Kategorie Archiv:TagesSenf

TS36/21: Landratsamt Konstanz: Haustürwahlkampf in Orsingen-Nenzingen unbedenklich

In der Satire SatBur27 über den Bürgermeister-Wahlkampf in Orsingen-Nenzingen (Zollernalbkreis Landkreis Konstanz) und speziell den Kandidaten Michael Stadler war am Rande auch der Haustürwahlkampf in Pandemie-Zeiten ein Thema. Dass diese Frage auch die Bürger in O-N bewegt, belegt ein entsprechender Appell einer Bürgerin in der Facebook-Gruppe des Orts.

Beides zusammen war mir Anlass, beim Gesundheitsamt im Landratsamt Konstanz nach einer Bewertung dieser Wahlkampftechnik zu fragen. Im Hinterkopf zu behalten ist dabei auch immer, dass alle Kandidaten durch Corona und die daraus resultierenden massiven Beschränkungen stark in ihren Möglichkeiten beschnitten sind.

Auf eine entsprechende Anfrage definiert die zuständige Aufsichtsbehörde noch einmal detailliert, unter welchen Bedingungen ein solcher Haustürwahlkampf möglich ist:

Die Vorgaben der Coronaverordnung Baden-Württemberg müssen eingehalten werden. Wenn der Kandidat an der Haustür klingelt und das Gespräch im Freien stattfindet, ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Ansonsten muss eine medizinische Maske oder FFP2 Maske getragen werden.
Wenn der Kandidat in einem Apartmenthaus von Tür zu Tür geht, ist das Tragen einer Maske erforderlich.
Wenn der Kandidat von der besuchenden Person ins Haus oder in die Wohnung eingeladen wird, ist dies zulässig, weil eine Person eines fremden Haushaltes in einen anderen Haushalt zu Besuch kommen darf (max. 2 Haushalte).
Unter diesen Bedingungen ist das Risiko vertretbar. Da die Kandidaten jedoch von Person zu Person gehen [sic] empfehlen wir grundsätzlich bei Betreten eines Hauses oder einer Wohnung das Tragen einer Maske.
(Presseauskunft Landratsamt Konstanz am 24.03.2021 an diese Redaktion; Hervorhebg. K. B.)

Auch erfolgt seitens des Landratsamts kein spezielles Monitoring der Dynamiken in O-N. Verständlich und erwartbar: Die Gesundheitsämter bundesweit haben im Moment genug mit Schulen, Kindergärten und Co. zu tun.

Der Südkurier hat kurz vor der zweiten Wahl auch noch einmal das Gespräch mit den drei aussichtsreichsten Kandidaten gesucht.
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TS35/21: Proteste gegen den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben: Eine wichtige Korrektur zu einer gefährlichen Empfehlung des Aktionsbündnisses

Ja: schön! Jetzt muss ich mich gegenüber dem Aktionsbündnis für einen zukunftsfähigen Regionalplan (AbzR) schon wieder in die Nesseln setzen? Nachdem ich hier schon die Outlaw gegeben hatte?

Aktuell verteilt das AbzR per Rundmail Ratschläge und Empfehlungen an seine Mitstreiter, die dem Rechtskundigen die Haare zu Berge stehen lassen.

Ich verstehe das nicht: Die Akteure dort scheinen teilweise beratungsresistent? Wie kann das sein? Zum einen sind diverse Gemeinderät*innen aktive Mitglieder und Organisatoren des Zusammenschlusses, die Nachstehendes zum Beispiel doch wissen müssten? Zum anderen hatte ich mich – nicht ganz verträglich mit dem Journalisten-Teil meiner Rolle – für entsprechende Rückfragen zur Form publizistischen Outputs als Auskunft anerboten.

