nahezu belletristische Qualitäten. Die schon zu Kriegszeiten erprobte Redakteurin Regina Braungart versucht seit Wochen, den noch gar nicht an den Frieden gewöhnten Spaichingern einen groben Schadensüberblick zu vermitteln. Der neue Bürgermeister-Besen aus dem nachbarlichen Immendingen – Markus Hugger (CDU) – muss seit dem 1. Mai 2020  Schaufelbagger-Arbeit leisten. Dazu zieht er auch weitere Kräfte heran: „Rechtsaufsicht und GPA sollen Ungereimtheiten aufklären“ titelt der Heuberger Bote am 27. Mai 2020. Der staunende und möglicherweise völlig naiv an eine funktionierende Kommunalaufsicht glaubende Bürger erfährt, dass jede Menge Gemeinderatsprotokolle insbesondere für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 (also nach der Kommunalwahl 2019) bis 17. Februar 2020 wahlweise fehlen, halbfertig oder gar nicht unterzeichnet sind. Von acht Gemeinderatssitzungen liegen überhaupt keine Protokolle vor. Sie sind ähnlich „weg“ wie die 1,9 Milliarden Wirecard-Euro. Eine Katastrophe. Aber anders als bei Wirecard gerät in Tuttlingen bisher die Finanz-/Kommunalaufsicht nicht ins Visier.

Die Gemeinderäte der Fraktion Pro Spaichingen und der Grünen sind fein raus, denn sie hatten schon seit Monaten das Fehlen dieser wichtigen Dokumente angemahnt. Die Räte der anderen Fraktionen versuchen es derweil mit den bewährten Verfahren des Verantwortungsschachs. Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

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