Tag Archiv:Landratsamt Biberach

TS28/20: Bauplatzvergabe Ummendorf: SWR korrigiert Bericht massiv!

Wer auch immer beruflich über die Causa Ummendorf und die strittige Bauplatzvergabe dort berichtet, an den dabei aufgestellten Behauptungen und an der im Artikel verwendeten Sprache ist die – meistens einzige – Quelle der Informationen unschwer identifizierbar:  die Gemeinde Ummendorf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob BüM Klaus B. Reichert (CDU) als (einzige) Quelle fungiert oder vielleicht auch der diesbezüglich sehr umtriebige Ummendorfer Gemeinderat, stellvertretende Bürgermeister und MdL Thomas Dörflinger (CDU).

Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung über die Causa Ummendorf exklusiv auf diese eine Quelle stützen,  würdigen etwa die Verfügungskläger durchgehend als „Ehepaar“ herab, um solcherart einen Kontrast zu den armen „Familien“ herzustellen, die aktuell und durch die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) an der Realisierung ihrer Häuslebauerträume gehindert sind. Meiner Beobachtung nach ist die Bezeichnung „Ehepaar“ nachgerade der sicherste Hinweis auf diese eine und einzige Quelle, die von meinen Berufskollegen nicht einmal durch eine Nachfrage beim VG Sig abgesichert wird.

Das sprachliche Instrumentarium zur „Sündenbockisierung“ der Verfügungskläger ist nun jüngst durch die tatsachenwidrige Behauptung erweitert worden, selbige hätten die Gemeinde „zum  zweiten Mal verklagt“. Das ist schlicht und einfach nicht wahr und mithin eine falsche Tatsachenbehauptung.

Nach wie vor läuft ein (1) aus prozesstechnischen Gründen zweigliedriges Verfahren vor dem VG Sig und – schon seit Sommer 2019 – ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Für das Verfahren vor dem VG Sig wurde für den 10. März 2020 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaunt. Weiterlesen

HInfo47: Reaktionen auf den Tappeser Brief I: Landratsamt Biberach

Holla, das ging jetzt aber mal flott? Auf den offenen Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser vom 9. Februar 2020 (HInfo45) erreicht mich schon eineinhalb Werktage später eine Reaktion des Landratsamts Biberach.

Zwar muss ich betrübt feststellen, dass sich am Arbeitsethos von Pressesprechern in den 20 Jahren seit meiner Zeit als Pressesprecherin der Stadt Überlingen offensichtlich einiges geändert hat, aber der Vollständigkeit halber soll diese „Reaktion“ ungekürzt und zur dokumentierten Schande der schreibenden Behörde zur Aufführung gelangen: Weiterlesen

HInfo46: Das schreibt der Gemeindetag Baden-Württemberg zu Baupilot GmbH

Heute habe ich mich mal „chic“ gemacht. Heißt bei mir: Aschenbecher geleert und ein buntes Schleifchen am Rollator. Und auf geht’s zum Redaktionstresor. Mit feierlichem Ernst ergreifen die zum Schutz des wertvollen Dokuments weiß behandschuhten Hände das kostbare und vereinzelte Exponat: eine Presseauskunft zur Firma Baupilot GmbH.

Wie hier schon einmal aufgezählt, halten sich insbesondere die Presseantworten von den Behörden, welche mit der Firma Baupilot kooperieren, in verdammt engen Grenzen. Der Trick, mit dem diese Umgehung von Paragraf 4 des Landespressegesetzes möglich wird: Man aberkennt mir meinen seit über 30 Jahren durchgehend bestehenden Journalistenstatus (sowohl sozialversicherungsrechtlich wie fiskalisch dokumentiert) in Verbindung mit diesem Blog. Aber keine Sorge: Ich werde jede einzelne der nicht beantworteten Anfragen und insbesondere von wem sie nicht beantwortet wurden, noch veröffentlichen.

Aus der Reihe der Schweigenden, Mauernden und Trotzenden rund um den kommunalen Dienstleister Baupilot GmbH sticht der Gemeindetag Baden-Württemberg (GT) wohltuend heraus. Zwar beantwortet auch er die ursprünglich neun Fragen von mir nur summarisch und unter Umgehung derjenigen Fragen, die auf die Seriosität des Unternehmens anspielen, aber immerhin: Er antwortet. Das verdient einen Keks und eine nicht durch defätistische Kommentare unterbrochene Wiedergabe. Here we are: Weiterlesen

TS23/20: Switch der Regierungsbezirke: Meine Steilvorlage für Klaus Tappeser

Es wird tatsächlich immer schwieriger, die SaSe-Stammleser hinter die Fichte zu führen! Der Fake in HInfo25 hat nicht einmal 24 Stunden vorgehalten. Nein, natürlich gehört der Landkreis Tuttlingen nicht zum Regierungspräsidium Tübingen und damit NICHT in die Zuständigkeit von Regierungspräsident Klaus Tappeser. Das ist ja der ewige Schmerz und der bitter bohrende Dorn im Fleische des gesamten Landkreises, Spaichingen inklusive, mit der Zuordnung zum Regierungsbezirk Freiburg badisch geworden zu sein.

Der Switch der zuständigen Regierungsbezirke in HInfo25 jedoch ermöglichte es, die mir sehr wichtige Chose Spaichingen zu thematisieren. Dass der Landkreis Tuttlingen einem anderen Rechtssystem zugeordnet ist, das war doch auch schon in HInfo43 erkennbar: Denn im Gegensatz zum LA Biberach hatte das nämliche in Tuttlingen kein Problem damit, mir eine Presseauskunft zu erteilen.

Ein bisschen Empathie, bitte, für den CDU-Mann Tappeser, der heute auch noch in Personalunion seine Bundesparteivorsitzende zusammen mit der potentiellen Kanzlerkandidatin verloren hat. Von den Wählerstimmen bei den vergangenen diversen Landtagswahlen ganz zu schweigen.

Aber bitte natürlich gehört der Landkreis Tuttlingen (leider) nicht zum Regierungspräsidium Tübingen und damit nicht in die Zuständigkeit des Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser.

Mönne!

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
*

Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.