Trotzdem findet sich in einer aktuellen Rundmail des AbzR dieser katastrophale Ratschlag:

Zurzeit wird in verschiedenen Gemeinderäten über die Regionalplanung diskutiert, demnächst in Weingarten. Endlich bekommt die Raumplanung in Bodensee-Oberschwaben die Aufmerksamkeit, die sie schon lange verdient hätte!!!
Macht mit, geht in die Sitzungen, am Besten [sic] gleich mit Transparenten, das Thema ist zwar kompliziert aber es kann sicher immer jemand übersetzen  und wenn nicht erklärt es Euch Petra, unsere Blogging-Queen auf www.ländle4Future.de.
(Rundmail des Aktionsbündnisses für einen zukunftsfähigen Regionalplan am 21.03.2021; Hervorhebg. K. B.)

Aktivisten, Klimaschützern oder auch Bürgern ohne ergänzende Merkmale ist hochdringend davon abzuraten, dieser  – sorry: saudummen – Empfehlung des AbzR zu folgen und in Gemeinderatssitzungen mit Transparenten oder anderen nonverbalen demonstrativen Ausdrucksformen des Protestes gegen den Regionalplan zu erscheinen. Das ist nämlich  in Gemeinderatssitzungen selbst – und zwar aus gutem Grund – verboten! Dazu gibt es höchstrichterliche Urteile:
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TS34/21: Pfusch-Satire über Regionalplan: Staatsschutz ermittelt wegen Urkundenfälschung

Wir kommen zurück auf diesen Vorgang: Um den 20. Februar 2021 herum wurde auf mindestens zwei verschiedenen Verteilerwegen ein vermutlich als Satire intendierter, als solche aber nicht gekennzeichneter (Conditio qua non), dafür fatalerweise auch noch als „Postwurfsendung“ bezeichneter Text versandt.  Der stand noch dazu auf dem Briefpapier des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO). Überschrift: „Regionalplan: Das kommt auf Sie zu“.

Inhaltlich war die Pfusch-Satire einwandfrei! Ich hätte sie sofort und ohne Änderungen unter welchem gewünschten Namen auch immer auf diesem Blog veröffentlicht und auch verantwortet. Allerdings ganz bestimmt nicht auf dem Briefpapier des RVBO. Und: deutlich als Satire gekennzeichnet. Dann wäre der Text überhaupt kein Problem gewesen.

Jetzt nimmt dieser bedauerliche und völlig unnötige Vorgang ziemliche Dimensionen an. Die SchwäZ hatte hier schon in eher reißerischer Art und Weise darüber berichtet. Bei diesem „Rundbrief“ von „Fälschung“ zu schreiben ist völlig daneben. Jeder Leser, der erfolgreich zwei Synapsen miteinander verkoppeln kann, muss erkennen, dass dieser Text unmöglich vom RVBO stammen kann.

Kostprobe:

Unser Entwurf ist das Ergebnis langer und intensiver Gespräche. Wir stimmten uns in zahlreichen Sitzungen mit Industrie und Wirtschaft ab, um ihre Perspektive gründlich zu verstehen, und finden, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann!
(Textauszug aus der „Postwurfsendung an alle Haushalte in Bodensee-Oberschwaben“  unbekannter Verfasser auf dem Briefpapier des RVBO mit Datum 12.02.2021)

In diesem ironischen und von vielen RPBO-Kritikern als zutreffend empfundenen Stil geht es dann munter weiter zu den drei Schwerpunkthemen „Buskosten“, „Kiesexport“ und „Flächenversiegelung“. Auffallend ist, dass der/die Autoren mit präzisen Zahlen laborieren.
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TS33/21: Jetzt auch noch Kindswohl-Gefährdung? Neuer anonymer Brief der Kritischen Achberger Bürger

Das meinst du jetzt nicht im Ernst? Du willst  h e u t e  den nächsten
anonymen Brief der
Kritischen Achberger Bürger veröffentlichen?
Wieso denn nicht?
Vielleicht weil heute WAHLSONNTAG ist?
Und dort ein neuer Bürgermeister gewählt wird?
Und damit der Drops gelutscht und die Wiese gemäht ist?
Das glaube ICH nicht!
Wie? Dass heute gewählt wird?
Eine wirkliche „Wahl“ gibt es in Achberg keine.
Es ist nur ein Abhaken
des von Aschauer designierten Nachfolgers.
Aber unabhängig davon glaube ich nicht, dass der Demokratie-Defizit-Drops dort gelutscht
und die Intransparenz- und Bürgerferne-Wiese gemäht ist.
Wieso denn nicht? Jetzt fängt eine neue Ära an!
Guckst du Geschichte: Immer dort, wo Äras damit beginnen, das Stattgefundene nicht aufzuarbeiten und
unter den Pseudo-Verzeihen-und-Vergessen-Teppich zu kehren, sind sie schon zum Scheitern verurteilt.
Außerdem persistiert das allergrößte Problem in Achberg: der Gemeinderat.
Den du in der bisherigen Bericht- und Senferstattung ja auch ziemlich
und ganz unverständlich geschont hast.
Ein klares Defizit! Kann man aber ändern.
Du weißt schon, dass die Veröffentlichung des anonymen Briefes Nr. 5
dem liebevoll gestrickten Opfer-Mythos des Herrn Dr. Johannes Aschauer
Nahrung geben wird? Ich kann Walch und
SchwäZ schon hören/lesen …
Dann muss man den Lesern vielleicht stecken, dass es vorzüglich Aschauer selbst ist,
der nicht aufhört zu stänkern, der immer noch und ganz aktuell seine „Soldaten“
in Stellung bringt, aufhetzt und mit Handlungsanweisungen gegen
KAB und die Facebook-Gruppe versieht.
Bei gleichzeitig aufrechterhaltenem Quellenschutz?
Bei gleichzeitig aufrechterhaltenem Quellenschutz!

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Ist das mutig? Ich hätte es eher nicht vermutet. Aber die Kritischen Achberger Bürger (KAB) kommen noch vor dem großen Wahlsonntag am 14. März 2021, also heute, mit ihrem fünften (SaSe-Zählung) anonymen Brief um die Ecke. „Mutig“ – oder welches Attribut hier auch immer treffend sein möge – ist das vorzüglich deshalb, weil sie, die KAB, ihr großmäulig angekündigtes Versprechen, zur Bürgermeisterwahl in Achberg (Landkreis Ravensburg) einen eigenen Kandidaten zu präsentieren, nicht gehalten haben. Weil sie sich an der ohnehin an Prostata-Tröpfeln erinnernde „Diskussion“ in der Facebook-Gruppe „Achberg diskutiert[hinzuzufügen wäre: … diskutiert „nicht“] nicht beteiligen. Weil die Züge alle abgefahren, die Drops sämtlich gelutscht, die Wiesen gäuweit gemäht sind?

Oder eben auch nicht …

Da die Gemeinde Achberg selbst es in sträflicher Weise und die Öffentlichkeit täuschender Absicht verabsäumt, diesen wichtigen Teil ihrer Ortsgeschichte zu dokumentieren und zu archivieren, springt SaSe gern ein. Solche zeitgeschichtlichen Dokumente wie die KAB-Briefe werden im Achberger Rathaus nämlich vernichtet. Weiterlesen

TS32/21: Regionalplan Bodensee-Oberschwaben: Brillanter Südkurier-Artikel über den „unbedingten Willen zum Wachstum“

Die freie (!) Journalistin Katy Cuko setzt zwar ein Fragezeichen hinter die Headline über ihrem jüngsten und wieder einmal brillanten Südkurier-Artikel zum aktuellen Widerstand-Stand gegen den Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (RPBO). Aber das nachfolgend von ihr benutzte  Lexikon lässt keinen Zweifel an der Dramatik der Lage. Allein schon die titelnde Frage „Flächenfraß auf Basis falscher Zahlen?“ zieht dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) und seinem prominentesten Vertreter, Verbandsdirektor Wilfried Franke, die Mütze über beide Ohren. Loser-Optik.

Falsche Zahlen? Wie peinlich ist das denn?

Allerdings hatte irgendeine komische Bloggerin schon 2019 von „unhinterfragten Bedarfen“ geschwafelt?

Und in dem erfrischenden, Fakten ungeschminkt adressierenden Stil geht es dann in dem Südkurier-Artikel weiter: „der Protest ist gewaltig“, der RVBO sei „mächtig unter Druck“, der „Gegenwind“ habe sich zum „Sturm“ entwickelt. Bisher lägen knapp 2.700 Einwendungen vor, darunter „etliche Anwaltsschreiben“.
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Da braut sich ein brutaler Sturm zusammen über den drei Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen, Bodenseekreis. Und der bedroht zuvorderst … einen reibungslosen und „erfolgreichen“ Übergang in den Ruhestand für RVBO-Direktor Wilfried Franke.
Bild von David Mark auf Pixabay

 

Wenn die Wissenschaft spricht …
Der erkennbaren und vorzüglich in SchwäZ-Artikeln (wie etwa diesem) nachzulesenden Strategie des RVBO, die Kritiker des vorliegenden RPBO-Entwurfs zu kriminalisieren und zu marginalisieren, rollt der Südkurier-Beitrag solide Geschütze entgegen.
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TS31/20: Julia Klöckners Beitrag zum Untergang der CDU und ihr Zoff mit Hundeprofi Martin Rütter

Läuft … könnte man sagen? Also das mit dem Image der CDU wenige Tage vor zwei wichtigen Landtagswahlen? Allerdings drängeln sich derzeit die diversen Akteure der CDU so geballt auf der Medienbühne, dass man schnell einmal einzelne Beiträge aus den Augen verlieren könnte. Vor lauter Masken-Gate droht der seit Monaten ungebrochene Einsatz der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) aus dem Fokus der öffentlichen Wahrnehmung zu rutschen. Die nämlich bemüht sich schon seit Sommer 2020 in einem schier unfassbaren Zoff mit dem bundesweit bekannten Hundetrainer Martin Rütter, der Politik im Allgemeinen und ihrer Partei im Besonderen maximalen Schaden zuzufügen.

Was da parallel zu den Absahnaktionen von Unionsabgeordneten abgeht und von dem Medienprofi Rütter in inzwischen zahlreichen Videos dokumentiert ist, sagt dem Bürger alles, was er über Politik und Lobbyismus wissen muss. Klöckners imagetechnisch maximal grobmotorisches Vorgehen in der Causa Rütter ist wahrlich löbelich und zeigt noch mehr Nüsslein, als die zwei Corona-Profiteure mit Bundestagsmandat bisher zur Aufführung brachten.

Mal sehen, ob ich diesen Krimi nacherzählt kriege:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium denkt sich maximal bescheuerte und komplett praxisferne neue Regelungen für die Hundehaltungsverordnung aus und verkündet diese im Sommer 2020 über eine Pressemitteilung.

Das verdiente Ergebnis: Shitstorm für Julia Klöckner!
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Ministerium bietet Rütter Deal an
Als auch DER Experte zum Thema schlechthin, der „Hundeflüsterer“ Martin Rütter, ankündigt, Stellung zu nehmen, erhält dieser einen bemerkenswerten Anruf eines Klöckner-Mitarbeiters. Der bietet ihm mehr oder weniger einen „Deal“ an: Rütter solle sich mal für den Moment mit einem öffentlichen Kommentar zurückhalten. Im Gegenzug sei ihm ein Gespräch mit Klöckner und die Einbindung in die Beratungen angeboten worden. Rütter ließ sich zunächst auf dieses Angebot ein und schickte er eine wohl die Inhalte des Deals bestätigende Mail ans Ministerium.
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TS30/21: 1.000-Kühe-Stall Ostrach: Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bedeutet Baustopp

[Aktualisierung voom 10.03.2021 mit Link auf die anonymisierte Version des Urteils]

Die Finger schreibe ich mir wund an diesem Thema. Seit bald vier Jahren!  Einer der frühen Artikel 2017 dazu hier. Und nun kommt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) um die Ecke und tupft milde lächelnd Balsam auf diese wunden Fingerlein: Der am 23. Februar 2021 gefasste Beschluss des VGH BW (Az.: 10 S 1327/20 / VG Sig: 5 K 3036/19) – übrigens im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes (!) – bedeutet de facto den Baustopp für das Irrsinnsprojekt 1.000-Kühe-Stall in Ostrach.

Ufff!

Im April 2020 hatte (auch) SaSe über den nächsten Schritt des BUND Landesverband Baden-Württemberg berichtet, gegen den genannten Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen beim VGH Mannheim Beschwerde einzulegen. Ehrlich gesagt hatte ich diesem Unterfangen kaum Chancen eingeräumt. Umso erfreulicher das Ergebnis jetzt!

Entsprechend prompt fällt die Zeitungsberichterstattung aus. „BUND-Beschwerde stoppt vorläufig den Bau des Stalls für 1000 Kühe in Hahnennest“ heißt es beim Südkurier, der in vorausgegangener Berichterstattung das in Mannheim laufender Verfahren auch mal gern aus den Augen verloren hatte …

Etwas angriffiger fällt da schon die Überschrift bei der SchwäZ aus, die das Defizit beim Landratsamt schnörkellos benennt: „VGH stoppt 1000-Kühe-Stall: Landratsamt hat nicht ausreichend geprüft“.  Es ist dann übrigens dieses hier klar benannte Defizit des Landratsamtes Sigmaringen, das die mit beiden Verfahren im Zusammenhang stehenden und jetzt dem Steuerzahler aufgebürdeten enormen Kosten zu verantworten hat. Hallo, Frau Bürkle?

Exakt dieses Versäumnis – die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung  (UVP), vom BUND von jeher bemängelt  – begründet den aktuellen Beschluss. Weiterlesen

TS29/21: Bürgermeisterwahlkampfkontraste: Achberg versus Orsingen-Nenzingen

Was war die ursprüngliche Idee für diesen Senf?
Der faszinierende Kontrast zwischen dem Bürgermeisterwahlkampf in Orsingen-Nenzingen zu dem in Achberg.
Was bitte soll daran faszinierend sein?
Allein schon die krass divergierende Anzahl der Bewerber. Ich lese das als eine widersprüchliche Wasserstandsmeldung zur Demokratie auf dem platten Land.
Und in diesen komplizierten Vergleich hinein wolltest Du dann noch die Sprache des Zeitgeistes einbauen mit „Impfmüdigkeit“, „Impfdrängler“, „Impfkatastrophe“ etc.?
Das kriege ich, glaube ich, nicht hin?
Demut steht Dir gut! Und was stört jetzt die ursprüngliche Konzeption des Senfes?
Die SPIEGEL-Meldung, dass ausgerechnet in Achberg eine südafrikanische Corona-Mutante aufgetaucht ist und 150 Menschen in Quarantäne müssen.
What? Dann ist das Kaff ja nachgerade geschlossen – bei 1750 Einwohnern!
Na ja, ganz reicht es noch nicht. Aber wenn der in Achberg immer noch amtierende Bürgermeister-Wüterich Dr. Johannes Aschauer wie letztes Jahr jetzt noch eine Rußklumpen-Sammelaktion mit 200 Helfern oder ähnlichen menschengefährdenden Blödsinn veranstaltet, könnte es klappen?
Hat denn das eine – also dieser katastrophale Corona-Ausbruch – mit dem anderen – den Bürgermeisterwahlen – zu tun?
Nicht, dass ich einen Konnex wirklich erkennen könnte.
Dann schreib das zusammen in einen Artikel. Treffender lässt sich der Zeitgeist und die insgesamt nicht mehr darstellbaren Zusammenhänge nicht zeichnen?
Yes!

 

Achberg, Landkreis Ravensburg, 1760 Einwohner. Amtierender Bürgermeister Dr. Johannes Aschauer. Extrem umstritten. Geht jetzt, von einigen Bürgern in Achberg händeringend erwartet,  in den Ruhestand. Bürgermeisterwahl am 14. März 2021. Einziger Kandidat nach Bewerbungsschluss: Tobias Walch. Seine Wahl ist vermutlich nur noch eine Formsache.

Walch arbeitet derzeit noch und sowieso schon lange beim Landratsamt Lindau. Einige SaSe-Leser bitte ich, diese Konstellation im Hinterkopf zu behalten, wenn sie mich demnächst wieder fragen, warum Fachaufsichtsbeschwerden über Bürgermeister von den Landratsämtern nahezu immer abgeschmettert werden. Nicht wenige Bürgermeister kommen genau von dort, also einer kommunalen Aufsichtsbehörde (z. B. auch der Multitasking-Wain-Bürgermeister und Baupilot-Geschäftsführer Stephan Mantz).

Wenn ich darüber hinaus an dieser Stelle auch noch darauf hinweise, dass ich in dieser fatalen Vernetzung auch den Grund dafür sehe, warum eine ganz schlichte und klitzekleine Presseanfrage von mir an das Landratsamt Lindau vom 3. Februar 2021 zur Causa Achberg immer noch nicht beantwortet ist, überfordert dass vielleicht den einen oder anderen? Oder soll ich das Gesamtbild mal aufzeichnen?

Lass es doch einfach weg!
Dann lass ich es doch einfach weg.

Es steht also schlecht um die Demokratie in Achberg, wenn es nur einen einzigen Kandidaten für das Aufreger-Amt gibt? Zumal jene Bürger, von denen oben schon einmal die Rede war und die sich ausschließlich anonym unter der Bezeichnung Kritische Achberger Bürger (KAB) in analogen Briefen verlautbarten (hier), ausdrücklich einen eigenen Kandidaten angekündigt hatten.
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TS28/21: Blackbox Gemeinderatssitzungen: Was in Tettnang nichtöffentlich verhandelt wird

Es gibt kaum ein anderes Phänomen, das die – meine Meinung: exponentielle – Demokratie-Anämie, Intransparenz und Bürgerferne von Kommunen und Verwaltung auf Kommunalebene anschaulicher beweist als nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen. Welchen Schaden solche und die in ihnen ggf. gefassten Beschlüsse anrichten, sieht man derzeit eindrücklich an den Beispielen der Amazon-Ansiedlungsbeschlüsse in Meßkirch und Trossingen. Wer die einschlägigen Pressemeldungen zu Amazon-Ansiedlungen bundesweit beobachtet (wer mag das wohl sein?), kommt schnell dahinter: Sie werden offensichtlich mehrheitlich, wenn nicht sogar ausschließlich, nichtöffentlich gefasst. Es ließe sich meines Erachtens sogar die These in den Raum stellen, ob Amazon und die willfährigen Drahtzieher des Konzerns es zur Ansiedlungsvoraussetzung machen, dass die Gemeinderats- oder Verbandsbeschlüsse dazu nichtöffentlich verhandelt werden?

Schon das rein formale Merkmal >Nichtöffentlichkeit< ist mit einer für Hinterzimmer- und Blackbox-Akteure logischen und sehr vorteilhaften Begleiterscheinung verknüpft: Eine Berichterstattung darüber findet nicht statt. Folge: Die Bürger kriegen gar nicht mit, dass es hier ein kapitales Problem gibt. Das Instrument Nichtöffentlichkeit wird gelegentlich/häufig/oft (?) – Genaues weiß man nicht – missbraucht. Richterliche Befunde zu dieser demokratiefeindlichen Praxis sind selten. Der Fall Ummendorf und dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) bilden eine angenehme Ausnahme. Dessen Reichweite wird von jenen, die auf frischer Tat ertappt werden, selbstredend wieder massiv zurückgesteckt – siehe unten.

Die Gemeinderäte selbst sind hinsichtlich der nichtöffentlichen Sitzungen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Gemeindeordnung § 35 Absatz 2). Ausnahmen sind nur bei besonderer Konstellation möglich (Fallbeispiele hier und hier). Verstöße dagegen können ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden (hier).
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SaSe hat für Sie einmal einen Blick auf Thema und Gestaltung einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung in Tettnang zu offensichtlichen Grundsatzfragen geworfen.
Bild von Enrique Meseguer auf Pixabay

 

Exklusiv: SaSe berichtet über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung
Nachstehend berichtet dieser Blog, was der Presse selten bis nie gelingt: über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung. Und zwar in Tettnang. Anschließend lesen wir uns die Rechtfertigungsversuche von Bürgermeister Bruno Walter dazu an.
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TS27/21: Fake-Satire: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben antwortet

[Aktualisierung am 23.02.2021/17.05 Uhr]

HINWEIS: Der ganze Senf unten ist eher Makulatur. Wie ich erst heute Nachmittag diesem Artikel der SchwäZ zum Thema  entnehmen muss, sind die Überlegungen des RVBO zum Thema Strafantrag gegen Unbekannt doch konkreter, als die Presseauskunft des RVBO an diese Redaktion erkennen lässt. Also nichts vonwegen „rechtliche Würdigung zu gegebener Zeit“. Deshalb habe ich einzelne Passagen des Textes unten auch ostentativ durchgestrichen.
Interesssant auch, dass sich Franke der SchwäZ gegenüber weit differenzierter zum Thema äußert.
Und meine Glaskugel habe ich mit Asche überstreut!

Dieser wird jetzt einmal ein extrem kurzer TagesSenf. Er ergänzt TS25/21, in dem es um eine eher fragwürdige Pseudo-Satire auf dem Briefpapier des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) ging. Die Satire selbst war okay; die sie begleitenden Formalien (kein Urheber, kein „V. i. s. d. P.“ genannt; Etikettierung als „Postwurfsendung“, auf dem Briefpapier des RVBO) unter Umständen strafwürdig. Insgesamt: ärgerlich, unnötig, kontraproduktiv.

Inzwischen liegt die Presseantwort des RVBO, namentlich von Verbandsdirektor Wilfried Franke, vor. Sie lebt vor allem von der Würze, die sich aus ihrer souveränen Kürze ergibt:

[…] auf Ihre Anfrage vom 20.02.2021 teile ich Ihnen in Absprache mit Herrn Verbandsvorsitzendem Thomas Kugler folgendes mit:
1. Das besagte Schreiben stammt nicht vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.
2. Eine inhaltliche und vor allem rechtliche Würdigung erfolgt zu gegebener Zeit in Absprache mit unserem Anwalt.
(Presseantwort Regionalverband Bodensee-Oberschwaben, Wilfried Franke, am 22.02.2021 auf diese Fragen; Hervorhebg. K. B.)

Nicht nur liegt die Würze in der Kürze, die Ruhe dazu schlummert überdies in der Kraft, wie sie von diesem lässigen „zu gegebener Zeit“ ausgeht.

Und man beachte den Lernfortschritt beim RVBO: Immerhin sind wir jetzt schon bei Presseauskünften angekommen, die nicht erst vom Regierungspräsidium „angestoßen“ werden müssen!

Sagt meine Glaskugel zur Satire-Causa: Da kommt nichts mehr. Durch meine Veröffentlichung und Warnung an die Klimaschützer-Szene dürfte sich die weitere Verbreitung des Teils und damit der Schaden begrenzt haben. Den an seiner auffallenden Sprachverwendung zwar grob beschreibbaren Verfasser wird man trotzdem nicht ausfindig machen können. Und selbst wenn: So what? Der RVBO wäre gut beraten, die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen?

Ich mein‘ ja bloß …

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